Hartz IV und ALG II – Hausbesuche vom Amt

Viele Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger beklagen die Entwürdigung durch Behördenmaßnahmen.

Für die große Mehrheit der Arbeitslosen ist es ohnehin schon schlimm genug, keine neue Arbeitsstelle zu finden, auf die Leistungen des Staates angewiesen zu sein und regelmäßig die unangenehmen Fragen beim Gang in die örtliche Arbeitsagentur ertragen zu müssen.

Nun verschärfen viele ARGE-Zweigstellen die Maßnahmen gegen die Arbeitlosen, gern genutzt ist dabei der Hausbesuch. In den Medien berichten immer wieder Empfänger von Arbeitslosengeld II darüber, dass sie unangemeldet Besuch von Mitarbeitern der ARGE im Außendienst erhalten.

Die Sachbearbeiter versprechen sich von diesen Aktionen den Nachweis möglicher Missbrauchstatbestände, bei denen Bezieher eigentlich keinen Anspruch hätten. In der Politik regt sich insbesondere bei der Linken in Thüringen Unmut über die Maßnahmen gegen die Bedürftigen. Als entwürdigend werden die Hausbesuche angeprangert, da das Schicksal vieler Arbeitsloser an sich schon schwer genug wiege.

Viele der kontrollierten Bürger wüssten gar nicht, welche Rechte sie in Anspruch nehmen könnten. So dürften die Hausbesuche zwar stattfinden. Unangemeldet muss aber niemand die Mitarbeiter der ARGE in die Wohnungen lassen. Der so ausgeübte Druck auf die ALG II-Empfänger stehe in keiner Relation zu den erzielten Effekten. In den ARGE-Stellen wird währenddessen der zunehmende Einsatz der „Detektive“ geplant.

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27 Antworten auf Hartz IV und ALG II – Hausbesuche vom Amt

  1. Stefan Nawrath sagt:

    Die unangemeldeten Hausbesuche stellen meiner Meinung eine Verletzung der Intimsphäre dar. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zwar kann der Einlass der Mitarbeiter an der Haustür verweigert werden, aber nicht selten drohen dann Leistungskürzungen. Dies ist unrechtens. Bei einem Regelsatz von monatlich 351 Euro macht eine Kürzung von 30 % 105 Euro aus. So wird man systematisch unter das staatlich garantierte Existenzminimum gedrückt. Deshalb kämpfen und Widerspruch einlegen. Natürlich ist das wieder mit nervlicher Belastung verbunden.

    Meine Forderung: weg mit dem Druck auf ALG-II-Empfänger und Arbeit für alle, von der man leben kann.

  2. Angelika Klos sagt:

    So ist es mir auch ergangen. Ein Mann und eine Frau standen in Polizeimanier vor meiner Haustür, hielten mir blitzschnell ihre nicht zu erkennenden sog. Ausweise unter die Nase und waren schon in meiner Wohnung. Es bestünde der Verdacht, ich würde mit einer weiteren Person zusammen wohnen und somit mißbräuchlich Gelder empfangen…
    Na super….stimmt natürlich nicht und ich weiß bis heute nicht die Namen der Herrschaften und auch nicht, wie sie auf diese bekloppte Beschuldigung kamen. Ich war tief beeindruckt vom Rechtsgefühl unserer Gemeinde…oder besser unseres Staates, der mich gutgläubige Bundesbürgerin in das Licht krimineller Existenzen versetzt hat.
    Danke gutes Deutschland

    • R.Schmidt sagt:

      Liebe Angelika,
      man hat dich hier eindeutig überumpelt, außerdem dürfen die nur im “freundlichen Ton” und nicht wie “Staatsmacht” auftreten. Schon vor diesem Tatbestand würde ich eine Anzeige beim Sozialgericht machen.
      Bei solchen Auftauchen, egal ob von ARGE oder Fremden gilt – eine Hand an der Tür, andere Hand am Türrahmen und einen Fuß hinter die Tür – einfach ne Sicherheitsfrage, wenn man schon keinen Spion hat.
      Ausweise erst prüfen, notfalls Namen notieren und bei der Arge anrufen, vorher natürlich darauf verweisen “bleiben Sie vor meiner Tür stehen”.
      Eintreten dürfen die nur, wenn du damit einverstanden bist, wenn sie es so tun ist das Hausfriedensbruch, sofort die Polizei rufen, wirst mal sehen wie klein die werden.

      PS: ich wünsche dir, das du solch derartige Besuch zukünftig nicht mehr bekommst.

  3. Hartmut Holz sagt:

    Da habe ich ja Glück. Denn bei mir hat sich noch kein ARGE Mitarbeiter zu
    Hause vorgestellt.

    Aber das ist schon ein sehr starkes Stück Arbeitslose zu beschnüffeln.

    Erinnert ein bißchen an unseren ehemaligen VEB Hoch, Guck und Greif.

