Sonderregelungen für Azubis mit Niedrigeinkommen

Um nicht immer nur die negativen Aspekte beim Arbeitslosengeld II in den Mittelpunkt zu stellen.
Für Auszubildende sieht der Gesetzgeber diverse Sonderregelungen beim Arbeitslosengeld II vor, die das Leben erleichtern sollen für die Bezieher zusätzlicher Sozialleistungen, weil das monatliche Einkommen zu niedrig zum Leben ist. So haben Auszubildende die Chance, im Rahmen ihrer Einkommensanrechnung bei den Ämtern Aufwendungen für Werbung zusätzlich einrechnen zu lassen.

Dies gilt für die Azubis, die monatlich mit ihrem Bruttoeinkommen die Grenze von 400 Euro nicht überschreiten. Im Unterschied zu normal tätigen Arbeitnehmern sieht die Situation derart aus, dass sie nicht wie die Azubis die tatsächlichen Kosten einbeziehen lassen können, sondern lediglich eine Pauschale in Höhe von 100 Euro absetzen können. Wichtig ist, dass Auszubildende selbst bei den Behörden auf dieses Vorgehen hinweisen.

Denn inzwischen ist die Anweisung zwar in den so genannten Durchführungsanweisungen für die Behörden-Mitarbeiter vermerkt, in den Broschüren ist sie jedoch noch nicht aufgeführt. Und so gilt wie so oft der Grundsatz „sicher ist sicher“, insbesondere in finanziellen Angelegenheiten. Als Werbungskosten können die Auszubildenden etliche Ausgaben absetzen. Zu diesen gehören neben Beiträgen für Berufsverbände und Gewerkschaften Ausgaben für spezielle Berufskleidung. Hinzu kommen die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

Hier können je nach Entfernung und Lage öffentliche Verkehrsmittelkosten kalkuliert werden, bei Unzumutbarkeit greift eine Kilometerpauschale von 20 Cent je km Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

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Eine Antwort auf Sonderregelungen für Azubis mit Niedrigeinkommen

  1. H. Bergner sagt:

    Das ist bei uns aber nicht der Fall da mein Sohn in Chemnitz eine ausbildung macht und wir auf dem Land wohnen muß ich ihm jeden Tag zum Zug fahren und es wird aber nicht die Fahrt zum Zug mit eingerechnet und auch nicht die Versicherung von dem Auto da ich ja selbst ALG2 bekomme und auch das gesamte Geld von meinen Sohn wird mit angerechnet.Können sie mir da ein paar Tips geben.

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