Unsere Tochter hat bis einschl. August 2009 Hartz IV erhalten. Weil sie vor drei Jahren mal zuviel Geld vom Jobcenter bekommen hat, wurden ihr bis August 09 jeden Monat 10 Euro von ihren Bezügen abgezogen.
Seit Sept. 09 macht sie eine Ausbildung. Seitdem hat sie die 10 Euro nicht mehr gezahlt weil vergessen, und das Jobcenter hat wohl auch nicht mehr dran gedacht. Beim Jobcenter wurde wohl mal aufgeräumt, denn heute bekam sie ein Schreiben, dass sie ab Dez. 2010 Euro 30,00 im Monat abzahlen soll. Kann man nach über einem Jahr noch damit kommen? Verjährt sowas nicht?
Es ist ihr auch nicht möglich, mehr als 10 Euro im Monat abzuzahlen, da sie nur 260 Euro Ausbildungsvergütung erhält.
Hallo,
die Sache ist nicht verjährt. Betreffs der Rückzahlung kann Deine Tochter einen Antrag auf Minderung der Raten stellen, muß dann aber Ihre Einkünfte mindestens einmal im Jahr nachweisen.
Gruß!
Danke.
Eine andere Frage:
Die 30 Euro pauschale mtl. für Versicherungen, ist die gesondert auf dem Bescheid vom Jobcenter aufgeführt? bzw. kann man irgendwo ersehen ob sie gezahlt wurde?
Hallo,
das ist aus dem Berechnungsbogen des Bescheides ersichtlich.
Gruß!
Kann man denn diese 30 Euro noch nachträglich beantragen? und wenn ja, wie lange rückwirkend?
Hallo,
beantragen mußt/kannst Du ihn nicht, da er normalerweise automatisch gewährt wird, wenn die Voraiussetzungen dafür vorhanden sind. Da wahrscheinlich auch die Widerspruchsfristen vorbei sind, wirst Du auch keinen Widerspruch einlegen können. Somit bleibt Dir nur der Überprüfungsantrag, in dem Du das Problem schilderst und um Überprüfung der Bescheide bittest.
Gruß!
Es wurde nichts automatisch gewährt. Welche Voraussetzungen müssen denn vorhanden sein?normalerweise automatisch gewährt wird, wenn die Voraiussetzungen dafür vorhanden sind.
Wir haben die Erfahrungen gemacht, dass wenn man nicht weiß was einem überhaupt zusteht, das Jobcenter ganz sicher nicht darauf hinweist.
Hallo,
was für Einkommensart hat denn Deine Tochter bei dem ALG II angegeben? Und war sie zu dem Zeitpunkt des Bezuges bereits volljährig?
Gruß!
Einkommensart? Wenn man ALG II beantragt hat man doch kein Einkommen. Sie war volljährig.
Hallo,
Aja. Wenn Du meinst... Allerdings frage ich mich dann, wie Du darauf kommst, daß Deine Tochter die Versicherungspauschale erhält - die wird nämlich nur fällig, wenn Einnahmen vorhanden sind...Wenn man ALG II beantragt hat man doch kein Einkommen
Gruß!
Das muß ich jetzt wirklich nicht verstehen
Was könnte man denn für Einnahmen haben, wenn man keinen Job findet?
Hallo,
es gibt etliche Leute, die Ihren Lebensunterhalt trotz Job nicht absichern können. Ein Beispiel dafür sind Friseurinnen, aber auch Taxi-Fahrer oder Zeitarbeiter. All diese Leute erhalten trotz einer Tätigkeit (aufstockendes) ALG II. Einnahmen können aber auch bestimmte Rentenarten sein oder Unterhalt oder oder oder....
Anders gesagt: der Bezug von ALG II bedeutet nicht zwangsläufig, daß keine Einnahmen vorhanden sind.
Um auf dein Problem zurück zu kommen: hatte also Deine Tochter keine eigenen Einnahmen, hat sie logischerweise auch keinen Anspruch auf irgendwelche Pauschalen.
Gruß!
Ok, du kannst nichts für die Gesetze, aber ist das nicht paradox?
Habe ich Einnahmen, bekomme ich Pauschalen, habe ich keine Einnahmen gibt es nichts.
Wenn ich Einnahmen habe, brauche ich keine Pauschalen.![]()
Hallo,
ich sehe da nichts, was "paradox" sein könnte. Menschen, die Einnahmen haben, bekommen entsprechend weniger ALG II und entlasten damit den Steuerzahler. Menschen, die - aus welchen Gründen auch immer - kein Einkommen vorweisen können, bekommen den Höchstsatz an ALG II - warum sollten Sie dann noch in den Genuß einer Pauschale (für nichts) kommen?
Sorry, das ist Quatsch - es gibt Hunderttausende Leute, die - wie schon ausgeführt - trotz Einnahmen auf ALG II angewiesen sind.Wenn ich Einnahmen habe, brauche ich keine Pauschalen
Gruß!
Für nichts ist ja nicht ganz richtig. Auch ein ALG II Empfänger braucht eine Haftplicht- u. Hausratversicherung.warum sollten Sie dann noch in den Genuß einer Pauschale (für nichts) kommen?
So nun wollen wir mal das Thema abschließen. Ich habe halt eine andere Meinung dazu.
Hallo,
Nein. braucht er nicht. Prinzipiell sind das freiwillige Versicherungen, die nicht unbedingt notwendig sind. Abgesehen davon - warum sollte der Steuerzahler eine solche Versicherung bezahlen? Ich verstehe Deine Logik nicht ganz.Auch ein ALG II Empfänger braucht eine Haftplicht- u. Hausratversicherung
Naja. Ich habe ein irgendwie schales Gefühl, weil Du ein Anspruchsdenken offenbarst, welches in meinen Augen nicht gerechtfertigt ist. Mit meinem Einkommen habe ich auch das ALG II zu finanzieren und sehe nicht ein, warum jemand ohne Einkommen irgendwelche Gelder für irgendwelche Versicherungen bezahlt bekommen soll, die ich für mich selbst finanzieren muß. Sei mir nicht böse, aber Du verlangst etwas, was dann wirklich "paradox" ist: derjenige, der kein ALG II bezieht, soll selbst die etwaigen freiwilligen Versicherungen bezahlen, während derjenige, der ALG II bezieht, Leistungen für die gleichen etwaigen freiwilligen Versicherungen bekommen soll - und dann auch noch dann, wenn der ALG-II-Bezieher selbst gar keine Einnahmen hat.So nun wollen wir mal das Thema abschließen
Unter diesem Aspekt ist Deine "andere Meinung" schlicht Anspruchsdenken und nichts weiter.
Sorry.
Gruß!
Sicher habe ich ein Anspruchsdenken. Ein ALG II Empfänger sollte das bekommen, was ihm zusteht und nicht auf die Willkür eines Sachbearbeiters angewiesen sein, was sehr oft vorkommt. Wenn du sagst, es gibt keine Pauschalen ohne Einkommen, dann ist das in Ordnung.Unter diesem Aspekt ist Deine "andere Meinung" schlicht Anspruchsdenken und nichts weiter.
Auch ich finanziere mit meinem Einkommen die ALG II Empfänger und kann mich tierisch darüber aufregen, wenn ein Jobcenter das Geld zum Fenster hinauswirft, ohne zu prüfen, ob der Empfänger das Geld auch für den vorgesehen Zweck verwendet. Ich könnte dir genug Beispiele nennen.
Das ist aber ein anderes Thema. Ich habe auf mein erstes Posting eine Antwort bekommen. Danke.
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