  4. Frank Beckenbach sagt:

    Ich bin ALG II “Patient” und bisher von unangemeldeten Hausbesuchen verschont geblieben. Betroffenen, die eingeschüchtert oder überrumpelt die ARGE Mitarbeiter reingelassen haben und bei denen kein Mißbrauch festgestellt wurde kann ich nur raten Zeugen dazu zu holen und anschliessend Anzeige wegen Nötigung und/oder Hausfriedensbruch zu stellen. Vieleicht kommen die Schnüffler dann ein wenig zur Besinnung und halten sich an den rechtsstaatlichen Weg: Terminabsprache oder schriftliche Ankündigung des Hausbesuches.
    “Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!”

  5. Hartmut Eckhardt sagt:

    Auch ich bin ALG II Bezieher. Und was man täglich von den ARGEn so hört und ließt, erinnert mich an meine DDR Zeit. Ich glaubte mit der Wende endlich das Stasi-Trauma vergessen zu können. Aber was sich diese ARGE Behörden da erlauben erinnert mich wieder an die DDR- Stasi Zeit. Da wird geschnüffelt, bespitzelt und denonziert das sich die Balken biegen. Da kann ich nur sagen: ” Erich Mielke lebt doch noch”
    Was will man aber von diesen Politikern noch erwarten? Was kann man noch erwarten? Nichts, denn diese Lobisten-Einknicker können sich nur noch an den Arbeitslosen auslassen. Auch weiß ich endliche was BRD heißt: B-etrüger R-egieren D-eutschland.
    Ich frage mich seit langem warum ich 89 auf die Strasse gegangen bin und gegen die DDR Regierung demonstriert habe. Die jetzigen Typen sind schlimmer da oben.
    Vor 3 Jahren habe ich mit der Genehmigung der ARGE eine neue Wohnung bezogen.
    Auf Grund der stetig steigenden Energiekosten, wurde ich jetzt aufgefordert eine billigere Wohnung zu suchen.
    Danke Herr Schröder, Klement Müntefering und Co.

  6. Kati B. sagt:

    Ja, manches erinnert mich auch an den “netten” DDR-Staat…. Aber, was ich jetzt sogar im Fernsehen über solche “Hausbesuche vom Amt” gesehen habe… Die trauen sich ja öffentlich zu denunzieren und schikanieren… Tun noch so, als ob die nachgewiesenen Beträge so ein Unmaß wären (paar Tausend…). Sicher, jeder Euro zählt. Aber, die paar Kröten im Fernsehen groß vorführen? Während oft Millionenbeträge von Verwaltungen vergeudet werden, was kein Schwein interessiert…?
    Die Staasi konnte sich diese öffentliche Denunziation nicht so leisten… Da konnte man froh sein, wenn man mitbekam, wer von “Horch und Guck” war…

    Und dann ein paar Jahre nach der Wende, trifft man “gewisse” Typen wieder in den besten Posten… Nach dem zweiten Weltkrieg sind in den Behörden und Ämtern, bei Gericht ja auch teilweise die gleichen Typen wieder untergekommen wie vor dem Krieg…
    Und jetzt, öffentliche Denunziation bei vergleichsweise lächerlichen Beträgen…

    Während große Betrüger solange gedeckt werden, bis sie mal so viel ruiniert haben, dass sie Hilfe brauchen für ihre Bankgeschäftchen (weil ja sonst alle armen Bürger kein Geld mehr abheben können…).

    Kurz nach dem 2. Weltkrieg (habe ich vor Kurzem im Fernsehen gesehen, 3sat, glaub ich, wurden besonders gut Begüterte Nazis, große Firmenchefs) durch Alliierte geschützt (Engländer z.B. sollen sich ein Zurückhalten von Informationen über Naziverbrecher gut bezahlen lassen haben)…
    Also, die die wirklich Dreck am Stecken haben, die wurden und werden von der Politik geschützt, vor allem wen sie was zahlen können…

    Und, wenn dann alles den Bach runtergeht, werden sie mit der neuen Begründung geschützt, dass ja sonst alles zusammenbrechen könnte… Klar, die Engländer konnten nach dem 2. Weltkrieg mit den Betrieben und Einrichtungen der Nazis auch viel anfangen…
    Jetzt hab ich im Fernsehen vor Kurzem die Einstellungen von Amerika zu Hitlers Ideologien gesehen (Rassismus ist dort schließlich auch niemandem fremd). Nach Hitlers Aufbau von Konzentrationslagern sollen welche gesagt haben, der ist uns jetzt voraus…
    Geld ist alles was zählt! Die Ideologien werden nur benutzt, um Massen in gewünschte Richtungen zu treiben… Zum Kotzen!

  7. Kati Bergelt sagt:

    Hallo Hartmut,
    leider muss ich dir in Vielem Recht geben. Und der Vergleich mit den jetzigen Machthabern und denjenigen die bestimmen, ist leider sehr hart an der Realität…

    Du hattest u.a. geschrieben, dass die jetzigen Typen ja noch schlimmer wären… Weißt du, vielleicht liegt es einfach auch daran, dass es eben immer noch die gleichen sind?!

