guten tag
nehmen wir an 2 personen leben in einem einfamilienhaus mehrere
stockwerke 2 küchen 2 badezimmer usw. die personen sind miteinander
verwand (grossvater enkel) grossvater ist der eigentümer bezieht rente
enkel beantragt hartz 4 ist es möglich sich die kosten von unterkunft und
heizung im rahmen eines mietvertrages zwischen den beiden erstatten zu
lassen oder wird das im allgemeinen nicht akzeptiert es ist nämlich so
das 1 stockwerk genau den vom der arge zugestandenen 50 qm ent-
spricht mit bad kochecke usw. danke im vorraus für die antwort
Hallo,
die Frage kann aus der Entfernung nicht beantwortet werden, weil hier etliche Sachen mit herein spielen. Das ganze dürfte sich als Einzelfallentscheidung herausstellen, über die kaum im Internet geurteilt werden kann, weil das alles Spekulation wäre.
Gruß!
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