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Thema: hartz IV für nicht-eu-bürger nach heirat mit eu-bürger

  1. #1
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    Standard hartz IV für nicht-eu-bürger nach heirat mit eu-bürger

    hallo zusammen

    ein eu-bürger (deutsch, bezieht keine staatlichen mittel) heiratet einen nicht-eu-bürger (kroatisch, wohnt in kroatien)

    hat die person aus kroatien sofort nach der heirat anspruch auf hartz IV

    ich weiß (glaube) daß sofort nach der heirat eine arbeitserlaubnis ausgestellt wird
    doch auch gleich eine arbeit zu finden ... naja
    - daher der gedanke, nach der heirat vorerst für den nicht-eu-bürger hartz IV zu beantragen, bis eine arbeit gefunden worden ist

    hat jemand infos - kann jemand helfen ?

    lg
    bolaven

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard AW: hartz IV für nicht-eu-bürger nach heirat mit eu-bürger

    Wenn es hier um eine Heirat geht, dann zählt vorrangig vor staatlichen Leistungen erst einmal der Unterhaltsanspruch dem Ehegatten gegenüber. Es wird also zunächst das Einkommen des deutschen Ehegatten berücksichtigt, bevor es an irgendwelche Sozialleistungen geht.

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