Der Wechsel von Wohnverhältnissen und der Umzug in andere Ortsteile oder gar Städte stellt sich für die Empfänger von Hartz IV nicht immer als ganz leicht dar.
Zum einen, weil die zuständigen Sachbearbeiter gerne bei allen Dingen ein Wörtchen mitreden möchten, zum anderen weil es durch Umzüge schnell ARGE-internes Kompetenzgerangel gibt, wenn etwa die Zuständigkeit bei den Behörden durch einem Umzug verändert wird.
In einem frischen Urteil des Dortmunder Sozialgerichtes wird nun nicht unerheblich unter dem Aktenzeichen S 31 AS 282/07 das Selbstbestimmungsrecht von Hartz IV-lern garantiert. Die ARGE Bochum hatte einer Bezieherin der Grundsicherung nach unangekündigtem Umzug als Untermieterin in die Wohnung des Freundes mit einer Verweigerung der Übernahme zusätzlich anfallender Kosten in Höhe von knapp 18 Euro beantwortet, weil besagte Zustimmung zum Umzug nicht eingeholt wurde vor dem Wohnungswechsel.
Wäre eine solche Erlaubnis angefragt worden, hätte es für die Hartz IV-Empfängerin keine Probleme gegeben, so konnte die Frau nicht auf die ARGE-Unterstützung zählen. Das Gericht entschied nun auf Kostenübernahme in voller Höhe. Insbesondere weil der Mietkostenanteil der ARGE-Kundin alles in allem gesunken sei, sei eine Anmeldung nicht nötig gewesen, ihre alte Wohnung hätte sie aufgrund einer Kündigung als Untermieterin nicht mehr nutzen können.
Das Urteil warte nun noch auf die Rechtskräftigkeit. Vor einem Wohnungswechsel sollten Hartz IV-Empfänger sicherheitshalber selbst dann mit dem zuständigen Mitarbeiter reden, wenn die Behörde am Ende weniger zahlen muss, um Ärger zu vermeiden.

Dies zu dem Thema wohnen mit Hartz IV……..
Jetzt bin ich seit 3 Jahren arbeitslos, lebe seit einem Jahr von HartzIV unverschuldeterweise…Ich wurde letztes Jahr aufgefordert eine kleinere Wohnung zu suchen, mir stehen 45qm bis zu einem Mietpreis von 225€ kalt zu! Das habe ich auch versucht und natürlich nichts gefunden, ich wohne in einer 71qm Wohnung zu 421 € Warmmiete. Mein Geld wurde deshalb um 80€ gekürzt deshalb, ich habe dagegen geklagt und was kam jetzt dabei raus. Der Richter Herr B. hat entschieden: Ich bin verpflichtet in ein 18qm Kämmerlein zu ziehen und das mit meinen 50 Jahren, dabei kostet so ein Zimmerchen vielleicht im Endeffekt 50€ weniger als meine 3-Zi-Wohnung.
Einen Umzug bekomme ich nicht bezahlt, die Sicherheitsleistung für die Wohnungsbaugesellschaft wird mir versagt, kann also auch nicht auf die Liste für eine Tauschwohnung kommen. Auch eine Renovierung wird mir nicht bezahlt. Es heisst nur immer nein das bezahlen wir nicht !!
@ Erika Schmidt … habe gerade durch Zufall Ihr Kommentar gelesen. Das man mit den JobCentern, Ämtern oder wie auch immer man die nennen soll, immer wieder Ärger hat ist mir bekannt, leider auch viel zu oft am Leibe gespürt.
Was mich an der ganzen Sache aus Ihrem Beitrag stutzig macht ist, dass das Amt Ihnen nicht den Umzug zahlen will und andere Sachen. Ich habe auf diversen Seiten gefunden, dass wenn man in eine kleinere bzw. preiswertere Wohnung zieht (auch aus Grund, dass man vorher in einer unangemessen große Wohnung lebte) übernimmt die ARGE die Umzugskosten und Mietkaution. Zitat aus sozialhilfe24.de “Erfolgt ein Umzug wegen unangemessener Wohnung, so übernimmt die ALG II Behörde die Wohnungsbeschaffungskosten, d.h. die Umzugskosten und die Mietkaution.
