Hallo
Kann mir jemand weiter helfen?
Mein Sohn hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt am 27.Januar. Zur Zeit ist er aber noch nicht bearbeitet worden, da noch Unterlagen vom ehemaligen Arbeitgeber fehlen.
Meine Frage bezieht sich auf die Kaution, die mein Sohn vor Jahren bezahlt hat, als er noch gearbeitet hat.
Ich habe gelesen, das man das bei Antragstellung angeben muß und es dann als Vermögen bewertet wird. Dieses haben wir nicht gewußt. Durch Zufall eben erst hier gelesen.
Hat mein Sohn jetzt noch die Möglichkeit dieses nachzuholen bevor der Antrag bearbeitet wird oder ist die Kautionsumme jetzt futsch?
Gruß Manjana
Hmmm
Kann mir keiner weiter Helfen?
Gruß Manjana
PS. Sorry bin ein wenig ungeduldig, weil eben die Zeit drängt.
Hallo,
Sicher - aber nicht innerhalb einer Stunde.Kann mir keiner weiter Helfen?
Er kann eine Nachmedlung versuchen. Wie das Jobcenter dann damit umgeht, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Vermögen besteht jedoch nicht (mehr).Hat mein Sohn jetzt noch die Möglichkeit dieses nachzuholen bevor der Antrag bearbeitet wird oder ist die Kautionsumme jetzt futsch?
Gruß!
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