Hallo zusammen,
ich benötige euren Rat. Es geht um folgendes:
Während eines geselligen Abends kam ich mit anderen Frauen ins Gespräch, in deren Verlauf sich auch eine Debatte über Hartz IV und die in diesem Zusammenhang erwähnte Themen Vererben/Überschreiben von Grundstücken und Kredite entwickelte.
Eine Gesprächsteilnehmerin erzählte, dass sie vor kurzem arbeitslos geworden sei und dass sie und ihr Bruder dass von ihren Eltern erbaute Haus jeweils zur Hälfte überschrieben bzw. vererbt bekommen sollen. Da sie Angst hat, dass ihr die Haushälfte vom Sozialamt/der ARGE als Einkommen angerechnet wird, möchte sie nun mit ihrem Bruder eine Regelung finden, damit ihr die Haushälfte nicht angerechnet werden kann. Sparbücher hat die Frau nicht, nur ein kleines Guthaben auf dem Girokonto.
Eine andere Teilnehmerin der Gesprächsrunde meinte daraufhin, dass man eine Haushälfte gar nicht als Einkommen anrechnen könne und dass sie (also die Frau, die gerade arbeitslos gemeldet hat) einen Kredit aufnehmen soll.
Ich selbst bin zwar nicht arbeitslos, kann mir aber auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass man in einer solchen Situation einen (nicht zweckgebundenen) Kredit bekommen kann, da eine Abzahlung bei Hartz IV unmöglich ist.
Da wir in unserer Debatte zu keinem klaren Ergebnis gekommen sind, lauten meine Fragen wie folgt:
01) Sind Grundstücke als Einkommen anzusehen?
02) Gibt es Möglichkeiten, die Sache mit dem Haus so zu regeln, dass die Frau Hartz IV bekommt?
03) Wenn ja, wie sehen diese aus?
04) Wäre denn ein nicht zweckgebundener Kredit überhaupt ein Einkommen?
Vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Katrin


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