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Thema: Rückzahlung bei hohem Nebeneinkommen

  1. #1
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    Standard Rückzahlung bei hohem Nebeneinkommen

    Guten Abend!
    Ich lebe momentan im Hartz4 Bezug und bin dabei mich selbständig zu machen (die ARGE weiß darüber auch bescheid). Habe auch ein Gewerbe gegründet und habe daher Nebeneinkünfte. Ich weiß, dass ich ab einem Freibetrag von 100 Euro dementsprechend Rückzahlungen zu leisten habe. Meine Frage: Wie viel muss ich maximal an die ARGE wieder abgeben? Kann das die Höhe meines monatlichen Bezuges überschreiten? Ich erhalte 670 Euro im Monat und habe im Dezember aufgrund des super laufenden Weihnachtsgeschäftes vorraussichtlich einen Gewinn von ca. 2000 Euro! Gerne würde ich die 670 Euro zurückzahlen und den Rest ansparen. Darf ich das?
    Vielleicht weiß ja hier jemand wie sich das verhätl. Über Antwort würde ich mich sehr freuen!
    mfg, J.U.

  2. #2
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    Hallo,

    bei Dir dürfte kein Anspruch auf ALG II mehr vorliegen und Du solltest schnellstens den Gewinn melden.

    Gerne würde ich die 670 Euro zurückzahlen und den Rest ansparen. Darf ich das?
    Nein. Im Normalfall wird Dein Gewinn auf den Bezugszeitraum angerechnet und es kann sein, daß Du wesentlich mehr als die 670 € zahlen mußt.

    Gruß!

  3. #3
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    Wie gesagt, die ARGE weiß bescheid und der Dezember ist ja noch nicht vorbei, daher habe ich den Gewinn für den Dezember auch noch nicht angemeldet!
    Frage: Ich habe irgendwo gelesen, dass es eben nicht auf den gesamten Bezugszeitraum gerechnet wird, da ich selbständig arbeite und nicht als Angestellter (da als Selbständieger mein monatlicher Gewinn ja auch extrem schwankt.)
    Weiß da jemand was darüber?
    mfg, J.U.

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    es bleibt bei meiner Aussage.

    Gruß!

  5. #5
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    War auch gerade bei der ARGE und habe folgende Auskunft erhalten:

    Für meinen Bewilligungszeitraum gebe ich nun eine EKS ab mit geschätztem Gewinn für die gesamte Zeit, monatlich gemittelt. Daraufhin wird mein Bezug vorläufig angepasst. Erst am Ende des Bewilligungszeitraumes gebe ich den tatsächlichen Gewinn an und es wird der gesamte Bewilligungszeitraum zusammen genommen verrechnet. Im Zweifelsfall fordert die ARGE auch noch den KV-Beitrag zurück, jenachdem wie hoch der Gewinn ist, ab wann man wirklich aus der Bedürftigkeit raus ist. Also schön das Geld für die Rückzahlung zur Seite packen und weiter arbeiten :-)

    Danke für die Antworten!

    vg, J.U.

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