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Thema: Abreitslosengeld 2 und eigene Wohnung Hilfe bitte!!!

  1. #1
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    Ausrufezeichen Abreitslosengeld 2 und eigene Wohnung Hilfe bitte!!!

    Hallo,

    Zu meiner Person bin 24 Jahre alt also am 30.08.09 werde ich 25. Ich wohne seit dem 1.1.08 alleine weil meine Eltern aus beruflichen Gründen nach München ziehen mussten und ich wegen meiner Ausbildung in Rheinland-Pfalz bleiben musste. Nun hab ich meine Ausbildung geschaft und beziehe momental Arbeitslosengeld 1.

    Zu meinen Fragen:
    Meine Wohnung ist 55 m² groß, Vollmöbieliert und kostet mich 350 Euro im Monat warm, also 258,67 Kalt (Vorstadt ca 6 km von der City entfernt). Jetzt hat musste mein Vermieter leider meine Miete auf 400 hochstocken wegen dem örtlichen Mietspiegel. Jetzt ist meine Fragen ob ich Arbeitlosengeld 2 holen soll, denn ich hab Angst dass, das Amt zu mir sagt das ich ausziehen soll da die Wohnung 10 m² zu groß ist und ich muss ja von irgendwass leben momental unterstützen mich meine Eltern wegen der Wohnung, aber die können das auch nicht lang und ich bin mich auch schwer am Bewerben aber wegen der Wirtschafskriese ist das mometal nicht so einfach einen Vollzeitjob zu kriegen, meine Angst bestent einfach nur das ich wegen der größe ausziehen muss, denn die Wohnung ist sehr schön. Ich bin am verzfeilfeln!!!


    Frage 2:
    Ich hab von Meiner Beraterin eine Gutschein bekommen für eine Weiterbildung namens Trigon die geht über 3 Monate, wollte fragen ob ich das machen muss oder nicht. Oder wenn ich das nicht mache kriege ich dann eine Sperrzeit von meinem Arbeitslosengeld 1, denn Gutschein hab ich noch nicht abgegeben.


    Im voraus bedanke ich mich recht Herzlich bei euch!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Bevor du Arbeitslosengeld II bekommst, solltest du Wohngeld beantragen. Dies ist auf jeden Fall vorrangig vor HArtz IV zu beantragen.

    Zum Gutschein: Hat sich deine Beraterin denn dazu geäußert, ob du ihn einlösen musst? In der Regel wird ja einem auch gesagt, ob es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt oder nicht. Wenn es Pflicht sein sollte und du es nicht machst, dann kann durchaus eine Sperrzeit auf dich zukommen.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

  3. #3
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    Wohngeld hab ich schon beantragt und die haben mir zurückgeschrieben das ich Arbeitslosengeld 2 beantragen soll.
    Ja meine Beraterin hat gesagt du kannst es machen, also denke ich das ist für freiwillige

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