Krankenhausaufenthalt mindert nicht das Arbeitslosengeld II

Mit Urteil (AZ: S 9 AS 1557/06) vom 24. Oktober 2006 entschied das Sozialgericht Freiburg, dass Langzeitarbeitslose trotz eines Krankenhausaufenhaltes Anspruch auf das Arbeitslosengeld II in voller Höhe haben.

Im verhandelten Fall handelte es sich um eine Leistungsbezieherin, die sich für einen Zeitraum stationär behandeln lassen musste, woraufhin die Agentur für Arbeit die Leistungen um 35 Prozent kürzte und auch zu viel gezahlte Beiträge von der Arbeitslosengeld II Empfängerin zurückforderte.

Da das Sozialgesetzbuch (SGB) keine Leistungskürzungen der Regelleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes vorsehe, gab das Sozialgericht der Klägerin Recht. Auch eine Berechnung, die vom § 20 SGB II abweicht, sei seit der Gesetzesänderung ab 01. August 2006 nicht mehr möglich.

Nach Auffassung des Gerichts fehlt es an jeglicher Grundlage, die eine Kürzung des Arbeitslosengeldes während eines stationären Krankenhausaufenthaltes rechtfertigen würde und auch die Krankenhausverpflegung nicht als Sachwerte, also als Einkommen anzusehen ist.

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Eine Antwort auf Krankenhausaufenthalt mindert nicht das Arbeitslosengeld II

  1. Stelling Regina sagt:

    Hallo ich mußte auch wegen einer Dringenden OP ins Krankenhaus Lebe mit meinem Ehegatten und meinen Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft

    Nun haben wir ein Schreiben von der Arge bekommen das uns 35 Proznt von unseren Leistungen Gestrichen werden.

    Muß ich Zahlen oder nicht
    Gruß Regina Stelling

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