Mit dem folgenden Hartz IV Rechner können Sie das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der aktuelle Basis-Regelsatz von 382 € berücksichtigt, der ab dem 01.01.2013 maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist.
Darüber hinaus sind im Onlinerechner zum Arbeitslosengeld II sämtliche Mehrbedarfe eingearbeitet wie die Berechnung bei Schwangerschaft ab der 13. Kalenderwoche, Mehrbedarfe bei erwerbsfähigen Behinderten, kostenaufwändige Ernährung sowie eine dezentrale Warmwasserversorgung, wenn die Warmwasseraufbereitung über einen Boiler oder Durchlauferhitzer mittels Hausstrom (welcher über den Hartz IV Regelsatz abgedeckt ist) durchgeführt wird.
Zu beachten ist allerdings, dass der Rechner nicht den generellen Anspruch auf Arbeitslosengeld II prüft, sondern nur die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Es wird also davon ausgegangen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Hartz IV zu erhalten.
Online Hartz IV Leistungsrechner 2013
Eintragungen im Hartz IV Rechner
Der Rechner fragt die gleichen Parameter ab, wie sie auch für einen regulären Arbeitslosengeld II Antrag gefordert werden, nur ein einer vereinfachten und übersichtlicheren Form. Gleichzeitig werden auch Kinder im Arbeitslosengeld II Rechner berücksichtigt, die Sie eintragen. Sollten Sie als Anspruchssteller ausschließlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein, so ermittelt der Hartz IV Rechner den Anspruch für Sie als Anspruchssteller sowie Kinder und ggfls. Partner in der Bedarfsgemeinschaft.
Bei Aufstockern, also bei Antragstellern, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen Hartz IV beantragen (sog. aufstockende Arbeitslosengeld-II-Leistungen), kann das Ergebnis des Hartz IV Rechners Aufschluss über insgesamt drei Varianten bieten. Einmal über die Höhe des Anspruchs auf das ergänzende Arbeitslosengeld II unter Anrechnung des Einkommens.
Wohngeld vorrangig beantragen?
Gleichzeitig sollte aber auch geklärt werden, ob nicht anstatt der ergänzenden Hartz IV Leistungen Wohngeld beantragt werden kann, dieses hat nämlich Vorrang vor den Leistungen nach dem SGB II. Wie hoch das Wohngeld ausfallen könnte, lässt sich mit dem Rechner für das Wohngeld ermitteln, der auch bei zu geringen Ansprüchen wieder auf Hartz IV verweist.
Kinderzuschlag kann Hartz IV vermeiden
Darüber hinaus besteht für Eltern, die über genug Einkommen für sich verfügen, aber den Lebensunterhalt der Kinder nicht daraus bestreiten können, ein Anspruch auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG. Dieser Kinderzuschlag beträgt je anspruchsberechtigtes Kind 140 Euro monatlich. Sollte die Hartz IV Leistung, die sich aus dem Rechner ergibt, geringer als dieser Betrag sein, lohnt sich ein Antrag auf den Kinderzuschlag, anstatt Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Ergebnis des Leistungsrechners
Der Hartz IV Rechner spiegelt die anspruchsberechtigte Leistung nahezu exakt nach den Vorgaben des SGB II wider. Daher sollten Sie als Anspruchssteller das Ergebnis des Rechners mit Ihrem Hartz IV Bescheid vergleichen, um so rechtzeitig einen Einspruch einzulegen. Sollten Uklarheiten aufkommen, unabhängig ob zum Anspruch, Bescheid oder zur Handhabung mit dem Hartz IV Rechner, so können diese Fragen im Forum für Arbeitslosengeld II gestellt werden.