    So wie nach dem 2. Weltkrieg in allen wesentlichen Ämtern (Richterämter, Verwaltungen…) ehemalige Nazis verschwunden sind…, die Alliierten für Geld auch bei Kriegsverbrechern die “Augen zudrückten…”, große Firmenchefs plötzlich weiße Westen hatten, obwohl sie im Krieg größte Kriegsgewinne erzielten, die größten Unterstützer der Nazis waren und auch selbst in der Nazi-Partei…,

    genauso kann ich mir vorstellen, dass nach der Wende ein großer Teil der Staasi-Mitarbeiter wieder (bewusst, mit Augen zudrücken…) in beste Positionen gehieft wurde…

    Ich hatte zu DDR-Zeiten genug Probleme mit diesen Staasischweinen… Aber, ich frage mich, ob ich nicht total blöde war? Genau die Art von Typen sind nach der Wende doch wieder die Gefragtesten…
    Das ganze System der Wirtschaft baut auf Falschdarstellung, Verdrehung von Tatsachen, (nennen wir es ruhig) Lügen auf… Wenn man sich nur das System der Vermarktung ansieht (z.B. Verkäufer, Strom-, Handyanbieter…). Ohne Lügen würde das System überhaupt nicht funktionieren…

  8. Kathrin R. sagt:

    Hallo,
    Ich kann mich allen hier nur anschließen! Ich lebe mit einem Alg II-Empfänger in einer WG. Ich selbst bekomme gar keine Unterstützung vom lieben Staat, nicht mal Wohngeld, weil ich Studentin bin und mein Einkommen mit 200 Euro monatlich zu gering ist. Verkehrte Welt! Mein Mitbewohner macht gerade ein Praktikum und daher darf ich mich nun mit den unangemeldeten Hausbesuchen herumschlagen. Da wird doch von mir verlangt, die ich wie gesagt keine Leistungen erhalte, diese Schnüffler in die Whg zu lassen, obwohl mein Mitbewohner gar nicht da ist. Aber nicht mit mir. Ich verfolge diese Schikane schon seit geraumer Zeit und hab mich inzwischen gut informiert:
    Ein Hausbesuch darf nur durchgeführt werden, wenn es berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen gibt, diese sind aber in jedem Einzelfall umfassend von der Behörde darzulegen. Ein Hausbesuch ist nur zulässig, wenn dies die einzig mögliche Art ist einen Sachverhalt zu ermitteln.
    Das sagt das Hessische Landessozialgericht. Und das sag ich nun auch den “Sozialdetektiven”, bevor ich die Tür wieder zu mache.

  9. T.F. sagt:

    Hallo bei mir standen sie auch vor der tür unangemeldet. ich gerade mutter von zwillingen geworden und frisch gebackener hartz 4 empfänger da mich der vater einen tag vor der geburt verlassen hat. als hätte ich noch nicht genug probleme jetzt schikanieren sie mich weiter. nach dem hausbesuch wurde ich gebeten in die dienstelle zu kommen und mit den außendienstmitarbeiterin in meine wohnung zu fahren da man sich sicher ist das der vater der kinder noch bei mir lebt. ich habe sie gelassen denn er hat schon längst ne eigene wohnung. bin ja mal gespannt was kommt die wollen mir doch tatsächlich das geld streichen mir einer mutter von drei kindern…. eine bodenlose frechheit… da hat man jahrelang eingezahlt und dann braucht man mal den staat und dann das.. ich kann da nur zu sagen schönes deutschland… wenn ich einen betreuungsplatz hätte für meine zwillinge würde ich denen sagen sie können sich ihr geld sonst wohin stecken aber ich bin zur zeit drauf angewiesen….wie soll man sich denn da verhalten???? direkt zum anwalt????

  10. Kandit sagt:

    Kann mir jemand sagen, in welchem Gesetzestext der Hausbesuch durch die ARGE geregelt wird? Habe weder Zeit noch Lust, das gesamte SGB II und III durchzulesen.
    Das Wort Hausbesuch kommt jedenfalls in keinem der SGB vor. Danke, Kandit.

  11. Frank sagt:

    Hallo ihr alle,
    am 26.Juli letzten Jahres habe ich noch gute Ratschläge zum Thema “Hausbesuche”nicht verteilt.
    Jetzt standen die tatsächlich mit einem “Wiedereingliederungs-dings” vor meiner Haustür.
    Nix, was ich dringender bräuchte als so einen Hausbesuch.
    Ich bin wegen meinem Kreuz seit einem Jahr krankgeschrieben.
    Also habe ich die Dame und den Herrn vor der Haustür- im Hof abgefertigt.
    Die Wiedereingliederungsvereinbarung hatte zum Inhalt, dass ich meine Arbeitsfähigkeit überprüfen lassen sollte. An sich kein Problem, wenn ich nicht sowieso fortgesetzt AU-geschrieben wäre.
    D.h. Ich bin zu i-mobil zum A.Amtsartzt zu reisen! (Das wäre eine halbe Tagesreise!)
    Nebenbei bemerkt, der Inhalt einer Wiedereingliederungsvereinbarung DARF nicht ausschliesslich in der Feststellung der Arbeitsfähigkeit liegen.
    Schlieslich mußte ich das “Dreamteam” vom Hof scheuchen, weil sie auch noch so bescheuert geparkt hatten, dass Hausbewohner nicht ein mal zur Arbeit fahren konnten.
    Nachdem mir der Spitzel noch seinen Nachnahmen verraten hatte, hat die Sache Kabarettistische Züge angenommen.
    Kann man “Bürgermeister” heissen?
    Ich frage: Woll`n sie mich vera……?
    Er: wollen sie mich beleidigen?
    Ich: nö, das würde ich anders machen!
    In so einem Fall kann man sich nur noch umdrehen und die Haustür hinter sich zu ziehen.
    Das ganze Brimborium hat jetzt zur Folge, dass meine Wiedereingliederungsvereinbarung, ohne mein Einverständniss “als Verwaltungsakt” erlassen wurde.
    Das ändert an meinem Bandscheibenschaden erst mal gar nix und Arbeit suche ich mir mit Sicherheit nicht bei solchen Agenten.

