Sozialhilfe: Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied (AZ.: B 8/9b SO 23/06 R) nun, dass Kindergeld, welches für volljährige Kinder vorgesehen ist, auch Sozialhilfeempfängern nicht als Einkommen angerechnet werden darf.

Eine Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Eltern das Kindergeld nicht einbehalten, respektive für sich selbst ausgeben. Das Geld muss also an die Kinder ausbezahlt werden.

Die Richter des Bundessozialgerichts werteten das Kindergeld selbst als „durchlaufenden Posten“. Das Kindergeld werde zwar an die Eltern überwiesen. Allerdings dürfe das Geld nicht von ihnen selbst beziehungsweise für ihren eigenen Unterhalt verwendet werden, sondern sei für die Kinder gedacht. Daher sei das Kindergeld auch nicht als Einkommen zu werten.

Mit diesem Urteil hat das oberste Sozialgericht dafür gesorgt, dass Bezieher der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Bezieher von Arbeitslosengeld II gleich behandelt werden. Denn das Kindergeld gilt beim Arbeitslosengeld II grundsätzlich als Einkommen der Kinder und darf entsprechend bei der Bedürftigkeitsprüfung bei einem Hartz-IV-Antrag nicht als bedarfsmindernd gewertet werden.

16 Gedanken zu “Sozialhilfe: Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden

  1. Hallo !!

    Habe da nur mal eine Frage. Ich bin verheiratet , voll berufstätig und zahle an zwei Kinder aus erster Ehe Unterhalt. Habe einen Antrag für unseren jetzt jüngsten Sohn auf Kindergeldkostenbefreiung gestellt. Die DRK hat ausgerechnet das ich unter dem Satz liege und einen Anspruch hätte. Unsere Gemeinde hat mir den Anspruch abgelehnt da das DRK das Kindergeld nicht mit berechnet die Gemeinde aber wohl. Meine Frage lautet nun : Steht die Gemeinde im Recht und darf das Kindergeld mit anrechnen ?
    Über eine Info würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Eilers

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe ALG II.

    Ist es rechtens, dass mir das Kindergeld für meinen Sohn bei der ARGE als Einkommen berechnet wird ??

    Ich verwalte für meinen lernbehinderten Sohn das Kindergeld, welches auf mein Konto überwiesen wird. Ich teile das Kindergeld meinem Sohn ein, damit es über den ganzen Monat für ihn reicht.

    Mein Sohn arbeitet in der Werkstatt (WfbM) Kaltenkirchen und bewohnt eine eigene Wohnung.
    Er erhält eine Grundsicherung und ist aufgrund seines Einkommens kindergeldberechtigt.

    Für einen Rat bin ich Ihnen dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marlis Thies

    • Hier wird das Kindergeld sicherlich angerechnet, weil die ARGE nicht weiß, dass das Kindergeld weitergeleitet wird. Es sieht nur den Eingang des Kindergeldes auf Ihrem Konto. Hier würde es also Sinn machen, das Kindergeld an das Kind zu überweisen, entweder ganz oder teilweise, da damit der Nachweis geführt werden kann, dass das Kindergeld tatsächlich nicht für den eigenen Lebensunterhalt genutzt wird.

    • Liebe Marlis,

      es ist nicht rechtens, dass dir das Kindergeld beim ALG II angerechnet wird.

      Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass deinem Sohn das Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen werden müsste.

      Da es bei dir aber nicht der Fall ist, musst du deinem Sohn das Kindergeld nicht auszahlen.

      Wir müssen das Kindergeld für unsere Tochter auch nicht weiterleiten, da es ihr von der Grundsicherung nicht abgezogen wird (laut Auskunft unseres Amtes für Soziales).

      Mit freundlichen Grüßen
      Silvana Engel

  3. Hallo.
    ich hab nur mal eine kurze frage…. bei uns im gebiet geht momentan rum das dass arbeitsamt seid 2008 kindergekd nicht als lohn anrechnen darf… ist das denn so richtig? meine frwundin hat den antrag zur überprüfung zu ihnen geschickt wo alles detallierr wird… sie wohnt alleine bekommt sgb2 und ihr kindergeld. ihr kindergeld wird aber als lohn angerechnet… ist das rechtens? ich weiss das da mal was war das dass eigl. verbiten ist… aber vielleicht wisst ihr ja genau was da los ist… hat sie nun die chance für 2 jahre geld zuück zu bekommen was ihr angerechnet wurde? sie wohnt in hessen ist 22 jahre Lt wohnt wie gesagt allein und bekommt miete + ca 155€ zum leben und ihr kindergeld vin ca 185. fehlen also wirklich 180 euro ca pro monat??

