Besondere Kost, die zuckerkranke Menschen benötigen, gilt als medizinisch notwendiger Bedarf und gehört somit zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum. Arbeitslosgeld-II-Empfänger, die zuckerkrank sind, haben daher nach einem Urteil des Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (AZ L 7 AS 241/09) Anspruch auf einen Zuschuss und müssen den Bedarf nicht über den Regelsatz decken.
-
Die letzten News
Die letzen News-Kommentare
- Lammers bei Aufstocker: Hartz IV boomt im Dienstleistungssektor
- Yvi bei Steigt ab 2012 der Hartz IV Zuverdienst um 10 Euro für Minijobber?
- Ein Realist bei Aufstocker: Hartz IV boomt im Dienstleistungssektor
- Susanne bei Unterhalt: Auch Hartz IV Empfänger müssen zahlen!
- Dicker Hals bei Unterhalt: Auch Hartz IV Empfänger müssen zahlen!
Die letzten Beiträge aus dem Forum
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: URL file-access is disabled in the server configuration in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file(http://www.hartz-iv.info/forum/external.php?type=RSS2) [function.simplexml-load-file]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: I/O warning : failed to load external entity "http%3A%2F%2Fwww.hartz-iv.info%2Fforum%2Fexternal.php%3Ftype%3DRSS2" in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27

hallo argge lehnte mehrbedarf ab gebe es seit 1.09 nicht mehr ist das richtig
mfg frau koch
Hallo,wo ist das richtig?
Was kann ein Mensch dafür wenn er an zucker erkrankt ist und HarzIV-Empfänger ist. Warum soll ihn da der Mehrbedarf nicht zustehen?