Immer mehr Vermieterverbände fordern direkte Zahlungen der Ämter an Vermieter.
Viele Hartz IV-Empfänger sehen sich ins Zwielicht gerückt durch die aktuellen Forderungen von Eigentümervereinen in ganz Deutschland. Wenn es nach Haus- und Wohnungsvermietern in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern geht, sollen Mieten für ALG II-Bezieher so schnell wie möglich nicht mehr den Umweg über die Konten der Bedürftigen fließen, sondern direkt auf dem Vermieter-Konto verbucht werden.
Schon seit einiger Zeit ist dieses Thema ein Brennpunkt zwischen den Arbeitsgemeinschaften und den Zusammenschlüssen der Vermieter. Die Beweggründe für die Wünsche der Vermieter liegen auf der Hand. Zunehmende Zahlungsverzögerungen und die so genannten Mietnomaden machen den Haus- und Grundbesitzern das Leben schwer.
Die Behörden halten dagegen, dass nicht grundsätzlich jedem Bezieher von Arbeitslosengeld böse Absicht und kriminelles Handeln im Umgang mit dem Wohngeld unterstellt werden dürfe. Vielmehr ist die eigenständige Verwaltung der Bezüge, dazu gehört eben auch die Miete, ein Stück Selbstständigkeit, das den Menschen im Leben nicht genommen werde dürfe.
Zudem komme es bekanntlich auch bei Bürgern, die keine staatlichen Bezüge erhalten, immer wieder mal zu Verzögerungen bei den Mietzahlungen. Aus Behördensicht müssen Vermieter dieses Risiko mit einkalkulieren. In einigen deutschen Städten jedoch gibt es die gewünschte Regelung inzwischen, es ist also mit weiteren Beharren der Vermieter und ihrer Interessenverbände zu rechnen.
Dabei ist die direkte Überweisung des ALG-Wohngeldes nach zwei oder maximal drei ausbleibenden Mietzahlungen durch die „Arbeitsämter“ ohnehin bereits Gang und Gäbe.

Im Prinzip ist es schon vollkommen richtig, dass die Wohnungsmiete von der ARGE
direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Denn leider gibt es Hartz IV Empfänger die dieses Geld zweckentfremdet verwenden.
Damit schaden sie aber die Personen, die verantwortungsvoll mit dem ALG II um-
gehen und das Geld, für die Miete auf dem Konto lassen und somit das Geld, das
für den Vermieter bestimmt ist, vom Konto abgebucht werden kann.
Man sollte da, seitens der ARGE Mitarbeiter, individuell entscheiden.
Denn wenn die der Meinung sind, das es Kunden gibt die nicht verantwortungs-
voll mit dem ALG II umgehen können, dann sollte die Miete direkt an den Ver-
mieter überwiesen werden.
Bei allen anderen sollte dieser Teil von Selbständigkeit erhalten bleiben.
Es gibt auch andere Gründe als Zweckentfremdung durch die Arbeitslosen, die der Grund für verspätete Mietzahlungen sind…
Leider ist die ARGE selbst oft das Problem für ausstehende Zahlungen… Monatelange Wartezeiten bis zur Berechnung des HartzIV (alle 6 Monate sich wiederholend) machen nicht dem Vermieter sondern zuallererst dem Mieter größte Schwierigkeiten…
Nach den endlosen Wartezeiten (ohne Begründung, ohne Entschuldigung) erfolgt dann die oft schubweise Zahlung von Arbeitslosengeld auf das Konto des Arbeitslosen… Wie der sich in der Zwischenzeit mit Vermieter, Telefonanbieter, Stromanbieter… rumschlagen musste, verbleibt liebend gern als Problem bei den Arbeitslosen…
Sicher gibt es auch andere Fälle! Aber die ARGE müsste doch im Gegensatz dazu vorbildhaft sein… Oder was erwarten denn Arbeitsamt und andere der unzähligen Ämter, wenn sie selbst die Zahlungsmoral von Betrügern haben?
Da kann ich nur der Vorrednerin Kati Bergelt Recht geben, den die Zahlung der Ämter trotz zeitnaher Vorlage aller Unterlagen bleit zu wünschen übrig.
Und Herrn Hartmut Holz stimme ich ebenfalls zu das die ARGE Mitarbeiter inviduell entscheiden sollten, und nicht alle über einen Kamm scheren.
Dem einen ist es recht wenn, gleich die Miete direkt an den Vermieter geht der andere möchte seine Freiheit behalten.
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Vermieter drauf bestehen kann, dass er die Miete auf sein Konto bekommt???????????
Ist es Gesetzlich verankert das der Mieter zustimmen muss das die Miete direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird??