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Thema: Trennung vom Eheman...

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Daumen runter Trennung vom Eheman...

    ...hallo, wa darf ich alles beantragen, wenn ich mich von meinem Ehemann trenne.
    Er bezieht ein regelmässiges Einkommen ist aber in der privaten Insolvenz. Ich habe kein Einkommen.
    Nun habe ich Antrag auf ALG 2 gestellt und eine mündliche Zusage für die Übernahme einer Wohnung, die schriftliche folgt noch.
    Gibt es auch noch Zuschüsse für die Ausstattung der Wohnung und für den Umzug selber ?
    Und da ich 50% behindert bin, kann ich auch noch irgendeinen Mehrbedarf anmelden (ich habe keinen Buchstabenzusatz in meinem Behindertenausweis) ?
    Ist alles sher verwirrend...
    Bin für jede Antwort dankbar...

  2. #2
    Super-Moderator
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    Berlin
    Beiträge
    1.259

    Standard

    Hallo,

    Erstausstattung und Umzugshilfe sind auf Antrag möglich, ein mehrbedarf besteht nicht.

    Gruß!

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