Regeln zu Einreisebestimmungen sind immer ein kritisches Thema, das ist nicht nur bei Hartz IV so.
Eine aktuelle Richtlinie sorgte nun wieder einmal für reichlich Diskussionsbedarf. So hat die Bundesregierung bei Ausländern entschieden, dass diese ihre Kinder nicht nach Deutschland holen dürften, sofern auf diese Weise ein Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II entstehe.
Zu groß sei die Gefahr, dass einzig zum Zwecke des Erhaltes von Sozialleistungen Familien ihren Nachwuchs in die Bundesrepublik holten. Die öffentlichen Kassen dürften jedoch nicht auf diese Weise zusätzlich belastet werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob letzten Endes tatsächlich die Leistungen beantragt und bewilligt würden. Dies bestätigte nun auch das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Nun muss diese Gesetzeslage auch im Einwanderungsrecht berücksichtigt werden, so das Gericht.
Sofern sich die Ansprüche in Deutschland lebender Eltern deutlich dem Staat gegenüber verändern würden, sei eine Einreise der Kinder in der Regel zu verweigern. Die Soziallasten dürfen nicht steigen, nur um dem Ziel der Familienzusammenführung näher zu kommen.
Experten rechnen bereits damit, dass bei diesem speziellen Thema noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Spätestens dann, wenn es um existenzbedrohende Bedingungen am Aufenthaltsort der Kinder geht, wird der Staat seine Entscheidungen überdenken müssen.

Gut so! Endlich wird dem Diebstahl von Steuergeldern durch Unbefugte – das ist jeder ohne deutschen Paß, der keine Beiträge leistet oder entsprechend geleistet hat – vom Sozialsystem ausgenommen.
Unser Staat ist laut Verfassung nur Deutschen Staatsbürgern verpflichtet – alle anderen haben eigene Staaten, und mögen sich dort tummeln. Die Eltern können gern jederzeit zu ihren Kindern ziehen; auch das ist Familienzusammenführung.
Existenzbedrohung am Aufenthaltsort irgendwelcher Kinder ist nicht Sache meines Staates. Schämen sollen sich die Eltern, die Ihre Kinder dort allein lassen!
Bei Einbürgerung ist dann allerdings die Kröte zu schlucken und der Zuzug zu gestatten, sollte aber auf die selbstgezeugten Kleinkinder beschränkt sein. Drum muß auch bei der Einbürgerung genau geprüft werden, wer da anklopft. Das machen die meisten Staaten so und es ist richtig.
Möge jeder Gutmensch auf seine Kosten und auf seinem Privateigentum einladen und halten, wen er will.
Diese Entscheidung kann nur begrüßt werden, leider kommt diese Gesetzgebung entschieden zu spät. Wenn man bedenkt wie gerade mit Zuzugs-Kindern unser Sozialstaat ausgebeutet wurde zu Lasten der arbeitende Bevölkerung.
Erinnere nur an einem Vorfall aus dem jahre 1977 Berlin – Wedding wo eine 22 jährige Ausländerin für sage und Schreiben zehn Kindern Kindergeld bekam, bes dauerte geschlagene 3 Jahre bis dieser Betrug aufflog.
Diese Gesetzgebung wie schon gesagt kommt entschieden zu spät, aber lieber zu spät als gar nicht. Dadurch wird den den Rechten die Argumentationen gegen Ausländer unter den Füßen entzogen.
mfg.
Willi Deutscher