    Lasst euch nicht alles gefallen!!!

  12. Charlotte Lotz sagt:

    Hallo,
    bis jetzt hatte ich das <glück daß mit Die Staatsbüttel noch nicht auf die Pelle rückten. Ich kann mir aber vorstellendaß es dazu kommen könnte, Dank meiner netten Nachbarin.
    Ich habe mich 2003 von meinem Freund getrennt weils nicht mehr gut ging. In aller Freundschalft habe ich ihn weg gejagt. Jetzt wo wir nicht mehr zusammen sind, verstehen wir uns besser als zuvor. Ich habe ihn jeden Abend bei mir sitzen, ich koche ihm zu Essen und wasche ihm die Wäsche und wenn ich mal was brauche, gibt es kein Gebrumme. Da wird sich gegenseitig geholfen! Das mag die liebe Irmgard überhaupt nicht leiden!
    Seit dem 12.09.2008 geht es meinem Ex nicht all zu besonders, da an diesem Tag seine Tochter bei einem Verkehrsunfall zu Tode kam. Drei Tage zuvor feierten wir ihren 22. Geburtstag! Er selbst hatte vor 10 Jahren einen Verkehrsunfall, wovon er gehbehindert ist. Suff und Depressionen haben alles zerstört und auch liebe Irmgard mit Ihrem Schandmaul!

    Eines weiß ich ganz bestimmt, sollte die Brut bei mir auftauchen kracht es,da gibts Kloppe, diese Alte Schlampe werde ich für ein paar Wochen in die Klinik legen.

    Schuld ist die Schnalle auch daß ich vor zwei Jahren meine Arbeit kündigen musste!
    Die hat so lange gemobbt, bis ich davon krank wurde und auch sonst ist diese Firma der letzte Dreck. Das fängt beim Chef an und endet bei solchen Drecksweibern, wie meine nette Nachbarin!!!

  13. Franky sagt:

    Hallo Charly, ich darf dich hoffentlich so nennen!
    Diese Seite ist dazu gedacht, sich sachlich mit dem Problem Hartz4 >Gesetze aus einander zusetzen.
    OK, du hast persönlichen Stress, wer nicht?

    Soltest du einen persönlichen Ratschlag in Bezug auf das SGB2 wünschen,
    könnte dir sicher jemand weiter helfen.

    Alles Gute+ Bedingungsloses Grundeinkommen wünscht dir Frank!

  14. Tiamat sagt:

    Hallo Leute
    Über Hartz4 brauch mann doch nicht wirklich reden oder?? Armut per Gesetz aber doch nicht in Deutschland einem so fortschrittlichem Industrieland ?? Oder Doch???

    Ich selber bin seit 2 1/2 Jahren Hartz4 Empfänger habe 3 kinder und 1frau also ein schönen 5personen Haushalt. Mit dem Harzt4 Satz den es gibt kann man in der heutigen zeit nicht mal die Grundbedürfnisse decken außer man erwartet von seinem leben nichts mehr oder ist dauer Imbisbesucher . Jetzt aber zum Thema: ja die ARGE darf unangekündigt vor der Tür stehen bei Verweigerung des Zugangs zur Wohnung wird einfach im ermessen der Beamten entschieden. Was beim einreichen einer klage gegen diese Entscheidung zu beachten ist , es sind Verwaltungsakten d.h. 2beamte bescheinigen mit ihrem namen die Glaubwürdigkeit der Entscheidung die in der Akte steht. Wie das Gericht entscheidet dürfte jedem wohl klar sein !!!!!!
    Selbst wenn man den willen hat gegen diese bescheide vorzugehen dauert es Jahre bis es vor Gericht kommt. Was glaubt ihr wem da wohl eher die Luft ausgeht?? Der ARGE oder dem Hartz4 Empfänger der auf die paar Groschen vom Amt angewiesen ist.
    Es sind auch sehr schwer Anwälte zu finden, die wirklich den mut haben gegen das Amt bzw. den Staat zu klagen.