Hat der ALG-2-Empfänger den Umzug jedoch verschuldet, so hat die ARGE die Möglichkeit, die Wohnungsbeschaffungskosten auch nur darlehensweise zu übernehmen. Die Mietkaution wird ohnehin i.d.R. lediglich als Darlehn gewährt. ” Würde mich doch noch mal an die ARGE wenden. Die können Sie ja nicht so hängen lassen!!!!! Wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg.
Die Mietkaution wird lediglich als Darlehen gewährt, allerdings darf dieses Darlehen nicht von dem Regelsatz aufgerechnet werden.
Die Rückzahlung des Darlehens ist auszusetzen, bis man entweder aus dem Transferleistungsbezug wieder raus ist, oder wenn man wieder aus der Wohnung auszieht(dann geht die Kaution an die ARGE/Jobcenter zurück).
Grundsätzlich kann man Erika Schmidt aus Reutlingen nur empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen, denn es kann von ihr als Einzelperson nicht verlangt werden, in einem 18qm-Kämmerlein zu ziehen. Einer alleinstehenden Person stehen bis zu 45qm(die Miete darf eine “angemessene” Miete allerdings nicht übersteigen) zu, die angemessene Höchstmiete ist von Ort zu Ort allerdings unterschiedlich.
steck auch in so einen fall. hab vom amt die auflage bis juli in eine kleinere wohnung mit meinem lebensgefährten zu ziehen. ich beziehe hartz4 und er geht arbeiten. 60 qm stehen uns zu haben aber eine 2 raumwohnung mit 83 qm. warmmiete beträft 385 euro. kleinere wohnungen sind aber um ca 100 euro teurer als unsere das können wir uns nicht leisten, es sei den wir ziehen in eine 46 qm wohnung (2zimmer) da treten wir uns dann aber auf die füße. wir können auch untervermieten, sollen wir dann jede nacht ein flotten dreier machen mit fremden leuten? wie lange darf man ungefragt noch zum clo?
Wenn der Partner arbeitet, dann kann man ohne Probleme auch in der grossen Wohnung wohnen, dein Partner muss dir einfach pro Forma einen Untermietvertrag ausstellen…so lässt sich der Ärger umgehen…Dein Partner kann ja als Arbeitnehmer nicht gezwungen werden umzuziehen!
Tja ich war bei einer Beratungsstelle, hatte sogar einen Anwalt und war auch vor Gericht, und der Richter hatte entschieden dass ich in ein 18-qm-Zimmer zu ziehen habe !! Somit war die Sache erledigt. In Reutlingen ist es einfach extrem, habe ja meine 2. KIage auch verloren wegen einer ungerechtfertigten Sanktion vom Jobcenter.
Ich bin also immer noch in meiner zu großen Wohnung (71qm – 423,00€ Warmmiete !) und bekomme eben nicht die Gesamtmiete bezahlt. Ein Witz um dieses Geld bekomm ich nirgends eine 45qm Wohnung. So ist es hier in RT. Vielleicht probiere ich es nächstes Jahr noch einmal zwecks Umzug – Umzugskosten usw…..habe im Moment keine Lust auf diesen Stress mit der Arge. Auch in der Hoffnung dass vielleicht einmal ein anderer Richter entscheidet hier in RT……….
Hallo, hier möchte mal schildern was mir passiert ist. Als ich Hartz IV bekam (wegen Geschäftsaufgabe gekündigt) mußte ich in eine güstigere Wohnung ziehen. Dort habe ich dann einige Jahre gelebt bis das Haus verkauft wurde und die Miete so angehoben wurde, dass ich wieder ausziehen mußte. Ich fand eine angemessene kleinere Wohnung ganz in der Nähe meiner Kinder in der ich jetzt 4Jahre wohne. In dieser Zeit ist die Miete von 265 Euro auf 324 Euro gestiegen (Sozialer Wohnungsbau). Jetzt bin ich 65Jahre und Rentnerin geworden. Da meine Rente 400Euro nicht ausreicht bekomme ich einenTeil Grundsicherung. Jetzt muß ich wieder umziehen.Es macht mich traurig wie rücksichtslos in unserem Land auf den Ämtern mit Menschen umgegangen wird
Hallo also ich hab da mal ne frage,ich bin 22jahre alt und wohne in einer eigenen wohnung seit september letzten jahres.
