mein Sohn hatte für den Monat Oktober noch Geld von der Arge erhalten, weil sein 1. Gehalt ja erst Anfang November gezahlt wurde. Nun soll er den Betrag für Oktober zurückzahlen, ist das rechtens? Gilt es nicht als sog. Überbrückungsgeld? Auch der Mehraufwand den mein Sohn wegen der Arbeitsaufnahme (Fahrkosten etc.) hatte, hat die ARGE nicht berücksichtigt.
Wann genau hat der Arbeitgeber das 1. Gehalt überweisen? Es gilt das Zuflussprinzip.
am 1. november
danke für die antwort. die arge schikaniert ihn nun und will ein 2007 aufgenommenes darlehen für ein auto zurück! wenn er nicht zahlt wollen sie pfänden! ich finde es sehr dreist, denn mein sohn hat seine raten immer gezahlt.
Hallo,
mit Arbeitsaufnahme dürfte die ursprünglich vereinbarte Rate, die ja wahrscheinlich am ALG II orientiert war, zu niedrig sein. Dein Sohn sollte also entsprechend seinem jetzigen Einkommen die Rate erhöhen und der ARGE vorschlagen.
Gruß!
dem widerspruch wegen zurückzahlung des geldes von der arge ist stattgegeben worden.
nur soll mein sohn jetzt noch, obwohl er schon 20.-€ ( darlehen) für diesen monat überwiesen hatte, noch mit frist 100,-€ zahlen. warum nicht gleich am 24.12. mit schönen weihnachtsgrüßen! wir stellen fest, dass es keinen anreiz gibt zu arbeiten, denn kaum ist das 1. gehalt auf dem konto und man kann endlich seinen dispo ausgleichen, versucht einen die arge zu schikanieren.
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