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Thema: Zulässiger Quadratmeterpreis

  1. #1
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    Ausrufezeichen Zulässiger Quadratmeterpreis

    Ich brauche Hilfe!
    Meine Frage ist, ich habe meinen Erstantrag für HartzIV einreichen müssen! Bin außerdem auf eine Wohnung angewiesen. Wie hoch ist der zulässige Quadratmeterpreis? Ich würde die Wohnung alleine beziehen, erkundige mich auch schon nach Wohnungen, dass wenn ich "grünes Licht" bekomme, so schnell wie möglich einziehen kann! Es würde mir aber weiterhelfen wenn ich den, mir zulässigen Quadratmeterpreis kennen würde! Für eine Person stehen mir bis 47quadratmeter zu und soweit ich weiss ein Preis bis zu 6.90Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Stimmt das oder ist der Betrag geringer?

  2. #2
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    Hallo,

    mangels Ortsangabe wird Dir keiner eine Auskunft geben können.

    Gruß!

  3. #3
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    [QUOTE=Ahnungslos;25998]Ich brauche Hilfe!
    Meine Frage ist, ich habe meinen Erstantrag für HartzIV einreichen müssen! In Köln! Bin außerdem auf eine Wohnung angewiesen. Wie hoch ist der zulässige Quadratmeterpreis? Ich würde die Wohnung alleine beziehen, erkundige mich auch schon nach Wohnungen, dass wenn ich "grünes Licht" bekomme, so schnell wie möglich einziehen kann! Es würde mir aber weiterhelfen wenn ich den, mir zulässigen Quadratmeterpreis kennen würde! Für eine Person stehen mir bis 47quadratmeter zu und soweit ich weiss ein Preis bis zu 6.90Euro pro Quadratmeter Kaltmiete. Stimmt das oder ist der Betrag geringer?

  4. #4
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    Hallo,

    In Köln!
    Das ist doch eine Ansage.

    Maximal 45 qm, maximal 311 € Kaltmiete inlusive kalte Nebenkosten. 1,30 € je qm für die Heizung.

    Anders gesagt: die Warmmiete bei voller Ausnutzung der 45 qm darf maximal 369,50 € betragen.

    Gruß!

  5. #5
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    Das hilft mir weiter!!! Danke schön!!!

    Gruß!

  6. #6
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    hallo leute,
    ich hoffe jemand antwortet auf meine wichtige frage,uns war
    beziehe ich zurzeit ALGII und wohne in NRW,möchte bald heiraten meine freundin ist auch jetzt ALGII angemeldet und habe schon eine wohnung gefunden,die kaltmiete für die wohnung beträgt 308,16€ und möchte jetzt gerne wissen was uns von hilfe zu steht??renoviereung kosten??erstausstattung???

  7. #7
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    An Hoppel

    Wie wäre das in Leipzig? Kennst du dich aus?

    Ich möchte eben von Nordhausen nach Leipzig ziehen, um an einer Abendschule mein Abitur nachzuholen.


    Grüße, J.

  8. #8
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    Hallo,

    auf arbeits-los.de findest Du die Richtlinien für Leipzig.

    Allerdings könnte es durchaus sein, daß Du kein Anspruch auf ALG II hast, weswegen die Richtlinien keine Bedeutung für Dich haben könnten.

    Gruß!

  9. #9
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    Naja... danke erstmal.

    Leider sagen die Menschen bei der ARGE/Arbeitsamt immer etwas anderes. Wenn das alles nicht so schwierig wäre.
    Mir wurden nicht zum ersten Mal Steine in den Weg gelegt vom Amt zwecks einer Ausbildung.

    Wieso kann ich als deutsche Staatsbürgerin nicht frei wählen, wo in Deutschland ich wohnen möchte? Wieso müßen eine Hand voll Menschen über mich bestimmen.
    Sagen sie nicht: "Jeder in Deutschland soll eine Ausbildung machen..."
    Dann will man etwas für seine Zukunft tun, muß dafür in eine andere Stadt und das ganze wird einem dann ABGELEHNT.

    Dann gibt es jetzt wieder Menschen, die sagen, "dann mach ne Ausbildung, in der du jeden Monat dein Geld verdienst"..
    Ich hab eben bestimmte Ziele und es wird leider noch mindestens 8 Jahre dauern, bis ich mein erstes geregeltes Einkommen verdienen kann!



    Wenigstens hab ich im Leben ein Ziel. Es gibt genug in diesem Land, die mit 25 noch nicht wissen, was sie wollen!

    (Ich möchte hier niemanden angreifen oder etwas unterstellen... ich mußte meinem Ärger einfach Luft machen... Sorry)

  10. #10
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    Hallo,

    Wieso kann ich als deutsche Staatsbürgerin nicht frei wählen, wo in Deutschland ich wohnen möchte?
    Du kannst frei wählen. Solange Du Deine freie Wahl bezahlen kannst.

    Gruß!

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