Klare Urteile im Bereich Hartz IV gibt es inzwischen für viele der kritischen Punkte in den Richtlinien.
Doch auch weiterhin sind Auseinandersetzungen zwischen Empfängern und Beratern in den Arbeitsgemeinschaften regelrecht vorprogrammiert, wenn ein Bürger mit Anspruch auf Hartz IV eine vorgeschlagene Stelle ablehnt. Die Mitarbeiter der Argen drohen auch weiterhin gerne mit Sanktionen, wenn ein Kunde sich weigert, zu niedrigen Stundensätzen eine Stelle anzutreten, die ihn oder sie aus dem Anspruch von Hartz IV herausbringen könnte.
Dabei gibt es inzwischen bereits seit fast einem halben Jahr ein entsprechendes Gerichtsurteil, das klar und deutlich regelt, dass Hartz IV-ler durchaus das Recht haben, bestimmte Angebote ihrer Berater abzulehnen. Zu diesem Ergebnis kam bereits im Frühjahr das Dortmunder Sozialgericht.
Nachzulesen ist die Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 31 AS 317/07. Hier ist eindeutig geklärt, wann die Bezüge aus Hartz IV nicht gekürzt werden dürfen durch die Behörden. Zu dem Urteil kam es, nachdem eine Bezieherin nicht bereit war, eine Stelle mit einem Brutto-Stundenlohn von nur 4,50 Euro anzutreten, woraufhin ihr die zuständige Behörde für ein ganzes Vierteljahr die Hartz IV-Bezüge um fast ein Drittel kürzte.
Zu Unrecht, wie das Sozialgericht feststellte. Bei Dumpinglöhnen dieser Arbeit dürfen Menschen in Hartz IV durchaus Angebote ablehnen, ohne das Kürzungen in Kauf genommen werden müssten. Aus gutem Grund, denn wofür gibt es inzwischen in vielen Bereichen des deutschen Arbeitsmarktes Tarif-Mindestlöhne, die deutlich über dem besagten Satz liegen.

Ich habe auch selber gekündigt wegen massiver knieprobleme ,habe ein ARTEST VORGELEGT UND BEKOMME NUN TROTZ ALL MEINER BEMÜHUNGEN ZUM 1,8,09 KEIN GELD MUSS NUN ABER AUCH DIE SCHULBÜCHER VON MEINEN SOHN BEZAHLEN: ICH HABE SCHON FAST 4WOCHEN VERSUCHT AUSKUNFT ZU BEKOMMEN,HABE SCHON FAST TÄGLICH DORT ANGERUFEN,WENN DIEWAS WOLLEN MUSS ES AM BESTEN SCHON GESTERN PASSIERT SEIN UND DIE LASSE IEN SO IM REGEN STEHN DAS FINDE ICH ECHT SCHEISSE
Also der Stundenlohn von 4,50 Euro ist nicht Rechtens. Sehe ich auch so. Es ist Ausbeutung pur.
ABER : Ein Stundenlohn von 1 Euro oder 1,50 euro ( 1 Euro-Job)
soll es aber sein. Großes Fragezeichen!
Ein 1 Euro Job ist letztlich auch ein “Fulltimejob” wenn man die 6 Stunden ( Zwangs!arbeit) nimmt, eine Stunde Pause und evtl. noch die An-und Abfahrt von bis zu 2-3 Stunden nimmt. Da man bei dem 1 Euro-Job auch noch die Fahrkosten tragen muss ( meist Monatskarte) Krankheit und Urlaub wird nicht bezahlt und in die Rentenkasse kommt ja sowieso nichts, bleibt weniger übrig als vorher. Man muss anders essen und sich anders kleiden- man braucht Kraft zum Arbeiten! Woher nimmt man die dann?
Ein Land der Ausbeutung und des Zwangs ist Deutschland mittlerweile, weil die Regierung nicht fähig ist, diese unwürdigen Verhältnisse abzuschaffen. Ebenso gehören die 400-Euro Jobs abgeschafft- sie dienten damals einem andern Zweck- und nun stellen die Firmen fast nur noch über diese Schiene ein, damit sie die Leute schneller “entsorgen” können, wenn etwas ist- wie Krankheit oder anderes.
Mal nachgefragt- Was soll dass?
Arbeit muss bezahlt werden ! und zwar so, dass man davon leben kann.
der stundenlohn von 4,50 € ist auf jeden fall ausbeute.
aber der 1,00 € oder 1,50 € job ist ne ganz andere sache.
denn die gibt es auf den hartz4-satz obendrauf.
da sollte man sich einfach mal seinen hartz4- bescheid rausholen und schauen wie hoch der BRUTTO – tagessatz ist. dazu kommen die 6 std. (sprich 6,00 oder 9,00 €) und wenn man das zusammenzählt und durch die stundenahl teilt, dann wird sichlich so mancher staunen, denn da kommt man ganz schnell auf 7 – 10 € die stunde.
das sind dinge die keiner gerne sieht. aber hartz4 ist nun man kein zusatztaschengeld vom staat. da muß man schon mal was für tun.
zur info: ich bin auch hartz4lerin. nur damit keine mißverständnisse auftreten
hallo ich habe mal eine frage und zwar habe ich ein sanktion von 100% bekommen 6 wochen lang. habe innerhalb einer probewoche den job aufgegeben weil ich ein rückenproblem habe. der amtsarzt von der arge hat aber ohne mich einzuladen gegen mich entschieden und so hab ich eine sanktion bekommen. meine fragt: ist es nicht richtig das mich der amtsarzt einladen MUSS und nicht ohne mich persönlich gesprochen zu haben entscheiden darf?
und wie schaut es aus mit den unkosten, wie strom, versicherungen usw. wer zahlt mir die jetzt und die mahngebühren die anfallen?
lg marco