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Thema: Schriftlicher Urlaubs Nachweis?

  1. #1
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    Standard Schriftlicher Urlaubs Nachweis?

    hallo zusammen,

    meine Ehefrau hat Urlaub beantragt und welches auch bekommen. Als sie aber nach einem schriftlich Nachweis gefordert hat, teilte die Sachbearbeiterin mit:

    "Frau ... es gibt keinen schriftlichen Nachweis bei einem Urlaubsanspruch und es werden auch keine schriftlichen Urlaubs Nachweise übergeben"

    Meine Fragen zu dieser Aussage:

    - Ist das denn möglich, das gerade einen öffentliches Institut keinen schriftlichen Nachweis übergeben darf?

    - Hat meine Ehefrau einen anrecht auf einen schriftlichen Urlaubs Nachweis?

    - Wenn ja, wie sollte wir da am besten vorgehen um dieses geltend zu machen?

    Ich danke euch vielmals für eure Hilfen...

    MFG LaFamilia

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    seit wann bezieht Deine Frau ALG II? Wie alt ist sie? Befindet sie sich derzeit in irgendeiner Maßnahme der ARGE? Wie lange soll der beantragte Urlaub dauern? Ist der Urlaub in Deutschland oder im Ausland geplant?

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Meine Frau hat erst seit 5 Monate ALG II in Anspruch genommen.
    Sie ist 28 Jahre alt und hat seitdem 29.01.2010 bis 29.01.2012 Erziehungsurlaub erhalten(wegen Kindes Nachwuchses). Somit haben wir einen Anspruch innerhalb dieses Erziehungsurlaub geltend gemacht.

    Zum Urlaub ist soviel zusagen:

    Sie hatte am 16.08.2010 einen Termin bei der ARGE. Da sie am 16.08.2010 Urlaub(innerhalb Deutschland) nehmen wollte, hatte sie bei dem Sachbearbeiter angerufen. Telefonisch bzw.mündlich wurde dann der Termin zum besagten Tag(16.08.2010) abgesagt und ein Urlaub für 1 Woche bewilligt.
    Als sie nach einer Woche zur ARGE ging, um sich bei dem Sachbearbeiter zu melden, hatte man ihr mitgeteilt das man für Urlaubsansprüche bzw. für erhaltenen Urlaub keinen schriftlichen Nachweis bekommt.

    Nochmals vielen Lieben Dank für eure Hilfe....

    LG LaFamilia

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