wir müssen aller 2 Jahre die Gastherme warten lassen, das ist gesetzlich vorgeschrieben; nun sind das ja immerhin ca 60€, die jedesmal anfallen; die Arge hat den Antrag auf Übernahme abgelehnt, mit der Begründung, das gehöre zur Warmwasseraufbereitung, und sei schon mit in dem Mietkostenzuschuß drin - bums - fertig..... Ist das so richtig ? Wi rkönnen uns die 60€ gar nicht von unserem lächerlichen Einkommen abzweigen, selbst wenn wir wöllten, es reicht gar nicht...