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Thema: schule

  1. #1
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    Frage schule

    hallo
    ich hätte mal ne frage:
    wenn man über 25 jahre alt ist, wieder zur schule geht (realschulabschluss nach macht) und hartz 4 bezieht;
    muss man dies dann der arge melden, dies mit denen besprechen oder kann man einfach die schule machen, muss sich aber dann natürlich an die vorschriften halten wie z.b. bewerbungen schreiben, in maßnahmen gehen....?

    ich weiss gar nicht mehr weiter, jeder erzählt mir was anderes

  2. #2
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    Standard AW: schule

    Hallo,

    sofern es sich um eine Vollzeitausbildung handelt, besteht kein Anspruch auf ALG II mehr. Solltest Du die Schulung in diesem Fall nicht melden, könnte das den Straftatsbestand des Betruges darstellen.

    Sollte es sich nicht um eine Vollzeitmaßnahme handeln, könnte weiterhin ein Anspruch auf ALG II bestehen. Allerdings bist Du auch dann verpflichtet, die Schulung dem Jobcenter zu melden, da Du andernfalls gegen Deine Mitwirkungspflicht verstößt.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: schule

    Hallo Ihr Lieben,

    Ich heisse Erkan 23 jahre alt bin aus Berlin und leider Gottes beziehe ich wie jeder andere auch die Hartz 4 Stüzengeld! Bin seit dem 1.6.2005 bei dem Kommunalen Träger als Erwebsfähig eingestuft gemeldet Der Grund warum ich Ihnen Schreibe ist folgendes, bin total verzweifelt wegen den psychologischen Gutachten vom 8.3.2008! Der Grund ist eingtlich , dass ich mich für eine Berufsorientierung im Bereich Handel interessiere Das Fazit ist folgendes was nach dem psychologischen Gutachten wurde mir angeblich eine Lernbeeinträchtung herausgefunden, worüber ich ersten
    Entsätz war !

    Ich besuchte 2004 die Heinrich von Stephan Oberschule Hauptschule mit einem Hauptschulabschluss! Ab 2005 das OSZ in Berlin für Wirtschafts und Verwaltungsberufe habe es mit einem erweiterten Hauptschulabschluss beendet !

    Doch leider habe ich erst später von meiner Fallmangerin am 8.3.2008 zum Ärztlichen Dienst überwiesen, dort wurde festgestellt Mathematik ( Grundkentnisse Addition und Subtraktion, Division, Bruch und Quardratische Gleichung Okay, Deutsche -Rechtschreibung mittelmäßig
    Musterbeispielen befriedigend!
    Zahlenreihe verwirrend!
    Analogien Gedichte nicht so gut!
    Prozentrechnen okay! Jetzt habe ich das Problem, dass ich langsam nicht mehr kann zu einem,

    weil ich mich gerne im Bereich Handel Qualfizieren möchte durch Praktikers und einer Berufsausbildung mir es aber verweigert wurde auf Grund dieses Gutachten ! Davor habe ich mich nicht nur für den Bereich Handel interessiert, sondern habe mich auch noch selbstständig gemacht habe unbezahlte Praktikers auch im gesundheitlichen Bereich absolviert! Unteranderen bei Arztpraxen ( Zahnärzte und Tagespflegeeinrichtungen und häuslich ambulante Pflege !

    Jetzt ist das Problem dass ich bei ca 94 bewerbungen die ich jetzt zu meinen Anregungen Ausversehen mitzuzufügen vergessen! Unteranderen für Handels und Bürobereiche jetzt noch bei Kitas! Aber vergebens und mir wurde es zu viel , zu einen weil ich mich nicht gegen das Gutachten durchsetzten kann, und unteranderen meine Vermittlerin mir es verweigert hat ein neues zu erstellen! Meine frage an euch wie kann man in dieser Hinsicht seine Rechte durchsetzten, im Bezug auf dieses Gutachten! Auf eure Tpps freue ich mich! LG Erkan88 aus Berlin

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: schule

    Hallo,

    nunja, eine Lernbeeinträchtigung bedeutet nicht unbedingt das Ende aller Tage. Vielmehr sagt ein solches Attest nur aus, daß Du eine Qualifikation an einer besonderen Ausbildungsform machen kannst, bei dem auf die Beeinträchtigung Rücksicht genommen wird. Wenn allerdings gerade bei Mathe große Defizite auftreten, ist es eher fraglich, ob Dein Berufswunsch im Handel wirklich gut überlegt ist - dort ist gerade Mathe zwingend erforderlich. Du solltest das also von diesem Blickpunkt aus nochmal überdenken.

    Ansonsten ist das Attest ja 4 Jahre alt, Du solltest also durchaus beim Jobcenter einen Antrag auf Neubegutachtung stellen und ggf. gegen eine Ablehnung Widerspruch einlegen. Allerdings ändert sich i.A. eine solche Lernbeeinträchtigung nicht von selbst, Du mußt also damit rechnen, daß es zum gleichen Ergebnis bei einer Neubegutachtung kommt.

    Gruß!

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