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Thema: Anrecht auf " Teilhabe am Arbeitsleben"

  1. #1
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    Standard Anrecht auf " Teilhabe am Arbeitsleben"

    Hallo
    Ich habe eine frage.

    Vor kurzen hat mich die Arge bei uns zur einer 6 Wöchigen Abklärung der eignung
    in das Bfw geschickt.

    Mittlerweile ist der Bericht bei der Arge angekommen.

    Bevor ich in diese Maßnahme geschickt worden bin hat mir mein Arbeitsvermittler gesagt, nach der eignung werde ich dort auf jeden fall eine
    Umschulung bzw Qualifikation machen dürfen.

    Vor ab habe ich einen Antrag bei der Rentenkasse gestellt auf Teilhabe am Arbeitsleben der wurde aber begründet abgewiesen.

    Nun ist die Arge auf die idee gekommen , das die das doch nicht Bezahlen weil ich voher ins Reha vorbereitungs Training muss, was ihn aber schon voher gesagt worden ist.

    Er ist der festen überzeugung die Rentenkasse muss das Bezahlen , aber die Rentenkasse hat mir klipp und klar gesagt weil sie die
    Arge zur abklärung geschickt hat ( die ca 3000€ Kostet) ist diese der Kostenträger

    Habe mich auch bei der Bundesagentur für Arbeit drüber Informiert , die haben mir auch gesagt das die Arge für die Kosten zuständig ist und nicht die Rentenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit.

    ALs kleine info , ich besitze einen Schwerbehinderten Ausweis 50% und war bis vor kurzen ( Juni 10 bis November 10 )
    in der Medizinsichen Reha.


    Habe ich irgend eine chance das die wirklich die Kosten übernehmen , der weigert sich da mir sogar den Ablehnungsantrag zu erstellen bzw eine schriftliche Ablehnung

  2. #2
    dms
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    Standard

    Zitat Zitat von Luke84 Beitrag anzeigen
    Hallo
    Ich habe eine frage.

    Vor kurzen hat mich die Arge bei uns zur einer 6 Wöchigen Abklärung der eignung in das Bfw geschickt.
    ......
    Habe ich irgend eine chance das die wirklich die Kosten übernehmen , der weigert sich da mir sogar den Ablehnungsantrag zu erstellen bzw eine schriftliche Ablehnung
    Wer die Maßnahme bestellt (ARGE), der hat sich auch um das Bezahlen zu kümmern (ARGE).

    Was steht den in der Ablehnung des Reha-Antrages der Rengtenanstalt als Begründung?
    Sollte dort drin stehen, dass diese nicht zuständig sind, dann hätte der Rententräger den Antrag weiterleiten müssen.
    Sollte dort jedoch drin stehen, wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach SGB IV, dann besteht kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim Rententräger.
    Hat in diesem Fall die ARGE evtl. zu zeitig den Reha-Vorbereitungslehrgang angekurbelt, dann hat die ARGE ein Problem; du jedoch keinen begründeten Rechtsanspruch.

  3. #3
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    Also die Rentenkasse hat mir geschrieben das ich keinen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenkasse habe.
    Habe da auch angerufen bei der Rentenkasse habe auch mit meinen Reha Berater gesprochen der wirklich nett ist und alles versucht hat um es über die Rentenkasse zu bekommen.

    Nun sagt die Arge , ne wir Zahlen nicht weil die Rentenkasse muss zahlen.

    Und ich habe als vorsorge am Montag einen Termin beim Anwalt für Sozialrecht , umd eventull klage einzureiche.

    Ich kann gerne das Gutachten des BFW Online stellen wenn du willst

  4. #4
    dms
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    Hallo,
    das gutachten hier zu veröffentlichen, scheint nicht nötig.

    Von hier aus kann man Dir auch nicht weiterhelfen, weil derzeit unklar ist, wer nun wann genau die Leistungen zur Teilhabe bei wem beantragt hat.

    Da der Rententräger nicht zuständig ist, wäre evtl. die Agentur für Arbeit oder die ARGE zuständig. Genau das kann man aber von hier aus nicht erkennen. Es wäre außerdem die zeitliche Reihenfolge der Anträge/ des Antrages nachzuvollziehen.

    Für die vergangene Maßnahme sollte letztendlich die ARGE geradestehen, wenn die ARGE Dich dorthin geschickt hat.
    Für die Zukunft scheint ein Anspruch nur dann vorzuliegen, wenn die Trägerschaft (bzw. die richtige Antragstellung) nachgewiesen werden kann.

    Insoweit ist es durchaus angebracht, so wie Du schreibst, einen Anwalt zu beauftragen.
    Allerdings hätte dies wahrscheinlich auch Dein Berater klären können.

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