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Thema: Schmerzensgeld

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Ort
    die Stadt die es nicht gibt, Bielefeld
    Beiträge
    3

    Standard Schmerzensgeld

    Schmerzensgeld ist meines wissens nicht anrechenbar auf Hartz IV
    ( SGB II ).Kann es sein das die ARGE die Höhe des Schmerzens-
    geldes wissen ( muß ), obwohl sie es nicht gegen mich verwenden
    kann? Und muß ich diese Frage auf dem Weiterbewilligungsantrag
    beantworten? Wenn mir jemand helfen kann, bitte hier im Forum.
    Harzige Grüße

  2. #2
    Super-Moderator
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    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.256

    Standard

    Hallo,

    ich bin etwas irritiert.

    wenn mir jemand helfen kann, bitte hier im Forum.
    Wo sonst?

    Kann es sein das die ARGE die Höhe des Schmerzens-
    geldes wissen ( muß ),
    Ja.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    15.05.2010
    Ort
    die Stadt die es nicht gibt, Bielefeld
    Beiträge
    3

    Standard Schmerzensgeld

    Hallo, Hoppel, erstmal danke für die schnelle Ant
    wort auf meine Anfrage. Habe mir fast sowas
    gedacht. Aber der Sinn erschließt sich mir nicht.
    (wie bei so vielem bei der zusammengedrechselten Hartzs...) In dem mir vorliegenden Weiterbewilligungsbescheid habe ich aber keine entsprechende Rubrik gefunden.
    Schöne Grüßehttp://www.bafoeg-aktuell.de/forum/images/smilies/smile.gif

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