So lautet die Entscheidung das Sozialgericht Aachen unter dem Aktenzeichen AZ: S 23 AS 2/08. Nach Ausführungen des Sozialgerichts darf weder Schmerzensgeld selbst noch die darauf erzielten Zinsen als Einkommen auf die Hartz IV Leistungen angerechnet werden.
Geklagt hatten mehrere Hartz IV Bezieher, dass die ARGEN Schmerzensgeld und auch daraus resultierende Guthabenzinsen auf die Leistungen anrechnen. Im oben genannten, verhandelten Fall, ging es um eine Leistungsbezieherin, die ihr erhaltenes Schmerzensgeld verzinst anlegte und damit Kapitaleinkünfte von 3.000€ jährlich erzielte. Aus diesem Grund kürzte die ARGE Aachen die Leistungen.
Die Aachener Sozialrichter sind hingegen der Auffassung, die ARGE Aachen hätte rechtswidrig gehandelt, da Schmerzensgeld nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhalts geleistet werde sondern als Ausgleich für immaterielle Schäden und Unrecht gezahlt werde. Analog dazu seien auch die Zinseinkünfte kein Einkommen im Sinne von Hartz IV und dürfe auch nicht auf die Leistungen angerechnet werden. Die resultierenden Zinseinkünfte würden bei der Berechnung des Schmerzensgeldes schon mit berücksichtigt, damit der Geschädigte u.U. daraus eine Rente genießen kann. Damit gilt der Schadenersatz als Schonvermögen.
Mit der Entscheidung des Sozialgerichts gab sich die ARGE Aachen nicht zufrieden und legte Berufung ein. Damit ist diese Entscheidung noch nicht endgültig und nicht rechtskräftig.

welche denkweise muss der arge mitarbeiter haben, um überhaupt so etwas vor zu haben. die bezieher dieser leistungen sind doch schon gebeutelt genug und jetzt muss sich die gute frau auch noch wegen des entstandenen leids und der entschädigung dafür herumschlagen. dass die arge in berufung geht ist eine frechheit und ein schlag ins gesicht für jeden hartz iv bezieher.
so funktioniert aber das “instrument staat”, selbst den ärmsten der ärmsten noch in die tasche fassen wollen. schämen sollten sich die mitarbeiter dort!!!!!!
Typisch Arge. Im Grunde sind die Argen kriminelle Vereinigungen, denn die “Kundschaft” wird systematisch um ihre Rechte (und Geld) geprellt. Es rechnet sich eben, wenn man die Bezieher terrorisiert, denn es klagt nur ein Bruchteil.
Es ist wirklich eine Frechheit. Die ARGE Mitarbeiter untersrücken wo sie nur können und die meisten Empfänger haben Angst, dass sie ihre Leistungen gekürzt bekommen und machen anschließend das, was ihnen gesagt wird. Es sollte viel mehr Aufklärung zum Thema Arbeitslosengeld II geben, damit die Leute auch selbstbewusster zum Amt gehen und nicht wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden.
Auch wir sind in so einer verzwickten Sache.Wir das heißt mein Mann ,ich und zwei unserer kinder hatten im jahre 2002 einen schweren Verkehrsunfall an den wir keine Schuld Hatten.Waren alle vier Schwerverletzt und mein Mann ist nun Rentner durch diesen Unfall.Nun Zahlt uns die Arge kein Geld mehr seit April diesen Jahres und fordert es für 5 Jahre zurück.Ich habe ihn nun Beläge eingereicht das man das Schmerzensgeld nicht anrechnen darf,aber das ist den egal.Diese (Menschen) treiben leute dazu durchzudrehen.
Hallo, wir hatten den gleichen Fall. Sofort einen Anwalt einschalten. Beim Amtgericht einen Beratungsschein holen, bzw. den Anwalt darauf aufmerksam machen das es sowas gibt.
Wir haben gewonnen. Lg und viel Erfolg
Hallo,bei mir schleicht sich gerade wahrscheinlich auch der Fall einer Schmerzensgeldanrechnung ein
Da ich momentan ebenfalls recht mittellos bin würde ich gerne vorab wissen wo und wie ich an die Beratungshilfe rantreten kann, bzw. diese beantragen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!
Es kocht überall in der Bevölkerung wenn es um die Justiz geht. Egal ob in Bayern, Österreich oder Deutschland. Die Justiz macht was Sie will und Rechte der Menschen verschwinden immer mehr in den Gerichtssälen. Ich bin selbst Opfer eines Fehlurteils geworden, weil ich mein Schmerzensgeld bei der Beantragung von Arbeitslosenhilfe und ALG II verschwieg. Schmerzensgeld ist aber kein Einkommen, kein Vermögen und bei staatlichen Zuschüssen nicht angabepflichtig. Dies habe ich sogar schwarz auf weiß. Trotz dieser Tatsachen wurde ich zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Schmerzendgeld holte ich mir nach Hause und bewahrte es in Geldkassetten auf. Gemäß § 1 StGB ist das nicht einmal strafbar. Das Hauptzollamt schrieb auf dem Beschlagnahmeprotokoll 14460, 00 Euro mehr auf, wie tatsächlich gefunden wurde. Nun will kein Richter diesen Fall aufklären, weil in den Akten jetzt schon vier verschiedene Geldbeträge auftauchen. Vor lauter Schikane, meldete der Staatsanwalt im Jahr 2006 der Führerscheinstelle, dass ich 1999 einen Unfall hatte und ein Gutachten erstellt werden müsse. Also sechs Jahre später. In dieser Anordnung von der Führerscheinstelle wurde ich mit einem Haschisch und Drogenkonsumenten verglichen.16 Gutachten die ich bis 2006 hatte, sagten nichts über eine Fahruntauglichkeit aus. Dreieinhalb Jahre habe ich auf meinen Führerschein verzichten müssen. Nur durch Zufall lernte ich einen Mann kennen, der Verwaltungsrecht studiert hat und mir dabei half, wieder zu meinen Führerschein zu kommen.