Das Bundessozialgericht in Kassel entschied (AZ.: B 8/9b SO 23/06 R) nun, dass Kindergeld, welches für volljährige Kinder vorgesehen ist, auch Sozialhilfeempfängern nicht als Einkommen angerechnet werden darf.
Eine Grundvoraussetzung ist allerdings, dass die Eltern das Kindergeld nicht einbehalten, respektive für sich selbst ausgeben. Das Geld muss also an die Kinder ausbezahlt werden.
Die Richter des Bundessozialgerichts werteten das Kindergeld selbst als „durchlaufenden Posten“. Das Kindergeld werde zwar an die Eltern überwiesen. Allerdings dürfe das Geld nicht von ihnen selbst beziehungsweise für ihren eigenen Unterhalt verwendet werden, sondern sei für die Kinder gedacht. Daher sei das Kindergeld auch nicht als Einkommen zu werten.
Mit diesem Urteil hat das oberste Sozialgericht dafür gesorgt, dass Bezieher der Sozialhilfe beziehungsweise der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Bezieher von Arbeitslosengeld II gleich behandelt werden. Denn das Kindergeld gilt beim Arbeitslosengeld II grundsätzlich als Einkommen der Kinder und darf entsprechend bei der Bedürftigkeitsprüfung bei einem Hartz-IV-Antrag nicht als bedarfsmindernd gewertet werden.

Hallo !!
Habe da nur mal eine Frage. Ich bin verheiratet , voll berufstätig und zahle an zwei Kinder aus erster Ehe Unterhalt. Habe einen Antrag für unseren jetzt jüngsten Sohn auf Kindergeldkostenbefreiung gestellt. Die DRK hat ausgerechnet das ich unter dem Satz liege und einen Anspruch hätte. Unsere Gemeinde hat mir den Anspruch abgelehnt da das DRK das Kindergeld nicht mit berechnet die Gemeinde aber wohl. Meine Frage lautet nun : Steht die Gemeinde im Recht und darf das Kindergeld mit anrechnen ?
Über eine Info würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Eilers
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe ALG II.
Ist es rechtens, dass mir das Kindergeld für meinen Sohn bei der ARGE als Einkommen berechnet wird ??
Ich verwalte für meinen lernbehinderten Sohn das Kindergeld, welches auf mein Konto überwiesen wird. Ich teile das Kindergeld meinem Sohn ein, damit es über den ganzen Monat für ihn reicht.
Mein Sohn arbeitet in der Werkstatt (WfbM) Kaltenkirchen und bewohnt eine eigene Wohnung.
Er erhält eine Grundsicherung und ist aufgrund seines Einkommens kindergeldberechtigt.
Für einen Rat bin ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Marlis Thies
Hier wird das Kindergeld sicherlich angerechnet, weil die ARGE nicht weiß, dass das Kindergeld weitergeleitet wird. Es sieht nur den Eingang des Kindergeldes auf Ihrem Konto. Hier würde es also Sinn machen, das Kindergeld an das Kind zu überweisen, entweder ganz oder teilweise, da damit der Nachweis geführt werden kann, dass das Kindergeld tatsächlich nicht für den eigenen Lebensunterhalt genutzt wird.
Hallo.
ich hab nur mal eine kurze frage…. bei uns im gebiet geht momentan rum das dass arbeitsamt seid 2008 kindergekd nicht als lohn anrechnen darf… ist das denn so richtig? meine frwundin hat den antrag zur überprüfung zu ihnen geschickt wo alles detallierr wird… sie wohnt alleine bekommt sgb2 und ihr kindergeld. ihr kindergeld wird aber als lohn angerechnet… ist das rechtens? ich weiss das da mal was war das dass eigl. verbiten ist… aber vielleicht wisst ihr ja genau was da los ist… hat sie nun die chance für 2 jahre geld zuück zu bekommen was ihr angerechnet wurde? sie wohnt in hessen ist 22 jahre Lt wohnt wie gesagt allein und bekommt miete + ca 155€ zum leben und ihr kindergeld vin ca 185. fehlen also wirklich 180 euro ca pro monat??
Liebe Marlis,
die eine Sache ist, dass sie das Kindergeld ihres Sohnes zwar nur verwalten, aber die zweite Sache ist dass, selbst wenn sie es ihm in kleinen Schritten überweisen, bekommt er es ja nachgewiesener maßen. Wenn er Grundsicherung erhält, zieht man es ihm dann ab. Einem von ihnen beiden wird es verrechnet. Ist leider so.
Viel Glück
Christa
Hallo ich hätte mal eine frage woher bekomme ich so einen Antrag, hab da viel drüber gehört und mir wurde das Kindergeld von meinen Kindern jedesmal angerechnet.
könnte mir bitte jemand sagen woher ich so ein Antrag her bekomme und was ich da genau machen muss.
vielen dank an euch
Hallo kann mir einer meine Frage beantworten? Mein Sohn ist 22 hat eine eigene Wohnung und hat jetzt nach Schulabbruch und BaföG-streichung, ALG II beantragt. Ich bin ihm gegenüber unterhaltsverpflichtet, den zahle ich auch. Nach Auskunft der Kindergeldkasse steht mir deshalb das Kindergeld zu, das Amt will ihm nun aber Unterhalt und Kindergeld als Einkünfte anrechnen.Das würde mich wiederum überfordern. Kann das richtig sein?
Ja, das ist richtig. Kindergeld und Unterhalt werden bedarfsmindernd angerechnet.
Danke für die Antwort
Ich weiß nicht, ob die Frage falsch verstanden wurde. Es gibt Gerichtsurteile, wonach das Kindergeld dem Unterhaltszahlenden zusteht, damit dieser in der Lage ist den Unterhalt aufzubringen bzw. eben zu zahlen. Nach Berechnung des Amtes müsste ich den Unterhaltsbetrag und zusätzlich das Kindergeld zahlen und das geht doch nicht.