Arge muss zukünftig vielfach den Makler zahlen

Wer sich bei der Wohnungssuche als arbeitslos outen muss, hat es oft schwer eine neue Wohnung zu finden.

In diesem Falle teilen Hartz IV-ler, Familien mit Kindern und Tierfreunde oftmals ein Schicksal. Sie sind vielfach ungern gesehene Gäste als Mieter. Aus dem schönen Freistaat Bayern macht unter dem Aktenzeichen L 7 B 643/08 AS ER nun ein spannendes Urteil die Runde, über das sich Bezieher von Arbeitslosengeld II freuen können.

Bisher wurden die Empfänger der Sozialleistung nach der Aufforderung, sie müssten sich eine den Umständen entsprechende neue Wohnung suchen, meist von der Behörde allein gelassen. Das Landessozialgericht entschied nun aber, dass die Argen für die Bezieher durchaus bis zu einer bestimmten Höhe für die Provision eines Maklers aufkommen muss.

Und zwar dann, wenn die Arge einem Umzug bereits vorher zugestimmt hat oder beschieden hat, dass ein Empfänger beispielsweise als Neu-Bezieher von Hartz IV in eine preiswertere/kleinere Wohnung umziehen müsse. Eine Aussage darüber, wie hoch eine „angemessene“ Maklerprovision liegen dürfe, traf das Gericht jedoch nicht.

Gerade in den Fällen, in denen die Empfänger von Hartz IV jedoch anderweitig kaum eine zumutbare Wohnung finden werden, lohnt es sicher, mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf Basis des neuen Urteils über die Kostenübernahme zu verhandeln.

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Eine Antwort auf Arge muss zukünftig vielfach den Makler zahlen

  1. Seha sagt:

    Ich bin nun seit einem Jahr alleinerziehend mit zwei Kindern. Die ARGE hat sein Juni diesen Jahres die Leistungen gekürzt, da die jetzige Wohnung zu teuer sei für drei Personen. Nach Monate langer Suche bin ich auch wie viele andere wie ich auf viele Vermieter gestoßen, die mit Hartz IV Empfängern “nichts zu tun” haben wollten. Viele würden die ausgeschriebene Wohnung eher an einen Ingenieur oder dergleichen vermieten. Welch Ironie. Als ob dieser Garantie hätte, ein Leben lang seine Arbeitsstelle zu behalten.
    Nach langer Suche aber hat sich endlich eine Maklerin gefunden, die wohl Mitleid mit mir hatte. Nun habe ich eine neue Wohnung die ich Anfang Dezember beziehen kann.
    Jetzt stellt sich aber die ARGE quer. Ich konnte erst die alte Wohnung kündigen, als ich die Zusage für die neue hatte. Doch ich habe 3 Monate lang Kündigungsfrist. Ich müsste also für Dezember und Januar, zwei Monate lang doppelte Miete bezahlen. Darüber hinaus muß ich auch noch die Maklerin bezahlen.
    Nun weigert sich die ARGE strikt, für diese Kosten aufzukommen.
    Sie bezahlen mir nur die Umzugsfirma und die Kaution für die neue Wohnung auf Darlehensbasis. Für alles Weitere muß ich selbst aufkommen. Ich muß sogar die Farbe bezahlen im Voraus, die ich für das Renovieren der alten Wohnung benötige.
    Nebenbei mache ich auch noch eine Ausbildung in Vollzeit. Wofür mir die zugesicherten Fahrtkosten auch noch nicht erstattet worden sind. Ich fahre also seit zwei Monaten regelmäßig mit dem Auto in die Schule und muß die Fahrtkosten vorstrecken.
    Doch es geht einfach nicht mehr.
    Wer kann mir irgendwie helfen und mir evtl. Ratschläge geben?
    Denn der Anwalt der sich für mich einsetzt, hat auch keinen Rat mehr.

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