Da ich aber immer und immer wieder jeden verdammten tag hier geärgert werde oder leute wollen mich schlagen wollen (zwischendurch hats richtig geknallt ) kann mich auch nicht mehr wirklich zurückhalten,würde ich gerne in einen anderen stadtteil umziehen,beziehe hartz4 meine miete wird übernommen,kann ich trotz hartz4 umziehen ?????
wir waren vor kurzem aufgefordert uns um ein angemessenden wohnraum zu bemühen da unsere wohnung nicht mehr den kosten entsprechen
die kaution wurde uns als darlehn gewährt
allerdings wird diese von der arge in rathenow von unserer regelleistung monatlich abgezogen bis diese getilgt is
was übernommen worden is is der umzugs transporter
die tatsächlichen kosten aber wie ummeldung post telefon und internett aber nicht
wir wissen das wir solche bruht nie wählen würden
Habe seit 30.06.2009 stress mit der arge. Wollte jetz in eine andere Wohnung ziehen. Die jetzige Wohnung hat 49,64 qm und kostet komplett 315 Euro. Die andere Wohnung hat 49,67 qm und kostet Komplett 340.Es ist der selbe Vermieter Daher bleib alles gleich. Ich habe der arge schriftlich mitgeteilt das ich umziehen will. Und ich die restliche Summe selber tragen möchte. Jetz habe ich nur stress mit den. Und darf nicht umziehen. In der anderen Wohnung ist ein zimmer weniger. Aber dafür das wohnzimmer und schlafzimmer größer. Doch das Amt lehnt es immer wieder ab. (WAS KANN ICH NOCH TUN) Kann mir jemand helfen. Wie und was ich machen kann..
Danke erst mal im voraus…
Hi,
ich habe ein ähnliches Problem. Im meiner derzeitigen Wohnung ( 58qm 396,80€ Warm) habe ich ein verdammt großes Problem mit dem lieben Schimmel. Mein Schlafzimmer ist gar nimmer nutzbar. Argument der ARGE, kein Problem, könnte beseitigt werden vom VM. Der schickte nen Maler für nen Kostenvoranschlag. Wohnungswechel wurde erstmal abgelehnt. Obwohl mein Sohn ( fast 6) ständig krank ist und ich schon Astma habe. Ärztliche Atteste liegen vor. Trotzdem eine Ablehnung. Musste jetzt nen Rechtsanwalt und nen Baubiologen einschalten. Aber leider immer noch die Ablehnung. Kündige trotzdem und ziehe um, die nächste Wohnung ist günstiger. Von daher interessiert es mich net, GEld wird einbehalten und auf ein seperates Konto gelegt.
Ich werde zum 1.4.2010 umziehen,da meine Wohnung zu groß ist.Leider habe ich keine Rücklagen für Renovierungskosten .Auch müßte ich eine neue Spüle und eine neue Arbeitsplatte haben.Bekomme ich von der ARGE dafür einen Zuschuß?
hallo wer kann mir weiter helfen?
