Hallo,
mein Freund und ich (beide 27) wohnen noch bei den Eltern, wollen aber zusammenziehen.
Haben bereits eine Wohnung in Aussicht (59 qm), die mit NK 45 Euro über dem liegt, was ARGE für 60 qm+NK+Heizkosten zahlen würde.
Mein Freund hat ca. 600 Euro zur Verfügung (BaföG+Halbwaisenrente+Minijob), ich bekomme 404 Euro (ALG II+Heizkosten).
Die Beraterin aufm Amt sagte, dass ARGE den Umzugswunsch ablehnen wird, weil zu teuer, aber nach Veränderungsmitteilung das zahlen wird, was die Kommune für 60 qm festgelegt hat, der Rest müsste von uns aufgebracht werden. IST DAS SO? Damit hätten wir kein Problem, wenn wir die Wohnung dennoch beziehen könnten.
AUSSERDEM: Wird das "Einkommen" meines Partners auf mein ALG II angerechnet? Wird mir etwas abgezogen? Muss er also für mich aufkommen? Wie hoch ist da die Freigrenze?
UND: Was bedeutet "gemeinsam wirtschaften"?
Bereits schon jetzt vielen Dank für die Antwort!
Hallo,
Theoretisch ja, praktisch nein. Da Dein Freund keinen Anspruch auf ALG II hat, wird prinzipiell nur die Hälfte der angemessenen Miete gezahlt.IST DAS SO?
Das ist etwas naiv gedacht. Im Augenblick sind es nach Deinen Angaben 45 €, um die die Miete insgesamt zu hoch ist. Das kann sich sehr schnell ändern und die Differenz dann wesentlich höher und nicht "ohne Probleme" finanzierbar sein.der Rest müsste von uns aufgebracht werden [...] Damit hätten wir kein Problem, wenn wir die Wohnung dennoch beziehen könnten.
Grundsätzlich ja. Ob das bei Dir der Fall sein wird, kann ich mangels entsprechender Angaben nicht beurteilen.Wird das "Einkommen" meines Partners auf mein ALG II angerechnet?
Gruß!
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