Immer wieder berichten die Medien über kuriose Gerichtsurteile. Für die Empfänger von Hartz IV gibt es jetzt auch mal Neuigkeiten.
Unter dem Aktenzeichen S 23 AS 2033/08 ER gibt es nun ein solches Urteil, dass mit den Ansprüchen von Hartz IV-Empfängern in Ausnahmesituationen befasst und für viele Verbraucher etwas unerwartet gefällt wurde.
Das Dresdner Sozialgericht hat einem Mann, der die staatliche Beihilfe Arbeitslosengeld II zum Lebensunterhalt erhält, den Mehranspruch an finanziellen Mitteln bestätigt; den seine Erkrankung bzw. sein allgemeiner gesundheitlicher Zustand nach sich gezogen hat. Der Mann leidet an einer Hyperurikämie.
Um diese Erkrankung zum Abklingen zu bringen, hat ihm sein Hausarzt purinarme Ernährung als Diät verordnet. Diese Ernährungswiese jedoch ist besonders kostenintensiv. Für die Versorgung muss laut Sozialgericht der so genannte Grundsicherungsträger – kurz: der Staat – aufkommen.
Das arbeitslose Familienoberhaupt aus Hoyerswerda bezieht nun wegen seiner Gicht-fördernden Erkrankung zum normalen Arbeitslosengeld II zusätzlich monatlich 33 Euro extra, um seine Diät den Vorschriften seines Arztes entsprechend finanzieren zu können.
Beim Urteil berief sich die Sozialkammer auf den Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der sich bereits im Jahr 1997 für einen Mehrbedarf auf Seiten erkrankter Arbeitsloser ausgesprochen hatte, einzig die Höhe der zusätzlichen Aufwendungen wurde vom Gericht individuell bemessen.

Zum einem ist das kein kurioses Urteil, da bei Hyperurikämie, ein solcher Zuschlag, laut SGB 2 vorgesehen ist!
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Außerdem bedeutet ja Diät sowieso eine Erhöhung der Einkünfte. Zumindest ist das bei Politikern so und es erschließt sich mir kein Grund, warum das beim Normalbürger anders sein sollte
Hallo,
also ich hatte gerade auch meinen ersten Gichtanfall und beantrage jetzt auch die 33 Euro. Ich habe mich – auch auf Grund der Schmerzen und weil gehen können wichtig ist – sehr streng an die Diät gehalten und man darf so gut wie gar nichts mehr essen und dann überhaupt kein Bier. Dazu noch die Kosten für die Untersuchung, dann muss später überprüft werde wie es aussieht, dann das Rheumamittel, dann die Überprüfung ob man das Medikament auch verträgt… .
Ich hätte lieber weniger Geld als den Normalsatz, anstatt dieser Gicht. Mein Kumpel hat Rheuma und zieht sich die Grillhähnchen und das Bier rein, und ich habe im Supermarkt fast keine Auswahl, und bei der Tafel sind die Lebensmittel auch so gut wie nicht geeignet. Vor allem wegen dem vielen Lauch und dem Kohl.
Das ist richtig teuer. Wein vertrage ich nicht und dann muss ich Met trinken – auch sauteuer, oder Sake oder sowas in der Art. Und ich sollte abnehmen aber darf es jetzt nicht – bis zum Herzinfarkt.