    Aber was mich am meisten nervt sind solche Leute die sagen wir Hartz4 Empfänger wären nur zu faul zum arbeiten und würden dem staat nur auf der Tasche liegen.
    Klar gehe ich gern wieder arbeiten aber mit Sicherheit nicht in einem “Billiglohn” Job oder ähnliches, den meiner Meinung nach gehört zu gute Arbeit auch gutes Geld.Nur solange es Leute gibt die für 3-6 Euro arbeiten gehen wird sich an der Situation nichts ändern.

    so nun kann jeder von mir denken was er will ^^ MFG Tiamat

  15. Niki sagt:

    Ich kann dem Thema nur beipflichten. Jeder Leistungsbezieher ist zunächst grundsätzlich einer, der widerrechtlich Leistungen bezieht, grade wenn es um Klärung von Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft etc. geht. Ich wurde über mehr als 2 Jahre von der ARGE hier mit unangemeldeten Besuchen terrorisiert. Da ich mich grundsätzlich gegen alles wehre, was mir zu Unrecht geschieht, ist meine Akte natürlich dick und ich bin bekannt :-) Es sind effektiv Stasi-Methoden, die angewendet werden. Praktisch jeder Hausbesuch beinhaltete mehrere Rechtsbrüche der “Besucher” = FM Formelle Mitarbeiter. Beim nächsten Mal werde ich sofort die Polizei rufen, wegen Landfriedensbruches (betreten meines Gurndstückes widerrechtlich). Ich kenne da keinen Pardon mehr. Bezeichnender Weise sind mittlerweile alle Mitarbeiterinnen, mit denen ich zu tun habe OTs = “Ossitussis”. Dieser Persoennkreis wurde m.E. in voller Absicht gewählt. Ziwschenzeitlich wurde mir sogar meine Kaltmiete aberkannt, die ich vormals meiner inzwischen verstorbenen Mama korrekt bezahlte. Dies wird ein Verfahren vor dem Sozialgericht klären. Leute, wehrt euch!!! Man geht eben davon aus, dass dies die wenigsten tun und macht somit einen guten Schnitt bei der Verweigerung von Leistungen. In diesem (Wahl)jahr 2009 sind die ARGE ja offiziell von der Bundesregierung wieder angewiesen zu sparen, jetzt mind. 5% der Leistungen. Das muss ja geschafft werden. Uas meiner Erfahrung kumulieren dann im letzten Quartal, das immer separat genehmigt wird oder auch nicht, solche totalitären Übergriffe.

  16. Klaus Stoertebeker sagt:

    … Hartz IV ist das Produkt einer sich im Umbruch befindlichen Gesellschaft am Rande von sozialen Unruhen. Die stetig steigende Leistungsfaehigkeit der Wirtschaft fuehrt in Zukunft zu immer mehr Arbeitslosigkeit, die nicht im Geringsten etwas mit Verschulden zu tun hat. Eine derartige Umbruchphase bedeutet aber immer Ungerechtigkeiten, die wiederum nur so lange dauern koennen, bis es zu ernsten Schwierigkeiten zwecks Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit kommt. So weit ist es aber noch nicht.

    Hausbesuche

    Nun bin ich selbst ein 2m Kleiderschrank und erhielt einen unangemeldeten Hausbesuch, auf den ich mich aber vorbereitet haben, nachdem ich die Presse aufmerksam verfolgt habe.

    Eines Morgens gegen 10:00 Uhr tauchten bei mir 2 schwergewichtige Damen unangemeldet zwecks Durchfuehrung eines Hausbesuches auf.

    Ich habe sie an der Haustuer gebeten sich wieder in ihr Fahrzeug zu begeben und das ich mich um sie kuemmern werde. Dieses taten sie nur unter Murren, aber sie taten es. Ich begab mich zurueck in die Wohnung und habe meinen Schriftkram ausgedruckt, den ich den Damen vorzulegen gedachte. Ich begab mich an das Fahrzeug der Amtsmitarbeiter und verlangte die Vorlage ihrer Ausweise. Ich nahm diese und legte ihnen meinen Fragebogen vor, den sie schon mal ausfuellen koennten, weil ich derweil die Ausweise kopiere. Unter heftigstem Protest bin ich zurueck ins Haus und habe diese gegen den Willen der Amtsmitarbeiter kopiert, doch was wollten sie machen? Ich habe ihnen erklaert, dass das ueberall so ueblich waere, wo Leute auftauchen, die man nicht genau kenne und ich ihren lautstarken Protest als Indiz werten wuerde, dass bei ihnen nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

    Dieser Fragebogen sah in etwas so aus (leicht abgeaendert)

    Personalfragebogen zum unangemeldeten Hausbesuch vom:

    Name: Vorname: Behoerde: Auftraggeber: Entscheidungsgruende fuer Hausbesuch: Einverstaenniserklaerungen fuer eine Tonaufzeichnung und Einverstaendinserklaerung zur Kopie von Personaldokumenten.

    Das haben sie nicht unterschrieben und ich habe daraufhin einen Zeugen geholt und die Damen mangels Mitwirkung des Grundstuecks verwiesen.

    Danach habe ich von der Angelegenheit weder etwas gehoert, noch wurde eine Wiederholung jemals versucht.

