Der Beginn des Frühjahrs ist saisonbedingt eigentlich eher eine gute Zeit im Jahr für den deutschen Arbeitsmarkt. In diesem Jahr steht der Monat nun stellvertretend für die schlechten Entwicklungen und Befürchtungen für die kommenden Monate.
Rund 3,6 Millionen Menschen sind ohne feste Arbeit. Zudem ist es das erste Mal seit Existenz der Bundesrepublik, dass die so genannte Frühjahrsbelebung ausbleibt. Die Zahl der Hartz IV Empfänger steht weiterhin deutlich an, so die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit unter ihrem Chef Frank-Jürgen Weise.
Gesucht werden neue Arbeitskräfte nur im Handel und dem Pflegesektor. Während die Arbeitslosenquote vermutlich schon im Herbst wieder die Marke von vier Millionen übertreffend wird, gibt es auch in der Behandlung der Bezieher der Leistung Hartz IV Berichtenswertes.
Das Ergebnis der Hartz IV-Überprüfung durch den Bundesrechnungshof (wir berichteten) wird nach Meinung von Sozialexperten möglicherweise nicht nur zu sehr exakten Überprüfungen der individuellen Umstände vor einer Bewilligung führen. Schon jetzt nimmt die Anwendung der im System Hartz IV vorgesehenen Sanktionen deutlich zu.
Sperrzeiten und Kürzungen der Sätze ab 30 Prozent aufwärts haben sich in den vergangenen Jahren als Maßnahme gegen vermeintlich widerspenstige Arge-Kunden durchgesetzt. Zunehmende Arbeitslosigkeit im Deutschland nach/während der Wirtschaftskrise wird gewiss auch in diesem Bereich für häufigere Anwendung sorgen, um die Hartz IV-ler zur Mitarbeit zu bewegen.

Diese Sanktionen sind häufig nur noch Mittel zum Zweck, da sie im Prinzip selbst dann irgendwann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitssuchende vom xten Vermittlungscoaching die Schnauze voll hat, weil diese zweifelhaften Maßnahmen nicht fruchten. Die Arbeitssuchenden brauchen sich nichts vorwerfen zu lassen, sie seien nicht zur Mitarbeit bewegt worden, wenn es im Grunde nichts zu vermitteln gibt. Ich kann hier aus Erfahrung sprechen, denn ein Freund von mir wurde nun zum 5. (!) Vermittlungscoaching verdonnert, obwohl er mir von diesen Coachings oft erzählt hat, das diese sinnlos seien, man dort auf sich selbst gestellt ist und selbst die Abiturienten, die sich im Vermittlungscoaching befanden, bis zum Schluss der Maßnahme sich in keiner regulären Beschäftigung befunden hatten. Die ARGEn sollten sich besser darum kümmern, das Maßnahmen auch wirklich Sinn machen und keinen Drehtüreffekt ergeben, nur damit für kurze Zeit manche Arbeitslosen einfach aus der Statistik verschwinden. Es müsste so etwas wie eine Erfolgsgarantie geben, dass sich der Arbeitssuchende danach auch wirklich in einer Beschäftigung befindet und von Hartz iV unabhängig werden kann. Das funktioniert aber auch nur dann, wenn eine Beschäftigung so gut entlohnt wird, dass man nicht noch mit Hartz IV aufstocken muss. Da fehlt eben nach wie vor der gesetzliche Mindestlohn. Es gibt noch viel zu tun in diesem sonst fortschrittlichen Lande.
Es ist schon paradox. Da erlassen Arge-Mitarbeiter Sanktionen gegen Bedürftige, weil diese sich angeblich nicht an die Regelungen des SGB II halten. Die gleichen Sachbearbeiter erstossen in fast jedem zweiten Bescheid gegen geltendes Recht ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Es wird Zeit die Bezahlung der Fallmanager leistungsgerecht zu gestalten. Das bedeutet, einen Teil der Vergütung abhängig zu machen von der Anzahl der von dem jeweiligen Sachbearbeiter unterzeichneten Bescheide, die durch ein Sozialgericht ganz oder teilweise aufgehoben werden
Dies hätte allerdings zur Folge, dass dann wohl die meisten “Fallmanager” selbst in Hartz IV fallen würden.
Und zur Ehre der Fallmanager darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Leitung dieser Behörde ihre vordringliche Aufgabe darin sieht Kosten einzusparen und nicht etwa Hilfe zu leisten. Entsprechend wird das Personal ausgesucht, geschult und angewiesen.
Dietmar Brach, Wiesbaden
Es scheint sich aber auch so gut wie niemand einer Sanktionierung zu erwehren, geschweige denn in aller Entschiedenheit zu erwehren, obwohl sie in jeder Hinsicht illegal ist, selbst beim geringsten Wert von 10 Prozent. Sanktionen sind illegal nach § 1 Absatz 2 Satz 2 SGB II, demzufolge die Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Schon bei 10 Prozent Abzug ist offensichtlich die Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr zu gewährleisten – die ist ja schon mit 100 Prozent ALG II nicht sichergestellt! Somit ist jede Sanktion offensichtlich auch verfassungswidrig wg. Art. 1 GG!