  4. Liebe Marlis,

    die eine Sache ist, dass sie das Kindergeld ihres Sohnes zwar nur verwalten, aber die zweite Sache ist dass, selbst wenn sie es ihm in kleinen Schritten überweisen, bekommt er es ja nachgewiesener maßen. Wenn er Grundsicherung erhält, zieht man es ihm dann ab. Einem von ihnen beiden wird es verrechnet. Ist leider so.
    Viel Glück
    Christa

    • Liebe Marlis,es ist nicht rechtens, dass dir das Kindergeld beim ALG II anehrecengt wird.Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass deinem Sohn das Kindergeld von der Grundsicherung abgezogen werden mfcsste.Da es bei dir aber nicht der Fall ist, musst du deinem Sohn das Kindergeld nicht auszahlen.Wir mfcssen das Kindergeld ffcr unsere Tochter auch nicht weiterleiten, da es ihr von der Grundsicherung nicht abgezogen wird (laut Auskunft unseres Amtes ffcr Soziales).Mit freundlichen GrfcdfenSilvana Engel

  5. Hallo ich hätte mal eine frage woher bekomme ich so einen Antrag, hab da viel drüber gehört und mir wurde das Kindergeld von meinen Kindern jedesmal angerechnet.
    könnte mir bitte jemand sagen woher ich so ein Antrag her bekomme und was ich da genau machen muss.
    vielen dank an euch

  6. Hallo kann mir einer meine Frage beantworten? Mein Sohn ist 22 hat eine eigene Wohnung und hat jetzt nach Schulabbruch und BaföG-streichung, ALG II beantragt. Ich bin ihm gegenüber unterhaltsverpflichtet, den zahle ich auch. Nach Auskunft der Kindergeldkasse steht mir deshalb das Kindergeld zu, das Amt will ihm nun aber Unterhalt und Kindergeld als Einkünfte anrechnen.Das würde mich wiederum überfordern. Kann das richtig sein?

      • Danke für die Antwort
        Ich weiß nicht, ob die Frage falsch verstanden wurde. Es gibt Gerichtsurteile, wonach das Kindergeld dem Unterhaltszahlenden zusteht, damit dieser in der Lage ist den Unterhalt aufzubringen bzw. eben zu zahlen. Nach Berechnung des Amtes müsste ich den Unterhaltsbetrag und zusätzlich das Kindergeld zahlen und das geht doch nicht.

  7. Hallo habe da mal eine frage und zwar ich bin von zuhause aus gezogen bin zu 80% behindert und darf nicht arbeiten und bin mit mein freund zusammen gezogen er bekommt Harz 4 und ich bekomme Sozial geld Darf die arge mein kindergeld anrechnen nur weil mein freund harz 4 bekommt ? eigentlich nicht oder da ich ja anderes geld bekomme als er ? bitte mailt mir liebe grüße

    • liebe Tanja
      ich habe eine Tochter sie ist acht monate alt sie gehört zur meiner bedarfsgemeinschaft. Also ist das Kindergeld, Elterngeld und der Unterhalt von ihr ein Einkommen das was meine Tochter bekommt und deshalb wird das alles vom Hart 4 angerechnet.Du und dein sind jetzt eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft. Deswegen wird dein Kindergeld beim hartz4 angerechnet liebe grüße

  8. Hallo Ihr Lieben,

    ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich heute meinen Grundsicherungsbescheid wegen Erwerbsminderung bekommen habe.Ich beziehe die Grundsicherung schon seit etwa 10 Jahren und immer hat es geheissen, das Kindergeld für meine Tochter würde nicht angerechnet werden und plötzlich stehe ich mit 177,Euro da, weil es plötzlich heisst, dass das Kindergeld für meine (mittlerweile 2) Kinder jetzt doch angerechnet werden würde. Ich traue mich nicht,beim Amt selbst anzurufen,weil ich mir ja jetzt total kriminell vorkomme, denn letzten Monat bekam ich ja noch etwa 560 Euro.Vielleicht fordern sie das ja alles zurück?

  9. Guten Tag….ich habe auch Frage….bin geschiedet. Meine zwei Kinder wohnt im Ausland bei meine Eltern. Ich habe immer KIndergeld für meine Kinder benutzen – Bekleidung gekauft, alles für Schule und auch einfach Geld überweist, oder wenn ich war im Heimat dann Bar mitgenommen. Ist es jetzt richtigt, dass mein Kindergeld als meine Einkommen beim ALG II eingereschnet ist??? Ich habe viele Kassenbon wieviel ich habe ausgegeben…. Reicht das auch wie ein Bewies, dass ich das Geld für Kinder ausgegeben habe???

    MfG Ilona

  10. Hallo,

    ich bin in der Ausbildung und erhalte eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 625,- Netto. Meine Eltern beziehen Alg II und das JobCenter bittet jedes mal nach meinen Lohnabrechnungen. Nun möchte ich wissen, ob meine Vergütung angerechnet werden darf. Ich habe nämlich gehört, dass dies nicht möglich ist. Ich bitte um eine ausführliche Rückmeldung seitens des hartz iv info teams :\
    Was darf denn nun angerechnet werden?

    Danke im voraus!

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