    Fazit: Gleiche Muenze. Mit Buerokratie zuschuetten und bei Weigerung sofort zum Teufel jagen.

    Kaus Stoertebeker

  17. Verena Neubauer sagt:

    Ich teile Euch allen gebeutelten von Hartz iV folgendes mit.
    Ich hatte das Thema Hausbesuch im Oktober, beziehe durch den Betrug meines Arbeitgebers Hartz IV habe 4 Kinder groß gezogen und arbeite seit 32 Jahren trotz der Kinder.Nun bin ich 51 und der hat mich raus gekickt. 8 volle Jahre machte ich alleine Vollzeitkrebspflege, erst bei meinem Mann und dann bei meiner Schwester, bin ehrenamtlich im Hospitzdienst und Paliativpflege, aber die vom Amt haben mir mein Selbstwertgefühl absolut gestohlen, in meinem ganzen Leben bin ich noch nie so gedemütigt und hasserfüllt behandelt worden.
    Im September lernte ich nach 3 Jahren des alleinseins einen Mann im Internet kennen, es passte von der ersten Sekunde an.
    Er lebte 11 Jahre in Spanien und kehrte nach Deutschland zurück und wir trafen uns im Net.
    Nun war er im Oktober bei mir und wir haben festgestellt das wir beide zusammmen bleiben wollen.
    Er hat noch einiges Geld mitgebracht um leben zu können und hat mir auch den Kühlschrank mit aufgefüllt da ja auch mein 19jähriger Sohn auch noch mit mir lebte.
    Nun war die Begehung vom Amt und es hat uns jemand denunziert und ausgesagt es würde ein Mann bei mir leben.
    Richtig, aber er ist mein (nun)Freund und ich habe Hartz IV bekommen und er hat ja nix gehabt ausser die Euro die er noch mitbrachte.
    Er war auf Arbeitssuche hat nun eine Stelle als Handelsvertreter im Vertrieb aber kein Festgehalt.
    Das Amt hat mir alles gestrichen mit der Begründung ich sei nicht mehr hilfsbedürftig.
    Ich bin chronisch unheilbar krank also von Medikamenten die mich am Leben erhalten abhängig und ich kann auch nur noch ca. 3 Stunden am Tag arbeiten wenn überhaupt da ich seit 2003 hochdosiert Morphin bekomme.Vertrauensarzt sagte RENTE.
    Nun bin ich nicht mal mehr krankenversichert, mein Freund hat kein richtiges Einkommen und ich kann nicht mal die Miete bezahlen, da er grade soviel bekommt um einigermaßen um die Runden zu kommen und kommt von dem wenigen nun mit auf.
    Es interessiert die nicht,!
    Nicht nur das sie mir meine Würde nahmen nein jetzt wird auch noch alles gestrichen obwohl ich Anpruch darauf habe.
    Ich habe soviel Jahrzehnte einbezahlt und jetzt ist ein Notfall.
    Nun bin ich eigentlich in einer Zwangsbeziehung obwohl wir uns erst kennen lernen.ä
    Er ist in Deutschland geblieben und wir wohnen nun zusammen da ich wegen Eigenbedarf aus meiner Wohnung mußte, die haben mir keinen Umzug bezahlt weder Kaution noch Miete.
    Wer von Euch hat so was in der Art erlebt und was kann ich nun tun.
    ich habe dem Landrat schon geschrieben und die menschenunwürdigen Atacken seiner Mitarbeiter schon mitgeteilt, seit dem ist mit den Sachbearbeitern alles noch schlimmer geworden.
    Vor allem war ich im Eingliederungsverfahren obwohl ich Chemo und Morphin habe, als ich dann Stundenweise in meinem Job als Marketing-Consulter etwas bekam muss ich nun voll alles zurück bezahlen.Es waren grade mal 200 Euro, aber es wäre eine Chance gewesen über Teilzeit einen großen Teil meines Unterhalts wieder selbst zu bestreiten.
    Wer kann mir bitte helfen.
    Alles was ich auch über Euch gelesen habe, erschaudert mich und wir sind doch in denen ihrer Augen nur noch Menschen 2.Klasse.
    Alles Liebe und gute und laßt Euch auch nicht unterkriegen nur die Kündigung steht schon wieder an und ich weiß nicht mehr weiter,laßt von Euch hören wenn ihr einen Rat für mich habt.
    Verena Neubauer

  18. Wolfgang sagt:

    Hallo Verena,
    das Problem der Bedarfsgemeinschaft kenne ich aus meinen Kursen sehr gut.
    Erst einmal eine Empfehlung für alle Kontakte mit der ARGE:

  19. Wolfgang sagt:

    Hallo Verena,
    es ist etwas schief gegangen.
    Fortsetzung:
    Empfehlungen bei Kontakt mit der ARGE:
    1. Immer mit Zeugen, darf nicht abgelehnt werden.
    2. Alles schriftlich bestätigen lassen.
    3. Telefonate kurz protokollieren, Datum, Uhrzeit, mit wem, über
    was, Ergebnis. Protokolle gelten als Beweis vor Gericht.
    4. Die Abgabe von Unterlagen immer schriftlich bestätigen lassen.
    5. Immer sachlich bleiben
    6. Beleidigungen immer Strafanzeige, nicht bei der Polizei, sondern
    bei der Staatsanwaltschaft.
    7. Das Wichstigste gut über das Gesetz informieren

    Bedarfsgemeinschaft:
    Es werden von den ARGES viele Fehler gemacht. Dein Fall ist noch relativ einfach, denn im § 7 stehen die Bedingungen:

    Man muß einen Einstehensgemeinschaft sein.
    Die Gemeinschaft muss auf die Zukunft ausgerichtet sein. Zusammen wohnen.
    Wirtschaftlich gemeinsam handeln, laut neuester Rechtsprechung spricht nichts gegen einen gemeinsamen Einkauf von z.B. Lebensmitteln, Reinigungsmitteln usw.
    Sex ist auch kein Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft.

    Es muss bei kurzfristigen Beziehungen eine der folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Gemeinsames Kind
    2. Gemeinsames Versorgen eines Angehörigen oder eines Kindes
    von einem!! der Partner.
    3. Verfügen über Einkommen und Vermögen des Mitbewohners,
    z.B. Zugriff auf die Konten.
    4. Mindestens 1 Jahr zusammengelebt haben und in der Zukunft
    weiter als Paar zusammenleben zu wollen

    Trifft eine dieser Vorgaben zu, seit ihr eine BG.

    Für die Feststellung einer BG gibt es bei der ARGE sogar Formulare die dir ausgehändigt werden müssen.

    Ich hoffe du kommst mit den Informationen weiter. Du kannst dich auch an meine E-Mail-Adresse wenden, wenn du mehr wissen möchtest. Adresse: kurse2007@web.de

    Wolfgang

    • Verena Neubauer sagt:

      Hallo Wolfgang,

      erstmals ganz lieben Dank für Deine ausführliche Information.
      Nun habe ich aber schriftlich vom Amt bekommen, Weitere Leistung wegen nicht mehr hilfsbedürftig eingestellt.
      Fakt ist, mein Freund und ich leben seit 6 Monaten zusammen, er hat angefangen als handelsvertreter, er verdient , aber sehr sehr wenig, er hat nur auf Kulanz Ausbildungsgeld von der Firma oder er bekommt nichts, es ist alles vom Umsatz abhängig: Kurze Rechnung:
      Im ersten Monat 1100.– bei einem Umsatz von 7.500 2.Monat Umsatz 10.000 so nun war ein grausamer Winter und das geschäft ist Direktvertrieb am Kunden ,Kein Umsatz kein Geld.
      Fakt ist nun einmal hat die Miete meine Mama bezahlt, die 2. sein Papa und wir haben nun 2 Monate ausstehen und haben die fristlose Kündigung bekommen, Kann mein Freund und ich doch zum Amt damit wenigstens die Miete und essen geregelt ist.
      Ich muß ins Krankenhaus dringends da ich meine Krebsnachuntersuchungen wieder habe, aber nicht mal das kann ich weil kein Geld.
      Weißt DU RAT bitte.
      Vor allem ist ja meine Sachbearbeiterin so und so gegen mich weil ich ja beim Landrat war.
      Aufregen kann ich mich nicht mehr, denn ich benötige nun schon Nitrospray und der Arzt sagt wenn nicht bald Ruhe ist falle ich wieder ins Koma, wie schon 2 mal.
      Ich freue mich auf Deine Antwort, Lieben Gruß Verena

  20. M. G. sagt:

    Ich hab mich mit dem Thema Hausbesuche juristisch etwas auseinandergesetzt!
    Problematisch an der Thematik ist, dass beide Seiten ein Interesse an der Durchführng oder Verweigerung eines Hausbesuchs haben!

    Der Behördenmitarbeiter soll oder muss im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht einen Hausbesuch durchführen, wenn der Verdacht eines Leistungsmissbrauchs vorliegt!

    Ein Antragsteller darf den Hausbesuch verweigern, ich verweise auf Art. 13 des GG, der Leistungsempfänger darf danach den Hausbesuch ablehnen, bzw. verweigern. Der Antrag an den Sozialhilfeträger darf allerdings nicht nur deshalb verweigert werden, weil der Hausbesuch verweigert wurde!

    Aber er soll durch pflichtgemäßes Ermessen über den Antrag entscheiden!

    Wie soll er das denn dann aber tun?
    Bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, die schon schwer genug nachzuweisen ist, ist das kaum möglich. Wie soll nachgewiesen werden, dass durch Kleidung im Kleiderschrank eines anderen Geschlechts der Wille vorhanden ist, für einander einzustehen oder das dieses schon über einen längeren Zeitraum, hier ein Jahr, vorliegt.

    Oder bei Anträgen zur Erstausstattung einer Wohnung nicht doch noch eine Partnerschaft vorliegt und der Partner eine eigene Wohnung bewohnt.

    Ich denke, dass die Regelungen des SGB einfach nicht ausreichen und es keine konkreten gesetzlichen Ermächtigungen bezüglich eines Hausbesuches gibt, die dies rechtfertigen.
    Die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung darf nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgen.

