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Thema: Tochter 17 zieht ab 1.08.aus darf arge ihr einkommen bei mir anrechnen?

  1. #1
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    Standard Tochter 17 zieht ab 1.08.aus darf arge ihr einkommen bei mir anrechnen?

    Hallo,habe eine sehr dringende frage..meine Tochter(17) zieht ab 1.08.2011 mit meiner genehmiegung aus da sie eine lehrstelle in einer anderen stadt hat und dort im wohnheim wohnt,dies wird dann auch ihr hauptwohnsitz sein..darf die arge ihr einkommen bei mir mit antrechnen da wir keine bg mehr sind!!??

  2. #2
    Neuer Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Tochter 17 zieht ab 1.08.aus darf arge ihr einkommen bei mir anrechnen?

    Hallo xalina,

    deine Tochter ist aufgrund des Wohnsitzwechsels und des eigenen Einkommens nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft. Daher wird das Amt auch ihr Einkommen nicht mehr bei dir anrechnen

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Standard AW: Tochter 17 zieht ab 1.08.aus darf arge ihr einkommen bei mir anrechnen?

    ja nur warum zahlen die mir nun nur noch die hälfte miete und bestehen auf den lehrvertrag wenn sie doch damit nix mehr zu tun hat??
    Kann das amt sie zwingen weiter bei mir zu wohnen?Und wenn nicht muss ich dann umziehen oder den rest der miete selbst zahlen ??

    lg Xalina

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard AW: Tochter 17 zieht ab 1.08.aus darf arge ihr einkommen bei mir anrechnen?

    Hallo,

    tinchen hat wahrscheinlich nicht die Altersangabe zur Tochter gelesen. Da das Kind noch nicht volljährig ist, zählt es weiterhin - ungeachtet des derzeitigen Aufenthaltortes . zur BG.

    Gruß!

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