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Thema: Wohngeldanspruch mit FPJ

  1. #1
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    Standard Wohngeldanspruch mit FPJ

    hi, ich mache ab 1.September ein freiwilliges politisches Jáhr in Dresden. Dafür muss ich nach DD ziehen.Bei meiner ersten Wohnungssuche habe ich die günstigste Wohnung mit 27m² für 205 Euro warm gefunden. Ich habe ab dem ersten 300€ Gehalt und 184€ Kindergeld was meine Mutter bekommt und mir überweist. Bekomme ich Wohngeld, oder eine andere Förderung?Wie viel würde ich ca. bekommen?Weil sonst stellt sich mir die Frage wie ich das finanzieren soll.Danke schon mal für die Hilfe.

  2. #2
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    Standard AW: Wohngeldanspruch mit FPJ

    Hallo,

    ein Anspruch auf Wohngeld dürfte mangels ausreichendem Einkommen nicht bestehen, ein Anspruch auf andere Leistungen dürfte ebenfalls nicht bestehen.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Wohngeldanspruch mit FPJ

    Ich versteh das nicht. Weil in den Anforderungen für das FPJ steht drin, dass die Bewerber nicht in ihrem Heimatort eingesetz werden, um Flexibilität zu zeigen. Aber ohne staatliche Unterstützung ist ads doch nicht möglich.Wenn es kein Wohngeld gibt, wie sieht es mit Hartz aus?Gibt es nicht diesen Mindestbetrag, der jedem zusteht? Es sind bestimmt für euch immer wieder dies selben Fragen, aber so richtig blickt man im Internet nicht durch. Weil der Wohngeldrechner hat mir gesagt, dass ich 160€ ca. bekomme.Da hab ich die 300 und die 184 als Einkommen angegeben.

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: Wohngeldanspruch mit FPJ

    Hallo,

    Wenn es kein Wohngeld gibt, wie sieht es mit Hartz aus?
    Schlecht.

    Weil der Wohngeldrechner hat mir gesagt, dass ich 160€ ca. bekomme.
    Die 160 € sind Quatsch. Nach Deinen Zahlen würdest Du theoretisch 76 € Wohngeld bekommen. Benutze wohngeldantrag.de - alle anderen Rechner taugen nichts, auch und gerade wenn es um das erforderliche Mindesteinkommen geht.

    Gruß!

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