Bundesrat erschwert Zugang zu Beratungshilfe für Hartz IV-Empfänger

Es klingt ungeheuerlich, aber es scheint der Wahrheit zu entsprechen, denn der Bundesrat hat tatsächlich eine Gesetzesvorlage verabschiedet, die Hartz IV-Empfängern den Zugang zu Beratungshilfe erschweren soll.

Bisher war die Beratungshilfe ein Garant dafür, dass auch sozial Schwächere sich gerichtliche Schritte gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten vorbehalten können. In der Vergangenheit mussten die Beteiligten dafür lediglich 10 Euro pro Fall als Pauschale bezahlen, während der Staat den Rest der außergerichtlichen Anwaltskosten übernahm. Die neue Regelung sieht neben einer strengeren Prüfung der Gewährung von Beratungshilfe auch die Erhöhung der Gebühr von 10 auf 30 Euro pro Fall an, wenn der Anwalt nicht nur die Beratung, sondern auch die Vertretung vor Gericht übernimmt.

Dies ist für viele Hartz IV-Empfänger ein harter Schlag ins Kontor, weil 30 Euro zusätzlich schwer aufzubringen sind. Hier zeigt sich, dass der Staat auf eine Klagewelle etwa nicht mit einer Verbesserung der Gesetze antwortet, sondern hierbei lieber auf die Beschneidung der Klagemöglichkeiten setzt. Dies lässt sich wirklich nur als absolute Hilflosigkeit und Konzeptlosigkeit der Politik auslegen, die sich heute selbst ein Armutszeugnis ausgestellt hat.

In der Statistik sieht man schon, dass die Zahlen (Anträge) ab 2005, nach der Einführung des Hartz IV Konzeptes, deutlich angestiegen sind. Die Frage bleibt aber offen, ob es sinnvoll ist, das Antragsverfahren bzw. den Zugang zur Beratungshilfe zu erschweren. Unserer Ansicht nach wäre es sinnvoller, den Ursachen für den Anstieg auf den Grund zu gehen und nicht gleich rigoros Kürzungen bzw. höhere Kosten aufzubrummen.

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4 Antworten auf Bundesrat erschwert Zugang zu Beratungshilfe für Hartz IV-Empfänger

  1. Adorf,Ludwig sagt:

    Es ist an der Zeit dieses Pack in Berlin in die Wüste zu schicken, all die Herrschaften die dort sitzen, allen voran dieser ehemalige DDR- Hosenanzug , genannt A.Merkel. Denn denen ist ihr fetter Arsch wichtiger als das Wohl des Bürgers!

  2. Detlef Hylsky sagt:

    Natürlich ist es an der zeit die in Berlin mal richtig in den Arsch zu treten.
    Aber es maht ja niemand was, warum immer nur in großen städten treffen wegen der Montags demo, warum geht nicht jeder einfach Montags abends in seiner Stadt bzw Dorf auf die strasse wir sind das Volk und es gibt mehr arme als reiche,da brauchen wir mal ein forum meldet euch alle mal bei wkw an und dann jedem bekannten sagen montags gehen wir auf die strasse, den unsere staatsmacht kann ja nicht überall gleichzeitig sein

  3. Kati B. sagt:

    Das heißt u.a. auch, dass bei Problemen von Hartz-IV-Empfängern während des Bezuges von Alg-II, der Handlungsspielraum viel kleiner wird… Wenn derjeniger dann etwas verdient (so viel wird das vermutlich nicht so schnell sein), dann kann er sich genauso wenig wehren, weil er die Kosten dann voll übernehmen muss…

    Das heißt, ein Großteil der Bevölkerung wird von vornherein entmachtet… Grundrechte gelten für sie damit nicht.

    Gleichheit existiert nicht, der Staat gewährt seine Rechte nur dem reichen Teil der Bevölkerung!

    Das heißt aber auch, dass nicht nur die Rechte für diesen Anteil der Bevölkerung keine Geltung mehr haben, sondern auch die Pflichten…!

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