ALG-II-Empfänger dürfen auch Urlaub machen

Angesichts der bevorstehenden Ferienzeit einfach in den Urlaub starten, ob mit dem Auto oder dem Flieger, ist für Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht nur aus finanziellen Gründen nicht ganz so einfach. Drei Wochen Urlaub, während der sie nicht erreichbar sein müssen, stehen ihnen zwar zu, allerdings gelten hier besondere Regeln. Halten sich Bezieher von Leistungen nach Hartz IV nicht daran, drohen Leistungskürzungen.

Eine ordnungsgemäße Ab- und Rückmeldung bei der zuständigen Arbeitsagentur gehören bei einem Urlaub zu den ersten Pflichten. Sollte man sich nicht sofort zurückmelden, darf das Arbeitslosengeld für ein Vierteljahr um 20 Prozent gekürzt werden. Generell gibt es nur für die ersten drei Wochen Urlaub ALG II. Sind mehr als sechs Wochen geplant, werden die Leistungen für den gesamten Zeitraum eingestellt.

Zu beachten ist, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II keinen ausdrücklichen Anspruch auf Urlaub haben. So kann der Antrag abgelehnt werden, wenn die Arbeitsagentur in der Zeit in einen Ein-Euro-Job oder eine Aushilfstätigkeit in der Gastronomie oder Hotellerie vermitteln könnte.

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4 Antworten auf ALG-II-Empfänger dürfen auch Urlaub machen

  1. Kreitz Josefine sagt:

    Ich bin Hartz empfänger und möchte meinen Sohn in Neu Zeeland besuchen.
    Geht das,da drei Wochen für eine so weite Reise zu wenig sind.
    Ich bin 58 Jahre alt.

    josefine Kreitz

  2. Martin sagt:

    Die Dauer der Reise ist ja eine Sache, wie aber willst du eine Reise nach Neuseeland bezahlen, wenn du hartz iv empfängerin bist?!

  3. Kreitz Josefine sagt:

    Mein Sohn bezahlt die Reise

  4. Phantomani sagt:

    Hallo…
    Ich bin Arbeitstätig doch werde ab 01. Oktober Arbeitslos……habe ich denn ab Oktober Anspruch auf urlaub u. wenn ja für wie lange?

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