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Thema: Wird mein ausbildungsgehalt meinem freund angerechnet wenn wir zusammen ziehen?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    09.02.2010
    Beiträge
    2

    Frage Wird mein ausbildungsgehalt meinem freund angerechnet wenn wir zusammen ziehen?

    ich hab folgendes problem.
    mein freund (26 und alg2-empfänger) und ich (24 und in ausbildung) würden uns gerne zusammen eine wohnung nehmen.
    wir beide wohnen zur zeit noch bei unsren eltern, aber bei beiden ist die situation zu hause mehr als angespannt.
    ich verdiene 450 Euro und bekomme in etwa 350 raus. wird das irgendwie von seinem "einkommen" abgezogen? und wenn ja wieviel ungefähr?
    außerdem wärs interessant zu erfahren was uns an wohnungen zustehen würde?
    wäre super wenn mir da jemand von euch weiterhelfen könnte.

  2. #2
    Benutzer
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    Ort
    Hannover
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    31

    Standard Zusammenziehen

    Hallo sweety85,

    ein solches Vorhaben wäre im richtigen Leben unwirtschaftlich.

    Der Freund darf nach Zustimmung umziehen, die Freundin (unter 25) nur bei einer außergewöhnlichen Härte, also im Regelfall nicht.

    Selbst wenn sie dürfte, würden von den 350 € netto 170 € netto auf den Bedarf angerechnet. Allerdings müsse dann darauf hingewiesen werden, dass eine eheähnliche Gemeinschaft noch nicht vorliegt (mindestens 6 Monate), also noch keine Bedarfsgemeinschaft. Dafür wäre aber sicherlich ein Widerspruchsverfahren zu führen.

    Gruß.

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