ich habe mit meinem sohn(6jahre)in einer 1 1/2 zimmer wohnung gewohnt am märz letzten jahres bin ich zum 2mal mama geworden,da ich schon länger aus dieser wohnung raus wollte wegen schimmel und schon eine weile gesucht habe,habe ich nun eine 3zi.whg gefunden und somit begannen die probleme.bei der geburt meines kleinen sohnes kamm es danach zu schwierigkeiten er mußte 2wochen auf der intensivstation wegen einem loch in der lunge behandelt werden als er dann aus dem krankenhaus kam wollte ich so schnell wie möglich in die 3zi.whg umziehen natürlich wegen der gesundheit meiner kinder und weil einfach kein platz da war wir teilten uns zu dritt dieses kleine zimmer.bin dann zur arge weil da muss man ja erst mal nen antrag auf einen umzug stellen(was ich vorher nicht wusste)hab dies dann auch gemacht.genau am tag des umzugs flatterte mir die ablehnung ins haus,da für die wohnung noch andere interessenten da waren und ich sie dringend braucht bin ich dann einfach umgezogen.so und jetzt steh ich da,denn laut job center ist mein umzug nicht gerechtfertigt und die kalt miete übersteigt um ein paar euro den satz.man hat mir dann gesagt das man mir aber den für uns drei zu stehenden teil zahlt(ich dacht mir das ich einfach das was über dem satzt liegt selbst drauf legen kann)aber nichts da meine wohnung kostet kalt ca 450 euro(is zwar nicht billig aber in meinem landkreis kosten 2zi whg schon 6-700euro warm) warm komm ich auf 640euro.nun ist es so das man mir für meine wohnung 292euro bezahlt und ich 340euro selbst bezahlen muss bis jetzt ging das auch noch gerad so aber mein kleiner sohn wird jetzt 1 jahr und somit endet das erziehungsgeld.jetzt hab ich wenn die miete bezahlt ist noch knapp 500euro wovon aber noch kein strom und raten für meine altlasten bezahlt ist und und und.ich habe heute den 8.02.2010 nochmal ein schreiben an das jobcenter geschickt mit der bitte um überprüfung meines bescheides.aber wie auch schon all die male zuvor werde ich wieder ein schreiben bekomm in dem steht das die miete angemessen ist weil mein umzug ja nicht genehmigt war.kann mir jemand helfen der sich auf diesem gebiet auskennt ist es denn rechtens das wir zu dritt nur 500euro haben?ich weiss echt nicht mehr weiter zu dem wurde mir jetzt erst eine ablehnung auf ein darlehen für meine kaution geschickt.selbst wenn ich mir jetzt eine andere wohnung suche wer sagt mir das man mir das dieses mal genehmigt vlt.bekomm ich dann ne ablehnung weil ich so oft umziehe……….wo leben wir hier eigentlich?ich habe dem job center geschrieben sie sollen doch bitte an alle hartz empfänger ein schreiben schicken in dem steht das man vor umzug erst um erlaubniss fragen muss,denn ich wusste dies nicht!!!
Wer kann mir Helfen.
meine Frau und Ich sind leider wegen Betriebsaufgabe ALG II Empfänger geworden.
Die Arge schreibt mir ich solle mich um eine günstigere Wohnung bemühen, da Sie dann nur 290 € Kaltmiete bezahlt.
Unsere jetzige Wohnung hat 3 Zimmer Ca 75-80qm Kaltmiete 360,–€
Neben Kosten Komplett mit Strom ca 150-160 €
Es gibt leider bei uns keine Wohnung für 290€ und wenn dann ist ersichtlich das die Heiz- und Neben Kosten um ein vielfaches höher ausfallen.
Wie ist es eigentlich mit den Energieausweisen die Jeder Vermieter jetzt haben muss?? Berücksichtigt das eigentlich die Arge, oder gibt es dazu bestimmungen ???
Desweiteren würde das Umgangsrecht zu meinen Kinder stark eingeschränkt werden. (Leben bei Ihrer Mutter) Sohn 12 Jahre, Tochter 17 Jahre ich kann sie ja nicht beide in einem Zimmer schlafen lassen.
Meine Kinder sind ca 70-90 Tage im Jahr bei mir.
Vieleicht hat jemand Antwort auf meine Fragen…….
ich habe mir erst die neue wohnung gesucht,mich dann umgemeldet
und mich gewundert was das für stress geben kann.Mir ist das mittlerweile egal……ich sch……..auf den staat .Drechsverein