Absehbar war die Entwicklung nach dem hessischen Urteil zur Höhe der Hartz IV-Bezüge. Dass ausgerechnet die Bündnis-Grünen und die Linke am lautesten nach Korrekturen bei der Sozialleistung rufen, kommt ebenfalls nicht völlig überraschend.
Gestern berichteten wir über das Urteil des hessischen Landessozialgerichts, das die Leistungen aus dem Hartz IV-Topf in gewissen Bereichen als gegen die Menschenwürde verstoßend ansieht. Der Chef der Grünen, Reinhard Bütikofer, forderte nun eine umgehende Anhebung der Bezüge für die Empfänger und Epfängerinnen im Land.
Für erwachsene solle die Leistung auf mindestens 420 Euro angehoben werden, während je nach Alter für Kinder eine Aufstockung auf mindestens 300 Euro und höchstens 350 Euro realistisch sei, um das Leben zu finanzieren, so der Politiker. Klaus Ernst, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei wünscht sich gar eine Anhebung auf 435 Euro für den Hartz IV Regelsatz, um das Existenzminimum für die Menschen in Deutschland zu sichern.
Eine Erhöhung der Auszahlungen durch den Bund und seine ARGEN um nur sieben Euro, wie es derzeit durchschnittlich geplant sei von der Regierung, wird in beiden Parteien als unzureichend und zynisch bezeichnet. Allein die Verteuerung der Lebensmittel und der Energiekosten mache diese minimale Erhöhung zu einem zu geringen Bonus, um davon leben zu können.
Eine Anpassung im Sinne der Rentenerhöhung könne nicht helfen, eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht zu umgehen.

Guten Abend!!
Wir sind eine siebenköpfige Familie, die mit dem Hartz vier Einkommen einfach nicht mehr auskommt.
Leider ist alles so teuer geworden, das wir kaum noch wissen, wie wir unsere fünf Kinder einen Monat lang vernünftig ernähren sollen.
Und, wenn die Schuhe oder Bekleidungsstücke mal kaputt snd, können wir die Sachen noch nicht mal zum erneuern bringen.
Auch von der Krankenkasse sind wir nicht befreit; deshalb gehen wir auch fast nie zum Arzt.
Wo es die Sozialhilfe noch gab, da kamen alle doch viel besser klar.
Und, wenn man im April und Oktober Bekleidungsgeld erhielt, konnte man wenigstens für die Kinder neue Sachen kaufen.
Die Schulen, wo unsere vier Kinder gehen verlangen leider auch ewig soviel Geld.
Keinen scheint es heute noch zu interssieren, wenn man mittellos ist.
Wir hoffen, das es endlich mehr Hartz vier Einkommen gibt!!!
Oder, das die Sozialhilfe wieder eingeführt wird!!!
Sehr geehrte Frau Hagelberg,
mich würde interessieren, ob Sie ergänzend Hartz IV bekommen oder den Regelbetrag für Ihre Familie. Wenn es der Regelbetrag ist, dann wäre es natürlich sehr interessant zu erfahren, warum keiner von Ihnen Beiden berufstätig ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass bei einer 7-köpfigen Familie der Hartz IV Satz sehr knapp ist…jedoch interessiert mich auch immer, warum Familien auf diese Sozialleistung angewiesen sind.
Viele Grüße
Thomas
JA WARUM WOHL ? WENN MANN EINE ARBEITSTELLE HAT UND UNERWARTET GEKÜNDIGT WIRD ODER ZEITVERTRAG HAT;DANN PASSIEREN SOLCHE DINGE SEHR SCHNELL ,WIE SIE WISSEN BEKKOMT MANN JA MITLERWEILE AUCH NICHT SO SCHELL WIEDER EINE ARBEITSSTELLE .MANN BEWIRBT SICH UN WIEDER UND IMMER WIEDER ABER ZUR EINER EINSTELLUNG .KOMMT ES KAUM.
TCHA HERR THOMAS DAS IST DIE ALLTÄGLICHE REALITÄT IN DEUTSCHLAND!
Ist es nicht schon traurig genug, dass der hart für sein Geld arbeitende Mensch nicht genug verdient um seine Familie vernünftig durchs Leben zu bringen?
Wie kann so etwas vom Staate toleriert werden? Wie können wir es dulden, dass die, die wir gewählt haben uns so an die Wand klatschen? Wenn wir selbst uns nicht wehren, dann wird sich für uns Nichts ändern.
