FDP will ebenfalls Abhebung von Hartz IV Schonvermögen

Nun kommen also auch die Liberalen in die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs. Dementsprechend ist es der Vorsitzende der FDP selbst, der sich für eine ordentliche Korrektur des so genannten Schönvermögens für die deutsche Empfänger und Empfängerinnen von Hartz IV einsetzt.

Statt der bisher geltenden Regelung, dass die Bezieher pro Lebensjahr 250 Euro zurücklegen dürfen, ohne dass der Staat im Falle einer Arbeitslosigkeit darauf Zugriff hat, will Guido Westerwelle im Falle einer Regierungsbeteiligung aber nicht nur eine geringfügige Anhebung, wie es bei anderen Parteien im Gespräch ist.

Mit halben Sachen gibt man sich bei der FDP bekanntlich im Wahlprogramm nicht zufrieden. Und so soll im Rahmen der Beiträge ohne Anrechnung eine Verdreifachung umgesetzt werden, mit der die Bürger die Altersvorsorge auch im Falle von Hartz IV Anspruch fortführen können sollen. Und auch für die Modelle der Rürup- und Riester-Rente soll das Schonvermögen genutzt werden können.

Westerwelle hat bei seiner Vorgabe für die Zeit nach den Wahlen allerdings vor allem auch diejenigen im Blick, die bisher keine private oder betriebliche Rente in Angriff nehmen, weil das Schonvermögen zu niedrig ist im Ernstfall, um eine sinnvolle Ansparung vorzunehmen. Denn viele Arbeitnehmer haben sich damit abgefunden, dass die Sorge um den Arbeitsplatz immer im Hinterkopf ist. So gehört auch die Überlegung, was aus der angesammelten Altersvorsorge wird, wenn der Arbeitsplatz verloren geht.

Das könnte Sie auch interessieren

3 Antworten auf FDP will ebenfalls Abhebung von Hartz IV Schonvermögen

  1. haller,uschi sagt:

    was wird da immer für ein quatsch geschrieben,- grundsätzlich kann nicht jeder 250 euro pro lebensjahr haben…….das richtet sich nach dem geburtsjahr. ich z.b. bin jahrgang 1950 und darf nur 150 euro haben ????
    bitte doch präziser solche aussagen zu machen!!!!!

  2. M. Schmoll sagt:

    … und die Partei heißt FDP. Dreimal ist kein Mißgeschick, dreimal ist traurig.

    • Speedyrift sagt:

      Es war mal so mit den 250.00 euro, als Schonvermögen gilt für die ab dem 01. Januar 1948 geborenen Leistungsbezieher der Betrag von 150,00 Euro/Lebensjahr, mindestens Gesamt 3.100,00 Euro, maximal jedoch 9.750,00 Euro Gesamt, hinzu kommt ein Freibetrag von 750,00 Euro für notwendige Anschaffungen.

      Für die vor dem 01. januar 1948 geborenen Leistungsbezieher beläuft sich der Jahresgesamtbetrag auf 520,00 Euro/ Lebensjahr, maximal jedoch Gesamt 33.800,00 Euro, der Freibetrag für notwendige Anschaffungen von 750,00 Euro wird ebenfalls berücksichtigt.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>