    Der Gesetzgeber kommt an der Unverletzlichkeit der Wohnung (§13 GG) nicht vorbei und wollte sich eine “freiwillige” Lücke durch die Inaugenscheinnahme der Wohnung schaffen. Diese ist aber durch § 21 Abs. I Satz 2 SGB X nicht genug gedeckt. Das heißt diese ist nur durch die freiwillige Zustimmung eines Antragstellers gerechtfertigt.

    Eine “Inaugenscheinnahme” einer Wohnung darf daher nur erfolgen, wenn ein Antragsteller dazu seine Zustimmung gibt.

    Da taucht nur das Problem auf, dass eine Inaugenscheinnahme nach §21 SBG X keine Durchsuchung nach Art 13 GG darstellt und sie im Zweifellsfall nicht hinzunehmen ist!

    Fazit: Viel Freiraum für Verbesserungsbedarf auf beiden Seiten und klarere Voraussetzungen durch den Gesetzgeber!

  21. Gerd Nandzik sagt:

    Es gibt eigendlich nur eine Möglichkeit ,flächendeckende
    Verbreitung übers gesammte Internet,um einen General-
    streik zum Wechsel der Politik zur Mitbestimmung vorzubereiten(siehe Schweiz).Es muss so kommen,eine ab-
    solute Mehrheit des Volkes um diesen Betrügereien endlich
    ein Ende zu setzen.Das ist die Zukunft und wird eines TagesWirklichkeit werden,je früher desto besser,dieses sagt Ihnenein Mann mit göttlichen Gaben..!Also verbreitet überall diese guten Neuigkeiten. derHamburger

  22. walter unbekannt sagt:

    in erbach odw. kommt das jobcenter zu menschen in die häuser die unter betreung stehen d.h kommen unangemeldet ohne vorankündigung ans haus….
    wer seine rechte nicht kennt hat pech bzw… wird zu einer öffentlichen person ohn menschenwürde(verfügungsmasse,humankapital,….)
    nein für dieses deutschland würde ich nicht auf die barrikaden gehen ,wenn die chinessen kommen sollten….wäre mir egal…sie können dieses deutschland haben ich bin enttäuscht von meinem land politik aber auch von seinen menschen (2/3 Gesellschaft) UNSOLIDARISCH!!!!

  23. walter unbekannt sagt:

    ICH BIN noch keine 30 jahre habe aber schon 12 Jahre in der pflege gearbeitet mit 3 Jahre ausbildung
    nach 11 Jahren war ich fertig……….zu gutmütig….wollte jedem gerecht werden (vor allem den Heimbewohnern)
    versuche jetzt seit langem einen ausbildungsplatz zu finden….in meiner region sieht es schlecht aus….aber es gibt chancen…..
    und meine heimat kann ich nicht verlassen …habe pflegebedürftige angehörige(kann ich nicht im stich lassen…habe jahre lang(quasi) fremde gepflegt und betreut und jetzt soll ich lt aussage der arge meine familie im stich lassen und für was zeitarbeit…..!!…
    nein ich will eine umschulung (habe mittlere reife+gymi 12 klasse)+ausbildung altenpflege
    ABER BEKOMME ICH NICHT !!
    HIER UNTEN WOLLEN DIE LOHNSKLAVEN FÜR DIE ZEITARBEIT
    DAS SYSTEM VON HARZ4 IST PERVERS UND ZYNISSCH
    HEUTE WEISS ICH WAS HARZ4 IST —VERDUMMUNG HEUCHLEREI UND ZYNISMUS HOCH 10
    sorry für die ausführung meines schreibens muss noch heute zur meinem bewerbungskurs(240 std a 4 stunden pro tag) daher …
    muss aber für diese stunden fast genau so viel anfahrtzeitkosten hinnehmen für eine seminarstunde muss ich 35 min fahrtzeit hinnehmen das heisst 60min:35 min!!!!LACHHAFT VOR ALLEM WEIL DIESER KURS IN EINEM KUHKAFF IST SCHLECHT ZU ERREICHEN MUSSTE MIR EXTRA eine neueFAHRKARTE GEBEN LASSEN (INDIREKTE FAHRKARTE DA ES NACHMITTAGS KEINEN DIREKTEN ANSCHLUSS GIBT ENTWEDER WARTE ICH 1,5 STUNDEN AM ABEND(17 uhr-18.36UHR) bis der nächste bus fährt oder ich fahre mit dem zug (quasi 1 stunde hoch und dann wieder runter)
    UND DANN MIT DEM BUS =1,5 std für 19 km !!!!!
    DAS IST ZUMUTBAR !!! LT ARGE DAS IST VOLKSVERDUMMUNG!!!

  24. walter unbekannt sagt:

    noch am rande komme jeden morgen lt kurs… halbe stunde zu spät ..weil es keine früheren verbindungen gibt
    und diese zeit muss ich nachholen(vertrag)
    also ich habe keine auto und keine möglichkeit früher zu kommen es fährt kein bus früher (zinszinsmässig)

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