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Thema: Hat mein Freund NOCH Recht auf einen Antrag Erstausstattung?

  1. #1
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    Standard Hat mein Freund NOCH Recht auf einen Antrag Erstausstattung?

    Guten Tag!
    Mein Freund wohnt seit ca.10 Monaten in einer eigenen kleinen 1-Zimmer-Wohnung. Er hat mir gesagt, er hätte noch nie etwas von einem Antrag auf Erstausstattung gehört.
    Ihm fehlt eben noch ein "anständiges" Bett. Er schläft auf etwas ähnlichem wie ausziehbare Couch, sehr alt, sehr verschmutzt. Sein Herd ist nicht das Wahre, seine Küchenmöbel sind aus Oma`s Zeiten und diese fallen auseinander, er hat keine Waschmachine...

    Steht ihm ein Antrag auf Erstausstattung noch zu,obwohl er schon seit so langer Zeit alleine lebt?

  2. #2
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    Hallo,

    wie alt ist er? Welche Einnahmen hat er?

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel!

    Mein Freund ist 20.
    Er bezieht unter 200€ Hartz4 und sein Kindergeld. Er ist momentan leider arbeitsunfähig, da er in psychologischer Behandlung ist . Wir hoffen alle, daß er nach den Sommerferien fit genug ist, um sein Abitur nachzuholen.


    Liebe Grüße, Julia

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    im Normalfall wird die Erstausstattung in engem zeitlichen Rahmen mit dem Umzug gewährt. Somit kann es sein, daß es nun zu spät ist. Aber wie immer bei solchen Fragen kann nur das Jobcenter vor Ort das entscheiden.

    Gruß!

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