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Thema: Umzug in eine andere Wohnung

  1. #1
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    Frage Umzug in eine andere Wohnung

    Ich möchte gern in eine günstigere Wohnung ziehen und würde den Umzug selbst bezahlen. Heute habe ich den Antrag beim Arbeitsamt abgegeben. Meine SB kann das nicht entscheiden. Der Antrag wird an den zuständigen SB weitergeleitet..... und das kann dauern. Vielleicht hat jemand mit dieser Thematik Erfahrung. Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Liebe Grüße
    Monika

  2. #2
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    Standard

    mal abgesehen davon dass das hier wohl das falsche Unterforum ist. Bekommst Du ALG II ? Außerdem musst Du wohl warten bis der SB entschieden hat. Hier kann Dir keiner sagen wie lange das dauert oder gar die Bearbeitung beschleunigen.

    Gruss Andy

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Daumen hoch Umzug bei Hartz IV

    Hallo, andy,
    vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe inzwischen Post von einem Anwalt bekommen und zitiere die Antwort:

    "Es ist Ihnen gestattet, auch ohne Zustimmung von Behördenseite umzuziehen - dies steht Ihnen nach dem Grundgesetz frei. Allerdings werden Umzugskosten nur nach vorheriger Absprache übernommen, wenn Sie diese selbst übernehmen, darf Ihnen der Umzug nicht verboten werden.
    Auch werden nur die Kosten einer angemessenen Wohnung übernomme - ist die Wohnung zu groß, wird also wie bisher nicht die volle Miete übernommen."

    Wenn man nicht genau Bescheid weiß, sollte man als "erfahrener Benutzer" die Antwort lassen.
    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende M. B.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard

    warum stellst Du dann hier -noch dazu in der falschen Rubrik- Fragen, wenn Du eh schon einen Anwalt bemüht hast. So schlecht kann es Dir ja dann nicht gehen wenn Du Dir den leisten kannst. Aber ALG II beantragen na ja da wundert mich nichts mehr.

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