Hallo zusammen!
Eine Freundin und ich möchten zusammen ziehen, also WG. Wahrscheinlich kommt noch eine dritte dazu.
Angenommen es bleibt bei uns beiden: dürfen wir eine 3Raum-Wohnung haben, 70qm, kalt 209€ plus 162€ NK.
Wir sind beide Schülerinnen an einer Abendschule.
Die 3Raum-Wohnung besteht aus einer Küche, einem WZ, zwei anderen Räumen (die wir beide in Beschlag nehmen). Person Nr.3 würde das Wohnzimmer nehmen.
Dürften wir zu zweit trotzdem die o.g. Wohnung nehmen?
Haben beide noch keinen Nebenverdienst. Ich habe vielleicht einen Minijob in Aussicht. Können wir bei dem Arbeitsamt oder Arbeitsgesmeinschaft einen Antrag auf Zuschuß Miete stellen?
Eltern meiner Freundin beide Arbeitslos.
Mein Vater bezieht Krankengeld. Mutter kein Kontakt vorhanden.
Freundin ist 20 Jahre, ich 21.
Person Nr.3 ebenfalls 20.
Liebe Grüße, Sophia
Informiert euch mal über Schüler-BAföG - BAföG-Forum, Hartz-IV, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt etc.
Zudem dürftet ihr beide Anspruch auf Kindergeld haben.
Guten Morgen!
Bafög können wir erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen, wenn wir in der letzten Klasse sind.
Kindergeld bekommen wir beide.
Unterhalt bekommt niemand von uns.
Hallo,
es besteht weder ein Anspruch auf Wohngeld noch auf ALG II, womit es keine Zuschüsse für Euch geben dürfte.
Gruß!
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