Seit März 2008 habe ich Klage bei dem Berliner Sozialgericht eingereicht.
Grund: Einstellung der Zahlungen für Grundsicherung.
Begründung der ARGE: der Hausbesuch wurde verwehrt.
Der Vorgang: Ein Ausendiensmitarbeiter erschien nach Terminlicher absprache. Er müsse sich nicht vorstellen. Er müsse keine Belehrung durchführen. Er will die gesammte Wohnung kontrollieren obwohl nur ein Untermietvertrag für ein zimmer besteht. Es gäbe kein Protokoll in das nach abschuß einsicht genommen werden könne.
Mit Zeuge und Auditechnischer Aufname wurde diese vorgehensweise Aufgezeichnet.
Eine Hausdurchsuchung / Hausbesuch durch Ausendienstmitarbeiter wurde unter genannten Bedingungen nicht zugestimmt.
Folge: Leistungen wurden eingestellt.
Wiederspruch: Dem Jobcenter wurde die Vorgehensweise unter benennung des Zeugen sowie Gesprächsprotokoll zur verfügung gestellt.
Der Widerspruch wurde abgelehnt weil dieser unbegründet sei.
Klage bei dem Sozilgericht Berlin eingereicht.
Wartezeit bei Klageeinreichung nur 12-15 Monate.
Derzeit keine Bezüge oder Griundsicherung.
Also was nun tun ?
Keiner aber auch wirklich niemand konnte mir sagen was nun zu tun sei oder wie ich überleben kann.
Nach 7 Monaten (ich lebte von illegalen Handlungsweisen) kam ich auf die Idee einen komplett neuen Antrag zu stellen.
Antrag wurde also gestellt mit natürlich dem sogenannten Aktivierungsangebot ( ist nix anderes als ein Kurs für Bewerbungen um die Statistik zu kurzfristig zu schönen).
Nach 4 Wochen seit Antragstellung bekam ich einen positiven Bescheid diesmal war merkwürdigerweise kein Hausbesuch notwendig (keine änderung an der Wohnsituation) das belegt eindeutig das die Hausdurchsuchungen/Hausbesuche absolut und reine Amtswillkür sind.
Den Bescheid mit verweis auf Amtswillkür + Zeugenbenennung + Gesprächsprotokoll habe ich als Nachtrag zur Klage bei dem Sozialgericht eingereicht.
Kopie an die Politiker die für diesen geistigen Müll verantwortlich sind CDU CSU SPD Grüne FDP und LINKE.
Keine Antwort bisher, keine Reaktion vom Sozialgericht (es geht ja nur um unwichtige Verfahrensfehler und Falschentscheidungen)
Das soziale Netz nennt sich so weil es viele Löcher in einem Netz gibt was den Staat entlastet aber die Betroffenen zu einer Biologischen enlösung führen kann und sollte.
So erledigen sich soziale Probleme in Deutschland.
DIE NÄCHSTE WAHL KOMMT BESTIMMT (mal schaun wie die Harz4 bezieher Wählen)
Die Einstellung der Leistung war in deinem Fall eindeutig rechtswidrig.
Du hättest aber, statt nur zu klagen, sofort nach der Einstellung einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen können, dann hätte das Gericht sofort über deinen Fall entscheiden müssen.
Lass dich in Zukunft über deine Rechte beraten! In Berlin gibt es kostenlose Beratungsstellen und eine öffentliche Rechtsberatung sowie Beratungshilfescheine vom Amtsgericht.
Hier kann man sich auch gut informieren:
tacheles-sozialhilfe.de
Hallo, mein Freund und ich haben ein gemeinsames Kind und wohnen zusammen. Ich bin zu Hause und beziehe Harz 4 mein Freund studiert und bezieht einen kleinen Teil Unterhalt (es besteht bein Anspruch auf Bafög) von den Eltern sowie knapp 60 Euro Wohngeld.
Das Problem ist, dass wir nach Abzug aller Nebenkosten für 3 Personen gerademal noch ca. 300 Euro zum Leben haben und es hinten und vorne nicht reicht. Ich würde gerne auf 400 Euro Basis arbeiten, aber da man den Größten Teil dann vom Amt abgezogen bekommt macht das somit auch keinen Sinn.
Es ist wirklich eine Verzwickte Situation.
Ich hoffe das alles findet bald ein Ende, wenn mein Freund sein Studium abgeschlossen hat und mein Sohn groß genug ist, dass ich auch studieren gehen kann.
Danke fürs Zuhören.