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Thema: Mietkaution - Rückzahlung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Mietkaution - Rückzahlung

    Guten Tag,

    folgendes Problem:

    Wir sind im Februar 2011 umgezogen.

    Bei Antragsabgabe wurde zwischen dem Jobcenter und uns ausgemacht, daß diese uns für die neue Wohnung die Kaution als Darlehen zur Verfügung stellen und sobald der alte Vermieter die Kaution zurückgezahlt hat, sollen wir uns mit dem Jobcenter in Verbindung setzen.

    Gesagt - getan.

    Vor ein paar Tagen wurde uns vom alten Vermieter die Kaution überwiesen und gestern hatten wir einen Termin beim Jobcenter.
    Welches uns dann mitteilte, daß die noch offenstehende Kaution gegengerechnet werde und der Rest uns als Einkommen im Zuflussprinzip angerechnet werden würde.

    Wir haben es erstmal so hingenommen um gleich zu Hause eine Widerspruch zu schreiben.
    Mittlerweile habe ich einiges gefunden, unter anderem auch, daß Mietkaution kein Einkommen, sondern Vermögen ist. Aber ich finde keine Paragraphen und Aktenzeichen mit denen ich meinen Widerspruch untermauern kann.

    Für eventuell weitere hilfreiche Tips wäre ich sehr dankbar.

    MfG

  2. #2
    Neuer Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
    21.09.2006
    Beiträge
    27

    Standard AW: Mietkaution - Rückzahlung

    Hallo Runa,

    wurde der Rest der Mietkaution als Einkommen verrechnet oder nur die Zinsen, die auf die Mietkaution gezahlt wurden?

    LG

    Tinchen

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