Die Frage danach, ob die Arbeitsagenturen nun zu rasch mit Sanktionsmaßnahmen zur Hand sind, stellt sich im Grunde seit Anbeginn der Hartz IV-Auszahlungen in Deutschland. Eine eindeutige Antwort auf diese komplizierte Frage wird es vermutlich kaum geben können.
Doch gerade in den vergangenen Wochen kommen wieder verstärkt Vorwürfe etwa vonseiten der Gewerkschaften auf, die ein solches Vorgehen der Argen beklagen. Dabei richtet sich die Kritik nicht grundsätzlich gegen die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen.
Vielmehr geht es bei den Argumenten oftmals darum, dass die Gesetzeslage zu Hartz IV den Mitarbeitern in vielen Bereichen scheinbar zu wenig Spielraum gewährt, um wenigstens ansatzweise auf individuelle Bedürfnisse und Schicksale reagieren zu können. Aus den Argen kommt ein klares Statement in dieser Sache:
Sowohl die wahrzunehmenden Pflichttermine für Hartz IV-Empfänger und Empfängerinnen als auch die Fristen bei Versäumnissen und die daraus resultierenden Sanktionen sind gesetzlich klar und unmissverständlich geregelt. Eine Verhandlungsbasis unter Berücksichtigung persönlicher Umstände könne so gar nicht entstehen und sei auch nicht gewünscht.
Auffallend aus Sicht der Gewerkschaften wie Ver.di ist jedoch die Tatsache, dass es deutliche regionale Unterschiede zwischen den Argen gibt, wenn es an die Umsetzung von Kürzungen bei Hartz IV-Bezügen geht. Differenzierte Gesetzesauslegung könnte unterstellt werden, sonst könnten wenigstens theoretisch nicht so gravierende Unterschiede bezüglich der Menge der durchgeführten Sanktionen entstehen.

Vielleicht sollten die Argen einmal zur Kenntnis nehmen, dass 50 % der Sanktionen bei denen sich die Betroffenen trauen eine gerichtliche Überprfung zu veranlassen, von den Gerichten aufgehben werden. Hierfür ist wohl kaum der Gesetzgeber verantwortlich, sondern die mangelnde Qualifikation der Arge Mitarbeiter.
Da die Arge Mitarbeiter instruiert sind Druck auf ihr Klientel auszuüben, verlässt auch mancher Fallmanager auch gerne einmal bewusst den Rechtsweg um diesen Druck über Sanktionen auszuüben. Da die meisten Betroffenen noch weniger Rechtskundig als die Sachbearbeiter sind, dürften die tatsächlich vor Gericht landenden Klagen nur die Spitze eines Eisberges sein.
Herr Dietmar Brach trifft genau den Punkt.