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Thema: Überweisungen auf das Konto eines Hartz4 Empfängers für eine Dritte Person..

  1. #1
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    Unglücklich Überweisungen auf das Konto eines Hartz4 Empfängers für eine Dritte Person..

    Hallo Zusammen..


    Zur Situation:

    Meine Lebensgefährtin und ich sind im Augenblick leider dazu gezwungen eine Fernbeziehung zu führen.
    Aufgrund einiger finazieller Schwierigkeiten in den letzten Monaten wollte ich ihr wenigstens finaziell ein wenig unter die Arme greifen..
    Leider hat meine Lebensgefährtin in ihrem jetzigen Umfeld kein eigenes Girokonto eröffnen können, daher haben wir das Geld auf das Girokonto von einer Freundin von ihr gehen lassen..

    Besagte Freundin ist Hartz4 Empfängerin und möchte nun etwas beantragen, wodurch sie gezwungen ist die Kontoauszüge vorzulegen..

    Meine Freundin und ich wussten von dieser Praxis der Arge nichts , sonst hätten wir das über den Postweg oä. erledigt aber nun ist es leider zu spät..

    Natürlich sind wir beide bereit der Arge zu bestätigen (auch schriftlich und formell) warum und wofür diese Überweisung gut war und das besagte Hartz 4 Empfängerin damit im grunde nichts zutun hat..

    Wird das Amt das aktzeptieren oder drohen Konsequenzen?
    Wenn ja, wie liesse sich das vermeiden?

    Im Grunde haben wir ja nichts verwerfliches getan, ich habe mir dabei auch nichts gedacht und halte es auch für legitim da das Geld an meine Freundin ging welche kein Hartz4 bezieht..


    Vielen Dank für eure Hilfe mfg Blacky

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard AW: Überweisungen auf das Konto eines Hartz4 Empfängers für eine Dritte Person..

    Hallo,

    Im Grunde haben wir ja nichts verwerfliches getan, ich habe mir dabei auch nichts gedacht und halte es auch für legitim da das Geld an meine Freundin ging welche kein Hartz4 bezieht..
    Im Grunde habt Ihr an jemanden, der auf Sozialleistungen angewiesen ist, etwas überwiesen, weil die eigene Freundin kein eigenes Konto hat oder haben kann. Hört sich nicht unbedingt plausibel an.

    und halte es auch für legitim da das Geld an meine Freundin ging welche kein Hartz4 bezieht..
    Nein - das Geld ging an jemand, der auf ALG II angewiesen ist und (angeblich) das Geld an deine Freundin weiterleiten sollte. Wer eigentlich soll das ganze glauben?

    Sei mir nicht böse - aber die ganzen "Argumente" von Dir sind nicht plausibel und hören sich, nun ja, nicht seriös an.

    Gruß!

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