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Thema: Kaution

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage Kaution

    Hallo

    Kann mir jemand weiter helfen?

    Mein Sohn hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt am 27.Januar. Zur Zeit ist er aber noch nicht bearbeitet worden, da noch Unterlagen vom ehemaligen Arbeitgeber fehlen.

    Meine Frage bezieht sich auf die Kaution, die mein Sohn vor Jahren bezahlt hat, als er noch gearbeitet hat.

    Ich habe gelesen, das man das bei Antragstellung angeben muß und es dann als Vermögen bewertet wird. Dieses haben wir nicht gewußt. Durch Zufall eben erst hier gelesen.
    Hat mein Sohn jetzt noch die Möglichkeit dieses nachzuholen bevor der Antrag bearbeitet wird oder ist die Kautionsumme jetzt futsch?

    Gruß Manjana

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    07.10.2010
    Beiträge
    7

    Standard

    Hmmm

    Kann mir keiner weiter Helfen?

    Gruß Manjana



    PS. Sorry bin ein wenig ungeduldig, weil eben die Zeit drängt.

  3. #3
    Super-Moderator
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    1.256

    Standard

    Hallo,

    Kann mir keiner weiter Helfen?
    Sicher - aber nicht innerhalb einer Stunde.

    Hat mein Sohn jetzt noch die Möglichkeit dieses nachzuholen bevor der Antrag bearbeitet wird oder ist die Kautionsumme jetzt futsch?
    Er kann eine Nachmedlung versuchen. Wie das Jobcenter dann damit umgeht, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Vermögen besteht jedoch nicht (mehr).

    Gruß!

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