Hallo
mir wurde im bescheid der GEZ die befreiung von gebühren mit der begründung abgelehnt (antrag von der arbeitsagentur erhalten)ich würde eine zuschlagszahlung (nach arbeitslosengeld erhalten) stimmt zwar, aber sellbst die damen&herren der arge können sich das nicht erklären und sind außerdem nicht zuständig. frage, hat jemand erfahrung und kann hilfe geben?
Hallo,
die GEZ-Befreiung ist laut RStV tatsächlich dann ausgeschlossen, wenn Du den befristeten Zuschlag erhälst, was ja auch einer gewissen Logik nicht entbehrt. Wie auch immer - Du wist dagegen kaum etwas machen können.
Gruß!
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