Wenn alle aufgeforderten Bezieher der Leistung ALG II nachkommen, könnte es bei den deutschen ARGEN in den kommenden Monaten drunter und drüber gehen.
Nachdem mit dem Aktenzeichen L 6 AS 336/07 vor dem hessischen Landessozialgericht (wir berichteten) einer Klägerin bestätigt wurde, dass die Regelsätze bei Hartz IV eindeutig viel zu tief angesiedelt sind, empfehlen viele Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet in zunehmendem Maße den Empfängern und Empfängerinnen zu Maßnahmen.
Bis spätestens zum Jahresende sollten die Leistungsempfänger gegen noch nicht rechtsgültige Bescheide Widerspruch eilegen, wenigstens jedoch sollten sie ihre gültigen ALG II-Bescheide einer Überprüfung durch Experten unterziehen lassen. Nach dem Urteil aus Darmstadt wird die Regelsatz-Debatte nun mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Weg vor das Bundessozialgericht machen, um dort einer weiteren Prüfung unterzogen zu werden.
Für den Fall, dass das Urteil dort erneut bestätigt werden sollte, können sich die Mitarbeitern in den vielen regionalen ARGEN im Lande schon mal warm anziehen. In zahlreichen Beratungsstellen für Hartz IV-Bezieher liegen schon die notwendigen Formulare aus, die für den Antrag auf Überprüfung benötigt werden.
Wer mögliche Ansprüche rückwirkend geltend machen will, sollte sich zügig über die Fristen für die letzten Jahre informieren! Im bestmöglichen Fall könnten könnte es zu umfangreichen Nachzahlungen als warmer hilfreicher Geldsegen für die Hartz IV-ler kommen. Bis dahin werden aber wieder einmal etliche Monate vergehen.

Ich würde dies sehr begrüßen!
Ich würde es nur als Gerecht empfinden. Mir kürzte man das Hartz IV obwohl meine Nebekosten stark anstiegen. Ich habe mit meiner kleinen Tochter zusammen gerade mal 99,-€ im Monat und da ist das Kindergeld und der Kindesunterhalt schon mit eingerechnet.
Derartige Urteile und Klagen hat es schon öfter gegeben. Das H.IV zu gering angesetzt ist, ist politisch gewollt um die Statistik besser aussehen zu lassen.
Im halben Jahr werden 8,5 Milo. Anträge gestellt und pos. beschieden. Kaum 3 Milo. tauchen in der Statistik auf. Am 27.2. hat das BSG schon beschlossen, das die Höhe des Regelsatzes ein politische Sache ist -> §20 SGB II
Ich empfinde als Augenwischerei, immer auf Gerichte zu verweisen um politische Entscheidungen zu erzwingen. Das Gesetz ist so weil wir diese entmenschlichten Trottel gewählt haben und die Propagandamaschine seit Jahren läuft.
Auch heute bekommen wir mit angeblichen Dokumentationen wie “Gnadenlos gerecht” eine Anti-Arbeitslos-gefärbte Realität in die Wohnzimmer geliefert.
Der “moderne Stürmer” bild-et den frechsten Arbeitslosen der Nation ab und bis heute ungestraft ist der faschistoide Arbeitsmarkt-Bericht 2005 von W.C. dem ehemaligen Super-Minister.
Dagegen sind auch Gerichte machtlos.
Verfolgung fängt mit Stigmatisierung an.
Die Gesetze sind so gemacht und Richter können nur mit diesen Gesetzen arbeiten.
Klar ist der Regelsatz zu klein!
Solange aber die Menschen nicht Paris oder Athen in Deutschland los lassen, bleiben die trägen deutschen Gemüter vor dem Fernsehen sitzen und haben wieder nichts gewusst. und wieder .. und wieder …
Wir haben es nicht verdient, das Gerichte für uns Gerechtigkeit erstreiten.
Baader und Ensslin sind tot und der Rest ist schweigen.
Macht Euch nix vor. Von nix kommt nix!
Da könnt ihr Anträge stellen so viel wie ihr wollt und Widersprüche schreiben und auch nur sitzen bleiben.
2009 ist Bundestagswahl und wer wach geworden ist geht hin. Der Rest sollte weiter schlafen und Einsicht üben. Wer seine einzige politische Bildung aus der Tagesschau und Bildzeitung hat, hat nicht die Kompetenz um zu einer Wahl zu gehen.
Für Widersprüche im Bereich ALG II habe ich folgenden Link gefunden, wo man als Neuling einen WIderspruch einfach erstellen kann: http://www.kanzas.de/widerspruchsgenerator.html