Allein in Berlin mussten an den Sozialgerichten etliche weitere Richter und Richterinnen eingestellt werden, um der Flut von Hartz IV-Klagen der Bedürftigen Herr zu werden.
Nun hat der deutsche Bundesrat Bemühungen in Angriff genommen, um unter anderem über eine Reform bei der Beratungshilfe die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und den Argen im Lande zu verringern. Wer sich traut vor den Kadi zu gehen, so in Zukunft mehr dafür bezahlen.
Denn allein in den ersten Monaten des Jahrs 2008 war die Zahl der Klagen von BEziehern der Leistung Hartz IV um mehr als 36% angestiegen, so die Statistik des DGB. Mit dem Beschluss zur Reform will der Bundesrat keineswegs zum Ausdruck bringen, dass man die Klagen für nicht gerechtfertigt hält. Es ist bekannt, dass viele der ARGEN die Ansprüche extrem eng kalkulieren, um möglichst wenig auszahlen zu müssen.
Dennoch sieht man im Rat bedarf, das zu Beginn der 1980er Jahre in Kraft getretene Beratungshilfegesetz zu überarbeiten. Das Gesetz sieht nach richterlichem Entschuss eine Übernahme der Rechtsanwaltskosten für Bedürftige vor, bei einem augenblicklichen Selbstkostenanteil in Höhe von 10 Euro.
Nach Umsetzung des Gesetzesentwurfs sollen klagende Hartz IV-Bezieher zusätzlich 20 Euro berappen müssen, falls der Rechtsanwalt neben einer Beratung auch ein Schreiben an die Behörden aufsetzt. Wer Recht bekommen will, weil ihm Hartz IV in vollem Umfang zusteht, darf bald also auch dafür bezahlen.

Diese Novelle ist ein weiterer Schritt in Richtung Entrechtung derer, die von diesen unmenschlichen Hartz-IV-Leistungen abhängen. Es wird Zeit, dass in diesem Land wieder soziale Gerechtigkeit siegt. Dies bedeutet: weg mit Hartz IV, das nach einem Straftäter benannt ist. Eine Schande für einen Rechtsstaat.
Meine Forderung: besetzen wir friedlich die Eingänge der ARGEN sowie das Berliner Regierungsviertel. Friedlich wohl gemerkt. Mit Gewalt erreichen wir nichts. Nach dem Motto “ein denkender Mensch ändert seine Meinung” hoffe ich dann auf ein Einlenken der Bundesregierung.
Irgendwie typisch: Man möchte etwas gegen die Klagewelle tun und macht das Klagen teurer, statt endlich die Ursachen für die Prozesse, die übrigens zumeist die Kläger gewinnen, zu beseitigen.
Da viele Anwälte sowieso kein großes Interesse an den nicht lukrativen “Hartz IV” Fällen haben und häufig auch entsprechend wenig Engagement in der Sache zeigen, werden die Arbeitslosenhilfevereine entsprechend reagieren. Wir werden Betroffenen weiterhin kostenlos Rechtsbeistand gewähren und unsere Aktivitäten in diesem Bereich weiter verstärken.
Dietmar Brach
Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz