+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Rückzahlung von Hartz4 bei Arbeitsaufnahme?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.11.2010
    Beiträge
    12

    Standard Rückzahlung von Hartz4 bei Arbeitsaufnahme?

    mein Sohn hatte für den Monat Oktober noch Geld von der Arge erhalten, weil sein 1. Gehalt ja erst Anfang November gezahlt wurde. Nun soll er den Betrag für Oktober zurückzahlen, ist das rechtens? Gilt es nicht als sog. Überbrückungsgeld? Auch der Mehraufwand den mein Sohn wegen der Arbeitsaufnahme (Fahrkosten etc.) hatte, hat die ARGE nicht berücksichtigt.

  2. #2
    Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    44

    Standard

    Wann genau hat der Arbeitgeber das 1. Gehalt überweisen? Es gilt das Zuflussprinzip.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.11.2010
    Beiträge
    12

    Standard

    am 1. november

  4. #4
    Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2009
    Beiträge
    44

    Standard

    Zitat Zitat von surfina48 Beitrag anzeigen
    ich glaube am 3. november
    Dann kann das ALG II für Oktober nicht zurückgefordert werden. Er sollte Widerspruch einlegen und mit einer Kopie des Kontoauszugs nachweisen, dass im Oktober kein Gehaltseingang war.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.11.2010
    Beiträge
    12

    Standard

    danke für die antwort. die arge schikaniert ihn nun und will ein 2007 aufgenommenes darlehen für ein auto zurück! wenn er nicht zahlt wollen sie pfänden! ich finde es sehr dreist, denn mein sohn hat seine raten immer gezahlt.

  6. #6
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.256

    Standard

    Hallo,

    mit Arbeitsaufnahme dürfte die ursprünglich vereinbarte Rate, die ja wahrscheinlich am ALG II orientiert war, zu niedrig sein. Dein Sohn sollte also entsprechend seinem jetzigen Einkommen die Rate erhöhen und der ARGE vorschlagen.

    Gruß!

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    26.11.2010
    Beiträge
    12

    Standard

    dem widerspruch wegen zurückzahlung des geldes von der arge ist stattgegeben worden.
    nur soll mein sohn jetzt noch, obwohl er schon 20.-€ ( darlehen) für diesen monat überwiesen hatte, noch mit frist 100,-€ zahlen. warum nicht gleich am 24.12. mit schönen weihnachtsgrüßen! wir stellen fest, dass es keinen anreiz gibt zu arbeiten, denn kaum ist das 1. gehalt auf dem konto und man kann endlich seinen dispo ausgleichen, versucht einen die arge zu schikanieren.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. elterngeld+hartz4?
    Von meliha im Forum Hartz IV Sonstiges
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.01.2010, 01:47
  2. hartz4
    Von angela im Forum Bedarfsgemeinschaft
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 07.12.2009, 13:18
  3. Hartz4 berechtigt?
    Von katze20 im Forum Anspruch, Leistungen und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.10.2008, 23:48
  4. Darlehn für Auto nach Arbeitsaufnahme
    Von Ötti46 im Forum Hartz IV Sonstiges
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.09.2007, 02:11

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein