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Thema: 30 Auszug aus Elternhaus

  1. #1
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    Standard 30 Auszug aus Elternhaus

    Hallo,
    ich habe mich hier angemeldet habe um folgende Frage evtl. zu klären. Ich bin 30 Jahre alt und wohne noch bei meinen Eltern zuhause. Seit kurzem habe ich ein Studium abgeschlossen, habe aber noch keine feste Stellenzusage erhalten. Im übrigen weiß ich nicht genau, wie lange es dauert bis ich eine Stelle habe, oder ob ich überhaupt eine bekomme, man weiß ja nicht genau
    Da ich gerne ausziehen möchte frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist zu einem 400€ Job, also wenn der alleine nicht reicht
    eine Restleistung von der Agentur oder JC zu beziehen? Ich frage, weil ich einen Antrag als alleinstehender daheimwohnend gestellt habe und weiß, dass mir außer der Übernahme der Vericherungskosten nichts an Leistungen zusteht. Zur Zeit habe ich aber auch keinen Minijob also arbeitslos, ausziehen möchte ich aber dennoch gerne.

    Gruß Tobias

  2. #2
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    Standard AW: 30 Auszug aus Elternhaus

    Hallo,

    Ich frage, weil ich einen Antrag als alleinstehender daheimwohnend gestellt habe und weiß, dass mir außer der Übernahme der Vericherungskosten nichts an Leistungen zusteht.
    Das ist Quatsch. Auch dann könnte durchaus ein Anspruch auf ALG II in entsprechender Höhe bestehen.

    Da ich gerne ausziehen möchte frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist zu einem 400€ Job, also wenn der alleine nicht reicht
    eine Restleistung von der Agentur oder JC zu beziehen?
    Ja.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: 30 Auszug aus Elternhaus

    Also, es ist definitiv möglich Restleistungen zu bekommen, wenn du dir vorübergehend einen 400 Euro Job suchst bis du eine Stelle hast die deinem Studienabschluss und deinem Bildungsniveau entspricht.

  4. #4
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    Standard AW: 30 Auszug aus Elternhaus

    Hallo,

    leider ist mein Antrag auf Alg2 abgelehnt worden.
    Zur Zeit bin ich auf 400€-Basis angemeldet.

    Nun habe ich neulich von einem Kollegen erfahren, dass ich eine Bedarfsgemeinschaft bilden müsse, um
    Leistungen vom Amt zu beziehen.

    Wäre es möglich durch einen entsprechenden Mietvertrag mit mir als Mieter bei meinen Eltern einen
    entsprechenden Restbetrag im Rahmen des Freibetrags zu beziehen,
    und was würde mir da zustehen?

    Wie wäre das bei eigener Wohnung?
    Freue mich über Eure Antworten

    Grüße

    Tobi

  5. #5
    Super-Moderator
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    Standard AW: 30 Auszug aus Elternhaus

    Hallo,

    warum ist der Antrag abgelehnt worden?

    Wäre es möglich durch einen entsprechenden Mietvertrag mit mir als Mieter bei meinen Eltern
    Nein. 1. sind (Unter-)Mietverträge mit den Eltern unplausibel und 2. würdet Ihr eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden, bei der das Einkommen Deiner Eltern u.U. bei Dir angerechnet werden.

    Gruß!

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