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Thema: steht mir als verheiratete mutter mit einem Kind eine 3-raum wohnung zu?

  1. #1
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    Standard steht mir als verheiratete mutter mit einem Kind eine 3-raum wohnung zu?

    wir haben folgendes problem:wir haben jetzt eine 2-raum wohnung und möchten gerne eine 3-raum wohnung haben. dazu kommt das wir in der jetzigen wohnung schimmel an mehreren wänden haben. dies haben wir der agentur für arbeit mitgeteilt.die sagen wiederrum wir sollen doch einen nachweis liefern bzw. ein gutachten erstellen lassen.als nachweis lieferten wir fotos und bekamen zur antwort das man die ja aus dem internet haben könnte. unsere sorge ist nun das uns die agentur für arbeit nicht die umzugsgenehmigung erteilt, denn dadurch das unsere jtzige wohnung zum 30.4.07 gekündigt ist, würden wir dann mit einem knapp 8 monate altem kind ab dem 1.5.07 auf der straße sitzen. was soll ich tun damit meine kleine familie nicht obdachlos wird?bitte dringend um hilfe da ich sehr verzweifelt bin.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    hier ein paar infos:

    http://www.hartz-iv-anspruch.de/Hart...d-Heizung.html

    sie arge macht die wohnung nicht von der anzahl der zimmer abhängig sondern von der m² zahl

  3. #3
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    Standard Hallo

    also ich hab beim Wohnungsamt eine dringlichkeitsstufe beantragt. und mir steht eine 2,5 Zimmer (Sozialwohnung)für mich , meinen Lebensgefährten und unser Tochter zu.
    wie des über die Arge läuft weiß ich aber auch nicht. Ich würde mir vom Wohnungsamt den Antrag zuschickenlassen und ihn ausgefüllt zurückschicken (kostet aber 15€) nach dem er bearbeitet wurde bekommst du ein schreiben auf dem steht wieviel Zimmer euch zustehn. Damit kannst ja mal zur Arge gehn. oder du fragst erst bei der Arge nach ob dir das was bringt. Viel Glück

    Noch ne frage: Woh lebt Ihr denn und wo wollt/ würdet Ihr hin ziehn?

  4. #4
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    Zitat Zitat von Patty-87 Beitrag anzeigen
    Noch ne frage: Woh lebt Ihr denn und wo wollt/ würdet Ihr hin ziehn?
    Erwartest du im Ernst nach 4 Jahren noch eine Antwort?

    Das Wohnungsproblem der Fragestellerin hat sich sicher längst geklärt.

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