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Thema: Wohngeld halbiert

  1. #1
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    Frage Wohngeld halbiert

    Mein Mann kam als Besucher nach Deutschland und ist bis zur endgültigen Klärung durch das Verwaltungsgericht auch wohnlich bei mir gemeldet. Einer Arbeit darf er nicht nachgehen. Mir wurde aber Das Wohngeld um die Hälfte gekürzt. Er bekommt keine Sozialleistungen!!! (ist ja auch ok) aber wenn er nicht arbeiten darf, wie kann er mich dann unterstützen und zum Familieneinkommen beitragen? Ich bekomme HartzVI und wir leben jetzt beide von 323,-Euro. (Beginne einen Vollzeitjob im Januar2011). Meine Frage ist nur- war es rechtens, mir die Beihilfe zur Miete zu halbieren?

    Danke für eure Hinweise

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, daß der Aufenthaltsstatus Deines Mannes ungeklärt oder strittig ist. Das könnte tatsächlich bedeuten, daß kein Anspruch auf ALG II oder andere Leistungen vorliegt.

    Ich würde versuchen, ALG als Darlehen zu beantragen, weclhes dann zurück zu zahlen wäre, wenn sich heraustellt, daß er generell keinen Anspruch auf Leistungen hat. Unter Umständen kommt auch Sozialhilfe in betracht - das kann ich aber mangels Angaben zur Nationalität nicht einschätzen.

    Aber Vorsicht: unter Umständen - je nach Aufenthaltsstatus, Nationalität und Bundesland - kann das Beantragen von Sozialleistungen zur Ausweisung führen.

    Gruß!

  3. #3
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    Unglücklich

    Danke Hoppel,
    das war es nicht, was ich wissen wollte- aber Danke
    mir ging es darum, ich habe vorher die komplette Miete bekommen, als mein Mann sich anmeldete, weil ja mehr als 3 Wochen in Deutschland ist, wurde mir die Miete halbiert, mit der Begründung- mein Mann hat keinen Anspruch aber er wohnt ja bei mir. Er darf nicht arbeiten, bis alles geklärt ist- verstehe ich alles. Wenn er aber nicht arbeiten darf, wie soll er dann zum Familieneinkommen beitragen?ABER bei mir hat sich ein Mietrückstand von 510 Euro angehäuft in 3 Monaten, da ich nur die Hälfte der Miete bekomme, verstehst du worauf meine Frage beruht? Wir möchten keine Sozialhilfe für ihn (wir kommen aus , mit dem was wir haben) aber für die Miete reicht es nicht. 323,-Euro für mich geteilt durch 2 Personen, davon Telefon und Versicherung, ich kann nicht davon auch noch die andere Hälfte der Miete zahlen (170,-Euro)

  4. #4
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    Prüft mal, ob dein Mann Anspruch auf diese Leistung hat:
    AsylbLG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

  5. #5
    Super-Moderator
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    Hallo,

    das war es nicht, was ich wissen wollte
    Naja - aus meinem Text ist schon ersichtlich, warum Du keine Leistungen für ihn bekommst. Du bewohnst die Wohnung mit jemanden, der keinen Anspruch auf ALG II hat, womit Deine Leistungen hinsichtlich der Miete entsprechend zu kürzen sind. Eine andere Entscheidung des JobCenters wäre grundsätzlich falsch, weil eine weiterere Bezahlung der vollen Miete für Dich im Prinzip zu einer Anerkennung von Ansprüchen auch für Deinen Mann führen würde. Das aber wird kein Amt vor einer rechtssicheren Entscheidung nicht machen.

    Insofern ist das Wissen, was ich Dir vermitteln wollte und Du nicht wissen willst, durchaus wichtig und hat schon mit Deiner Frage zu tun.

    Gruß!

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