Schmerzensgeld ist meines wissens nicht anrechenbar auf Hartz IV
( SGB II ).Kann es sein das die ARGE die Höhe des Schmerzens-
geldes wissen ( muß ), obwohl sie es nicht gegen mich verwenden
kann? Und muß ich diese Frage auf dem Weiterbewilligungsantrag
beantworten? Wenn mir jemand helfen kann, bitte hier im Forum.
Harzige Grüße
Hallo,
ich bin etwas irritiert.
Wo sonst?wenn mir jemand helfen kann, bitte hier im Forum.
Ja.Kann es sein das die ARGE die Höhe des Schmerzens-
geldes wissen ( muß ),
Gruß!
Hallo, Hoppel, erstmal danke für die schnelle Ant
wort auf meine Anfrage. Habe mir fast sowas
gedacht. Aber der Sinn erschließt sich mir nicht.
(wie bei so vielem bei der zusammengedrechselten Hartzs...) In dem mir vorliegenden Weiterbewilligungsbescheid habe ich aber keine entsprechende Rubrik gefunden.
Schöne Grüßehttp://www.bafoeg-aktuell.de/forum/images/smilies/smile.gif
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